Drucksache 18 / 12 844 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2017) zum Thema: Fachkräftemangel in Kindertagesstätten und Antwort vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 844 vom 28. November 2017 über Fachkräftemangel in Kindertagesstätten ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen in Berlin befinden sich aktuell in einer Ausbildung zum/zur Erzieher/in? 1.1 Wie viele Auszubildende erhalten eine Vergütung und wie viele nicht? 6. Wie viele Ausbildungsplätze/Ausbildungsangebote gibt es derzeit in Berlin? (Bitte aufschlüsseln nach Ausbildung ohne Vergütung und Ausbildung mit Vergütung) Zu 1., 1.1, 6.: Zum Stichtag 22.11.2017 befinden sich insgesamt 8.947 Studierende an den Fachschulen für Sozialpädagogik in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher. Davon absolvieren 3.883 (43 %) Studierende das Fachschulstudium in Teilzeitform. Die Zulassung zum Teilzeitstudium setzt eine einschlägige berufliche Tätigkeit mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit voraus. Eine Vergütung erfolgt innerhalb dieses Rechtskreises unabhängig vom Fachschulplatz. Studierende in der Vollzeitform erhalten keine Vergütung. 2. Wie hat sich die Bewerbersituation in den letzten Jahren entwickelt? (Bewerberzahlen von 2012 – 2017) 2.1 Wie wird die Entwicklung ab 2018-2021 eingeschätzt? 2.2 Wenn die Einschätzung positiv ausfällt, warum? 2.3.Wenn die Einschätzung negativ ausfällt, warum? Zu 2., 2.1, 2.2, 2.3: Die Tabelle 1 gibt Auskunft darüber, wie viele Studierende sich in den angefragten Schuljahren in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in den Fachschulen für - - 2 Sozialpädaogik des Landes Berlin befanden. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllten, konnten in den zurückliegenden Jahren einen Fachschulplatz erhalten. Die Platzkapazitäten wurden an den öffentlichen und privaten Fachschulen stetig ausgebaut. Tabelle 1: Zahl der Studierenden an den Fachschule – Zeitreihe 2012/2013 bis 2017/2018 Schuljahr 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 2016/ 2017 2017/ 2018 Zahl der Studierenden insgesamt 6.903 7.592 8.345 8.589 8.915 8.947 Auch für den Zeitraum bis 2021 wird mit einer Zunahme der Anzahl der Studierenden gerechnet, wenngleich die Zuwachsraten nicht mehr in der Höhe der zurückliegenden Jahre zu erwarten sind. Für die sechs öffentlichen Fachschulen ist eine gemeinsame Werbekampagne unmittelbar zum bevorstehenden Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2018/2019 geplant. 3. Kann der Senat eine ausreichende Versorgung (Erzieher/in) in Berlin bis 2025 sicherstellen? 3.1 Falls nein – welches sind die Gründe dafür? 3.2 Falls ja – wie? Zu 3., 3.1, 3.2: Der Senat hat dem Hauptausschuss im Juni 2016 einen Gesamtbericht Kindertagesstättenentwicklungsplanung (KEP) (Rote Nr. 2317 G) vorgelegt. Die Planung umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2020 und trifft Aussagen zur Entwicklung des Kita- Ausbaus und der Fachkräftesituation. Prognostiziert wird der Fachkräftebedarf für die Felder Kindertagesbetreuung und ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB) bis zum Kita-/Schuljahr 2019/2020. Bezüglich der Fachkräftegewinnung werden Maßnahmen beschrieben, um den prognostizierten Bedarf zu decken. Neben der Gewinnung von Fachkräften durch die Ausbildung in Vollzeitform verfolgt der Senat derzeit schwerpunktmäßig die Fachkräftegewinnung durch den Quereinstieg. Dazu wurden und werden verschiedene Maßnahmen initiiert, die die Kita-Träger bei der Beschäftigung von Quereinsteigenden unterstützen. Hier sind beispielhaft, die Vereinfachung von einem Genehmigungsverfahren