Drucksache 18 / 12 834 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 29. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2017) zum Thema: Zukunft der Weihnachtsbeleuchtung am Kurfürstendamm und Antwort vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12834 vom 29.11.2017 über Zukunft der Weihnachtsbeleuchtung am Kurfürstendamm Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den Stellenwert der jährlichen Weihnachtsbeleuchtung auf dem Kurfürstendamm und unter dem Gesichtspunkt des Stadtmarketings sowie insbesondere der damit einhergehenden Stärkung des Einzelhandels- und Tourismusstandorts Berlin? Antwort zu 1.: Die City West (Zoo, Kurfürstendamm, Tauenzienstraße) bietet mit 280.000 qm das größte Verkaufsflächenangebot aller Berliner Zentren. Ihre Attraktivität speist sich aus ihren großen und vielfältigen Einzelhandelsangeboten, der hervorragenden Lage, aus ihrer nationalen und internationalen Bekanntheit und nicht zuletzt ihren kulturellen und touristischen Highlights, wie u.a. auch die Beleuchtung in der Adventszeit. Frage 2: Aus welchem Grund hat der Senat das bewährte Modell der Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung zerschlagen? Antwort zu 2.: Die bisherige Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung erfolgte durch die Gewährung von kostenfreien Sondernutzungserlaubnissen für Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland. Diese Form der Werbung ist von der berlinweiten Ausschreibung der Werberechte auf öffentlichem Straßenland umfasst und steht daher nicht mehr für eine solche Vereinbarung zur Verfügung. Die Sicherung der Weihnachtsbeleuchtung gehört nicht zu den Aufgaben des Senats von Berlin. Eine Finanzierung ist daher seitens des Senats nicht vorgesehen. Frage 3: Welche Zusagen konnte der Senat dem betroffenen Bezirk machen, um die Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung auch in Zukunft zu sichern? 2 Antwort zu 3.: Siehe Antwort zu den Fragen 5. und 6. Frage 4: Trifft es zu, dass der Bezirksbürgermeister von Charlottenburg-Wilmersdorf den Regierenden Bürgermeister angeschrieben und um eine entsprechende Zusage gebeten hat? Antwort zu 4.: Ja, mit Schreiben vom 14. November 2017 Frage 5: Wie bewertet der Senat den Vorschlag des Bezirksbürgermeisters, die Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung durch Einnahmen aus der City-Tax zu gewährleisten und wird er dem Vorschlag nachkommen? Frage 6.: Wenn nein, wie gedenkt der Senat die Zukunft der Weihnachtsbeleuchtung finanziell zu sichern, nachdem er den Wegfall der bisherigen Finanzierungsmöglichkeit zu verantworten hat? Zu 5. und 6.: Die City-Tax-Mittel sind Steuereinnahmen, die grundsätzlich nicht zweckgebunden verwendet werden dürfen. Gleichwohl wird der Senat im neuen Jahr ergebnisoffen prüfen, ob - und wenn ja welche - Unterstützungsmöglichkeiten in Frage kommen. Berlin, den 18.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12834 S18-12834