Drucksache 18 / 12 846 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2017) zum Thema: Kosten für Sicherheitsmaßnahmen auf Berliner Weihnachtsmärkten und Antwort vom 12. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12846 vom 28. November 2017 über Kosten für Sicherheitsmaßnahmen auf Berliner Weihnachtsmärkten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Weihnachtsmärkte werden im Jahr 2017 in Berlin betrieben? Zu 1.: Marktveranstaltungen mit Bezug zum Weihnachtsfest können auf privatem Grund, wie z.B. Kirchengelände, oder öffentlichen Flächen des Landes Berlin betrieben werden. Während Weihnachtsveranstaltungen im öffentlichen Raum einer Genehmigungspflicht durch die zuständigen Bezirksämter und – wenn das Berliner Hauptverkehrsstraßennetz betroffen ist – die Verkehrslenkung Berlin unterliegen, sind Weihnachtsmärkte auf Privatgelände grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Der Senat kann daher nicht abschließend angeben, wie viele Weihnachtsmärkte 2017 in Berlin betrieben werden. Der Polizei Berlin sind mit Stand 1. Dezember 2017 stadtweit – 71 – Marktveranstaltungen mit Weihnachtsbezug bekannt geworden. 2. Welche speziellen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, außer Betonpoller, mussten die Betreiber der Weihnachtsmärkte vornehmen? Zu 2.: Für Marktveranstaltungen mit Weihnachtsbezug gelten die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Veranstaltungen. Der Veranstaltende beantragt die Genehmigung der Veranstaltung bei dem örtlich zuständigen Bezirksamt oder bei der Verkehrslenkung Berlin, wenn das Berliner Hauptverkehrsstraßennetz betroffen ist. Die Berliner Feuerwehr und die Polizei Berlin sind Beteiligte im Genehmigungsverfahren und bringen ihre Expertise ein. Von den Beteiligten wird jede Veranstaltung vor allem abhängig von der Größe, der erwarteten Zahl der Seite 2 von 3 Teilnehmenden, der räumlichen Strukturen sowie möglicher Risiken und Gefahren einzeln bewertet und es werden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen abgestimmt. Im Einzelfall erfolgen durch die Genehmigungsbehörden Auflagen, die für eine sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Beispielsweise sind die Vorlage eines Sicherheitskonzepts, der Einsatz von Sicherheits- und Ordnungskräften, die Vorsorge vor Brandgefahren, die Einrichtung von technischen Sicherheitsmaßnahmen, die Planung von Not- und Rettungswegen oder die Vorsorge für eventuelle Entfluchtungen zu nennen. „Betonpoller“ oder andere technische Sicherheitsmaßnahmen wie „Schrammborde“, „Wassertanks“, „Betonbarrieren“ etc. sind nur eine mögliche Schutzmaßnahme, um spezifische Risiken und Gefahren zu reduzieren, die zudem für alle Veranstaltungen, unabhängig vom Weihnachtsbezug, in Betracht kommt. 3. Wie hoch sind die Kosten für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, die aus dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 resultieren, im Durchschnitt pro Weihnachtsmarkt? Zu 3.: Die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen anlässlich von Veranstaltungen, so auch für Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug, sind grundsätzlich durch den jeweiligen Veranstaltenden zu tragen. Welche Kosten den meist privaten Betreiberinnen und Betreibern für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen entstehen, ist dem Senat nur im Ausnahmefall bekannt, so dass keine Angabe möglich ist. 4. Welche Weihnachtsmärkte haben bis zum heutigen Tage eine Erstattung ihrer Kosten für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen beantragt? Zu 4.: Aktuelle Anträge zur Erstattung der Kosten für Sicherheitsmaßnahmen von Veranstaltenden von Weihnachtsmärkten sind dem Senat mit Stand 1. Dezember 2017 nicht bekannt. Allerdings hat der Geschäftsführer einer Veranstaltungsgesellschaft, die für einen Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg beim Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf die Erteilung einer Genehmigung beantragt hat, gegen Auflagen der Genehmigung, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen, Widerspruch eingelegt. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.11.2017 (VG 24 L 1249.17) wurde im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bestätigt, so dass die in Rede stehenden Sicherheitsmaßnahmen zunächst nicht von der Veranstaltungsgesellschaft umgesetzt werden müssen. Die beauflagten Sicherheitsmaßnahmen wurden zum Teil vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf im Wege der Ersatzvornahme umgesetzt. Die Kosten für die Ersatzvornahme wurden vorläufig auf eine Höhe von 10.000 EURO veranschlagt. Des Weiteren übernahm die Polizei Berlin beauflagte Sicherheitsmaßnahmen. 5. Beziehen sich die vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller am Montag zugesagten 100.000 Euro als Entschädigung für zusätzliche Kosten im Bereich der Sicherheit nur auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz? Zu 5.: Ja. Seite 3 von 3 6. Sollte Frage 5 mit „Ja“ beantwortet worden sein. Wie gedenkt der Senat die anderen Berliner Weihnachtsmärkte finanziell zu unterstützen, da diese ja ohne eine entsprechende Abnahme und vorherige Erfüllung aller Auflagen durch die Bezirksämter, nicht hätten öffnen können. Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 3. Berlin, den 12. Dezember 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12846 S18-12846