Drucksache 18 / 12 835 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 29. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2017) zum Thema: Sicherheit auf Weihnachtsmärkten: Lässt der Senat die Bezirke im Regen stehen? und Antwort vom 17. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12835 vom 29.11.2017 über Sicherheit auf Weihnachtsmärkten: Lässt der Senat die Bezirke im Regen stehen ? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach die Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Weihnachtsmärkten und anderen privat organisierten Großveranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen vor Terroranschlägen nicht vom jeweiligen Betreiber zu tragen sind? Zu 1.: Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin sind die Kosten für die Sicherheitsleistungen zunächst nicht von den Veranstaltern zu tragen. Ich verweise hierzu auch auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage 18/12846. 2. Gibt es seitens des Senats einheitliche Vorgaben für entsprechende Schutzmaßnahmen und wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Es gelten die einheitlichen Vorgaben für alle Veranstaltungen. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen werden für jede Veranstaltung individuell bewertet. Ich verweise auch hierzu auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage 18/12846. 3. Wie hoch schätzt der Senat die Kosten für die Berliner Bezirke, wenn die Grundsätze der Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf privat organisierte Großveranstaltungen insgesamt übertragbar sind? 4. Wie wird der Senat sicherstellen, dass die die Bezirke durch die Übernahme dieser Kosten finanziell nicht überfordert werden? 5. Wird der Senat den Bezirken in diesem Fall seinerseits insbesondere ausreichende Mittel zur Deckung dieser zusätzlichen Kosten zur Verfügung stellen? 6. Werden die Bezirke ohne eine entsprechende Finanzierungszusage des Senats privat organisierten Großveranstaltungen im Einzelfall die Genehmigung aus Kostengründen verweigern müssen und wenn ja, welchen? Zu 3. bis 6.: Die Kosten sind grundsätzlich vom jeweiligen meist privaten Veranstalter zu tragen. Es ist nicht bekannt, dass Bezirke aus Kostengründen Genehmigungen verweigern mussten. Ich verweise auch hierzu auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage 18/12846. 7. Wenn die Betreiber von Weihnachtsmärkten gar nicht zur Übernahme der Kosten für zusätzliche Schutzmaßnahmen verpflichtet sind, wie ist vor diesem Hintergrund die Entscheidung des Regierenden Bürgermeisters zu bewerten, dem Betreiber des Weihnachtsmarktes am Breitscheidplatz für diesen Zweck einen Betrag von 100.000,- Euro zu gewähren und wie wird der Senat jetzt damit umgehen ? Zu 7.: Der Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz bedarf unserer besonderen Aufmerksamkeit und steht vor besonderen Herausforderungen. Die Gewährleistung der Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsempfindens der Besucherinnen und Besucher ist von oberster Priorität an diesem besonderen Ort. Vor diesem Hintergrund wurden einmalig dem Schaustellerverwand als Unterstützung und Teilersatz der entstandenen Kosten für die zusätzlichen erhöhten Sicherheitsauflagen 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. 8. Welche Beträge hat der Regierende Bürgermeister anderen Weihnachtsmarktbetreibern zugesagt, die sich ebenfalls (noch) mit sicherheitsbedingten Zusatzkosten konfrontiert sehen und die ebenfalls bemüht sind, die Preise für Schausteller und Weihnachtsmarktbesuche nicht erhöhen zu müssen? Zu 8.: Der Regierende Bürgermeister hat keine weiteren Beträge für andere Weihnachtsmarktbetreiber zugesagt. 9. Wenn es keine entsprechenden Zusagen für andere Weihnachtsmarktbetreiber gab, warum nicht? Zu 9.: Die einmalige Zusage an den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz resultiert aus der besonderen Bedeutung und Herausforderungen an die Gewährleistung der Sicherheit an diesem Ort. Ich weise auf die Antwort zu 7. Berlin, den 17.12.2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12835 S18-12835