Drucksache 18 / 12 838 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabriele Gottwald (LINKE) vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2017) zum Thema: Entmietungsstrategie der ALW-Immobilien-Gruppe und Antwort vom 15. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Gabriele Gottwald (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 838 vom 30. November 2017 über Entmietungsstrategie der ALW-Immobilien-Gruppe Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Wohnungsbestände der ALW-Gruppe der Familie Bahe, Sitz Hausvogteiplatz 3-4, 10117 Berlin (ALW-Immobilien GmbH, Bahe GbR, BM Immobilien GmbH, BS Immobilien GmbH, BOW 1 GmbH, BOW 2 GmbH, BOW 3 GmbH) in Berlin (bitte aufschlüsseln nach Bezirken, falls möglich)? Frage 2. Wie viele Immobilien mit wie vielen Wohneinheiten hat die ALW-Gruppe seit 2011 in Berlin erworben und wie viele davon befinden sich in sozialen Erhaltungsgebieten? Frage 3. In wie vielen Fällen wurden von der ALW-Gruppe Immobilien in Berlin durch sogenannte share deals unter Umgehung der Grunderwerbssteuer erworben? Frage 4. Wie viele Wohnungen in Berlin wurden seit 2011 von der ALW-Gruppe in Eigentumswohnungen umgewandelt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bezirken)? Frage 8. Wie viele Wohnungen der ALW-Gruppe wurden seit 2015 modernisiert und in wie vielen Fällen kam es nach der Modernisierung zu Mieterwechseln? Frage 9. Wie viele Abmahnungen sprach die ALW-Gruppe in den letzten drei Jahren aus welchen Gründen gegenüber Mietern aus? Frage 10. Wie viele Kündigungen sprach die ALW-Gruppe in den letzten drei Jahren aus welchen Gründen gegenüber Mietern aus? 2 Antwort zu 1 bis 4 und 8 bis 10: Die Fragen beziehen sich auf Inhalte, über die der Senat im Einzelnen keine Kenntnisse hat. Frage 5. Wie viele Wohnungen der ALW-Gruppe, die sich in sozialen Erhaltungsgebieten befinden, wurden seit Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung 2015 in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum umgewandelt, in wie vielen Fällen wurde die Genehmigung versagt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Erhaltungsgebieten, Genehmigung/Versagung sowie ggf. Rechtsgrundlage der Genehmigungsversagung)? Antwort zu 5: Im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen laufenden Monitorings zur Anwendung der Umwandlungsverordnung werden Angaben der Bezirke zur Genehmigungspraxis in den sozialen Erhaltungsgebieten zu Stichtagen (31.12. und 30.06.) erhoben. Nach der Auswertung des Monitorings für den Zeitraum 14.03.2015 bis 30.06.2017 wurde die Umwandlung für 176 Wohnungen der ALW-Gruppe genehmigt. Eine Untersagung erfolgte nicht. Die Verteilung nach Bezirken und sozialen Erhaltungsgebieten ist in der folgenden Übersicht dargestellt. Zu berücksichtigen ist, dass für das Jahr 2015 und teilweise für das Jahr 2016 keine Eigentümerangaben für beantragte Umwandlungen in den sozialen Erhaltungsgebieten des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg vorliegen. Zeitraum (Antragstellung) Bezirk Soziales Erhaltungsgebiet Anzahl genehmigter Wohnungen 14.03. bis 31.12.2015 kein Fall 01.01. bis 31.12.2016 Friedrichshain-Kreuzberg Chamissoplatz 33 Pankow Bötzowstraße 13 Tempelhof-Schöneberg Barbarossaplatz / Bayerischer Platz 27 01.01. bis 30.06.2017 Friedrichshain-Kreuzberg Chamissoplatz 18 Luisenstadt 65 Neukölln Reuterplatz 20 Gesamt (14.03.2015- 30.06.2017) 176 Frage 6. Wie viele Wohngebäude in Milieuschutzgebieten wurden seit 2015 von der ALW-Gruppe verkauft und in welchen Bezirken? Antwort zu Frage 6: Nach Auskunft der sieben Bezirke mit sozialen Erhaltungsgebieten gab es vier Verkaufsfälle seit 2015, die ausschließlich im Bezirk Pankow auftraten. 3 Frage 7. Liegen dem Senat Erkenntnisse über Verstöße der ALW-Gruppe gegen die Auflagen sozialer bzw. städtebaulicher Erhaltungssatzungen vor? Falls ja, wie gehen die Bezirke dagegen vor? Antwort zu Frage 7: Verstöße sind nach Auskunft der sieben Bezirke mit sozialen Erhaltungsgebieten nicht bekannt. Fragen 11. Liegen dem Senat Erkenntnisse über eine Entmietungsstrategie der ALW-Gruppe vor, wie sie u. a. im „Offenen Brief“ der Mieter der ALW-Gruppe niedergelegt ist (https://www.bizimkiez .de/blog/2017/09/08/offener-brief-stop-alw-bow-verdraengung/) und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Mieter*innen der ALW-Gruppe vor solchen und ähnlichen Entmietungspraktiken zu schützen? Antwort zu Frage 11: Im Offenen Brief wird auf den sogenannten „Schlupfkrater“ der Regelung im § 172 Abs. 4 Satz 3 Nummer 6 Baugesetzbuch verwiesen. Demnach muss eine Umwandlung von Mietin Eigentumswohnungen genehmigt werden, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an Mieter zu veräußern. Das Land Berlin brachte im Januar 2017 den Vorschlag im Bundesrat ein, diese Regelung im Zuge der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2017 ersatzlos zu streichen. Vom Bundesrat wurde dieser Vorschlag leider nicht unterstützt. Im August 2017 beschloss der Senat von Berlin das Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten. Damit können die Berliner Bezirke in den sozialen Erhaltungsgebieten besser Vorkaufsrechte nach dem Baugesetzbuch wahrnehmen. Erste Fälle für die Ausübung und den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen zeigen, dass das Vorkaufsrecht sehr wirksam rein renditeorientierten Strategien begegnen kann. Über diesen Weg können auch Umwandlungen vermieden werden. Berlin, den 15.12.17 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12838 S18-12838