Drucksache 18 / 12 836 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 29. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2017) zum Thema: Auswirkungen der politischen Situation im Bund auf Berlin und Antwort vom 12. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12836 vom 29. November 2017 über Auswirkungen der politischen Situation im Bund auf Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen der Regierungsbildung im Bund für Berlin, insbesondere im Hinblick auf Folgen der vorläufigen Haushaltswirtschaft? Zu 1: Im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung ist die Bundesregierung gemäß Art. 111 Grundgesetz bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen sowie die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen. Ebenfalls ist die Bundesregierung ermächtigt , alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind. Insofern erwartet der Senat durch die derzeit noch nicht abgeschlossene Regierungsbildung auf Bundesebene keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf das Land Berlin oder auf konkrete Vorhaben und Projektplanungen. Auch bei den laufenden Zahlungsströmen im Rahmen der Bund-Länder- Finanzbeziehungen (Steuerverteilung, Finanzausgleich etc.) gibt es keine Auswirkungen . 2. Gibt es konkrete Vorhaben oder Projektplanungen in Berlin, die durch die Restriktionen einer fortdauernden vorläufigen Haushaltswirtschaft auf Bundesebene unmittelbar betroffen sind und wenn ja, welche sind dies und in welchem Umfang sind sie betroffen? Zu 2.: Bezüglich der Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten ist Folgendes festzustellen: Berlin erhält aus der vom Bund an die Länder gezahlten Integrationspauschale von 2 Mrd. Euro pro Jahr 110 Mio. Euro jährlich. Die Zahlung dieser Integrationspauschale ist vorerst bis einschließlich 2018 zugesagt. Für die in den Jobcentern entstehenden Kosten der Unterkunft für Menschen mit Fluchthintergrund erhält das Land Berlin in 2018 eine 100%ige Kostenerstattung des Bundes. Für 2019 gibt es seitens des Bundes noch keine Zusage zu einer vollständigen Erstattung. Eine Entscheidung über eine – aufgrund der fortdauernden Herausforderungen in diesem Bereich sachlich gebotene und von Ländern und Kommunen erwartete – Verlängerung der Bundesbeteiligung über das Jahr 2018 hinaus kann bei beiden Sachverhalten ohne finanziellen Schaden für Länder und Kommunen noch im Lauf des Jahres 2018 getroffen werden. Hinsichtlich der in den Jahren 2016 und 2017 gezahlten fallzahlabhängigen Abschlagszahlungen von 670 Euro pro Asylbewerberin bzw. Asylbewerber und Verfahrensmonat erfolgt Anfang 2018 eine Spitzabrechnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und anschließend zur Umsetzung eine Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes. Diese vom Bund bereits zugesagten Verfahrensschritte können unabhängig von der Dauer einer Regierungsbildung auf Bundesebene erfolgen. Ergänzend ist auf eine Ankündigung von Bundesbildungsministerin Wanka aus dem Jahr 2016 hinzuweisen, die den Ländern 5 Mrd. Euro für Computer und WLAN an Schulen in Aussicht gestellt hatte (Digitalpakt). Eine Konkretisierung dieser Zusage steht nach wie vor aus. 3. Falls eine Regierungsbildung auf Bundesebene scheitert, wie ist die Berliner Verwaltung vorbereitet auf die Durchführung von Neuwahlen zum Deutschen Bundestag innerhalb von 60 Tagen? Zu 3.: Die Berliner Verwaltung ist auf die Durchführung von Neuwahlen technisch und organisatorisch vorbereitet. Die Landeswahlleitung hat mit den Bezirkswahlleitungen, dem IT- Dienstleistungszentrum Berlin, dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bereits am 27. November 2017 eine potentielle Terminkette, notwendige Schritte, insbesondere personelle Erfordernisse zur Durchführung einer Neuwahl des Deutschen Bundestages erörtert und die zuständigen Stellen mit der Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen beauftragt. 4. Wie würde der Senat in diesem Fall insbesondere die Möglichkeit zur Briefwahl sicherstellen? Zu 4.: Bei einer Auflösung des Deutschen Bundestages werden die entsprechenden Fristen und Termine einer Neuwahl nach § 52 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes durch das Bundesministerium des Innern festgelegt. Da bei einer Neuwahl nur 60 Tage Zeit zur Verfügung stehen, ergibt sich eine im Vergleich zu regulären Wahlen verkürzte Terminkette . Für die Briefwahl stehen voraussichtlich lediglich drei anstatt sechs Wochen zur Verfügung, da die gedruckten Stimmzettel nicht früher vorliegen. Die Bezirkswahlämter würden daher im Falle von Neuwahlen zusätzliche Zeitkräfte einstellen , um die Wahlscheinanträge in einer im Vergleich zu regulären Wahlen verkürzten Frist bewältigen zu können. 5. Welche Kosten wären für Berlin und die Berliner Bezirke mit einer Durchführung von Neuwahlen innerhalb dieser Frist verbunden? Zu 5.: Für das Land Berlin ist von Personal-, Material- und Technikkosten von insgesamt knapp 5,5 Mio. Euro auszugehen. Davon würde der Bund rund 3,5 Mio. Euro nach § 50 des Bundeswahlgesetzes erstatten. Berlin, den 12.12.2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-12836 S18-12836