hin zu einem Anmeldeverfahren für die Quereinsteigenden, die Unterstützung des Lernortes Praxis durch die Bereitstellung von Kompensationsmitteln für Zeit für Anleitung für die Beschäftigten in berufsbegleitender Ausbildung, Werbemaßnahmen (u.a. Veranstaltung Berlin-Tag 2x jährlich für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher) sowie die Bündelung und Vereinheitlichung von Fortbildungsauflagen für Quereinsteigende aus den sog. verwandten Berufen bzw. für die Anpassungsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer pädagogischer Bildungsabschlüsse, zu nennen. - - 3 4. Teilt der Senat die Auffassung, dass durch eine Vergütung der fachschulischen Ausbildung in Vollzeitform ein zusätzlicher Ausbildungsanreiz geschaffen werden könnte? (Welche Gründe sprechen, aus Sicht des Senats, dafür bzw. dagegen?) 5. Gibt es derzeit Maßnahmen bzw. Versuche, durch eine Vergütung der fachschulischen Ausbildung in Vollzeitform einen zusätzlichen Ausbildungsanreiz zu schaffen? 8. Welche Investitionssumme fließt jedes Jahr in den Bereich Ausbildungsvergütung für Kita- Erzieher? (Bitte aufschlüsseln 2012-2020) Zu 4., 5. und 8.: Bei der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher handelt es sich um eine schulische Ausbildung. Schulische Ausbildungen werden grundsätzlich nicht vergütet. Soweit bei Studierenden unter 30 Jahren eine Anspruchsberechtigung vorliegt, ist die Ausbildung förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ohne Altersbegrenzung gibt es die Möglichkeit der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hier wird derzeit für Berlin nach einer Lösung gesucht, die Förderung nach dem AFBG über die gesamte Ausbildungszeit zu gewährleisten. 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, ob und wie viele Ausbildungen abgebrochen wurden? 7.1 Falls dem Senat Erkenntnisse vorliegen, welches sind die Gründe die zum Ausbildungsabbruch führten Zu 7., 7.1: Die Tabelle 2 stellt beispielhaft die Abschlussquoten der Fachschulen für Sozialpädagogik der Jahrgänge 2014/2015 und 2015/2016 dar. Hiernach absolvierten im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 92,2 % der Studierenden des 3. Fachschuljahres erfolgreich die Abschlussprüfung. Bezogen auf die Aufnahmen im Schuljahr 2011/2012 entspricht dies einer Quote von 84,7 %. Für das Schuljahr 2015/2016 liegt die Erfolgsquote bei der Abschlussprüfung bei 96 % und bezogen auf den Eintritt in das Fachschulstudium bei 80,4 %. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen noch keine Abschlusszahlen vor. Tabelle 2: Absolventinnen/Absolventen der Fachschulen – Zeitreihe 2014/2015 bis 2015/2016 Studierende im 3. Fachschuljahr Abschluss Aufnahmezahlen zu Beginn des Studiums 2014/ 2015 2.579 2.378 (92,2 %) 2.805 (84,7 %) 2015/ 2016 2.492 2.401 (96 %) 2.986 (80,4 %) Insgesamt ist die Bilanz der Fachschulen für Sozialpädagogik positiv. Dies gilt gleichermaßen für die Quoten bei den Abschlussprüfungen und für die Abschlussquoten bezogen auf alle drei Fachschulschuljahre. Die Gründe für das Nichterreichen des Ausbildungsziels sind unterschiedlich. Im Rahmen der Abschlussprüfung werden die Abschnitte Facharbeit/Kolloquium im Vergleich zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen häufiger nicht erfolgreich bewertet. Im Verlauf der Ausbildung kommt es neben - - 4 nicht erfogreich absolvierten Probezeiten und Praxisphasen auch immer wieder zu Abbrüchen in Richtung der Aufnahme eines Hochschulstudiums oder des Wechsels in betriebliche oder schulische Ausbildung einer anderen Fachrichtung. Berlin, den 20. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12844 S18-12844