Drucksache 18 / 12 848 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 25. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2017) zum Thema: Car Sharing in Berlin und Antwort vom 12. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12848 vom 25.11.2017 über Car Sharing in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellplätze für Car-Sharing-Unternehmen sind derzeit in den Berliner Bezirken im öffentlichen Straßenland ausgewiesen (bitte nach Bezirk aufschlüsseln)? Antwort zu 1: Das Genehmigungsverfahren für Car-Sharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum liegt in Berlin in der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungen. Stand heute wurden in Berlin 161 Stellplätze an 103 Standorten für Car-Sharing-Unternehmen und deren Fahrzeuge ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt auf die folgenden Bezirke: Bezirk Anzahl Stellplätze Anzahl Standorte Charlottenburg-Wilmersdorf 10 10 Friedrichshain-Kreuzberg 43 36 Marzahn-Hellersdorf 5 5 Mitte keine Angabe Neukölln 4 4 Pankow 89 38 Tempelhof-Schöneberg 10 10 2 Frage 2: Werden diese Stellplätze für Car-Sharing-Unternehmen vom Land Berlin kostenfrei zur Verfügung gestellt? Wenn nein, welche Entgelte werden hierbei von welchem Anbieter für diese Sondernutzung entrichtet (bitte gegebenenfalls nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 2: In Berlin werden Stellplatzflächen für Car-Sharing-Unternehmen im Rahmen der Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Mit der Teileinziehung wird die Benutzung von Stellflächen auf öffentlichem Straßenland nur noch Unternehmen gestattet, die die wechselseitige Nutzung von Kfz unter mehreren Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Im Gegensatz zur Sondernutzung können die so zur Verfügung gestellten Flächen von allen Car-Sharing-Unternehmen genutzt werden. Kosten im Rahmen der Teileinziehung entstehen nicht. Frage 3: Wie viele Stellplätze für Elektromobile mit Ladestation sind a) für Car-Sharing-Unternehmen (in Frage 1 enthalten) b) für die Allgemeinheit derzeit in den Berliner Bezirken im öffentlichen Straßenland ausgewiesen (bitte nach Bezirk aufschlüsseln)? Antwort zu 3: zu a) Exklusive Lademöglichkeiten für Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland Berlins sind der Senatsverwaltung nicht bekannt. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich, d. h. sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Car-Sharing- Fahrzeuge. Bei der Standortplanung der Ladeinfrastruktur wurde der Bedarf des Car- Sharings berücksichtigt. zu b) Gesicherte Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Die jeweils erforderlichen Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern erteilt. Schätzungen gehen von rund 290 Ladesäulen auf öffentlichem Straßenland aus. Wechselstrom und Gleichstrom-Ladesäulen verfügen in der Regel über zwei Stellplätze, sogenannte Wall-Boxen über einen Stellplatz. Im Rahmen des von der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Jahr 2015 vergebenen Auftrags für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur waren am 06. Dezember 2017 auf öffentlichem Straßenland 176 Wechselstrom- Ladesäulen umgesetzt. Hinzu kommen 19 Stellplätze, die für das Laden an Beleuchtungsmasten reserviert sind. In der Summe ergeben sich daraus 371 Stellplätze für das Laden von E-Fahrzeugen. Die nachfolgende Tabelle enthält die Verteilung in den Bezirken. 3 Bezirk Anzahl Stellplätze Mitte 66 Friedrichshain-Kreuzberg 64 Pankow 40 Charlottenburg-Wilmersdorf 66 Spandau 7 Steglitz-Zehlendorf 16 Tempelhof-Schöneberg 44 Neukölln 35 Treptow-Köpenick 10 Marzahn-Hellersdorf 8 Lichtenberg 12 Reinickendorf 3 Berlin, den 12.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12848 S18-12848