Drucksache 18 / 12 851 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2017) zum Thema: Kampf gegen Rechts aus Steuermitteln. Teil 14 und Antwort vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Ronald Gläser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12851 vom 28. November 2017 über Kampf gegen Rechts aus Steuermitteln. Teil 14 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: In der Antwort auf meine Anfrage 18/11788 zum „Kampf gegen Rechts aus Steuermitteln“ schreiben Sie auf S.2 zum Frageteil c) u.a.: „Es ist nicht auszuschließen, dass Träger darüber hinaus Mittel von weiteren staatlichen Stellen erhalten.“ Zudem beantworteten Sie meine Frage c) zu den einzelnen nachgefragten Berliner Trägern, die im „Kampf gegen Rechts“ aktiv sind, lediglich mit Angabe der zuständigen Senatsverwaltung. Details über die Höhe der konkreten staatlichen Zuwendungen an besagte Träger erfolgten jedoch nicht. Dies ist jedoch von zentraler Wichtigkeit! 1. Wie hoch sind die Mittel, die die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dem August Bebel Institut zur Verfügung stellt? Wofür bekommt es das Geld? Bitte Details angeben. Zu 1.: Es handelt sich im Folgenden nicht um eine Maßnahme zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Grundlage für die Mittelvergabe ist die Förderrichtlinie der vormaligen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für die Gewährung von Zuwendungen an parteinahe Stiftungen und kommunalpolitische Bildungsträger/- werke vom 01.01.2016 (vgl. Anlage). Auf dieser Grundlage erhielt das August-Bebel- Institut - das sowohl die Funktion einer parteinahen Stiftung als auch die eines kommunalpolitischen Bildungsträgers/-werks erfüllt - im Jahr 2017 28.960 € (zuzüglich 7.636,84 € für Tarifanpassungen) als parteinahe Stiftung, 2 50.146 € (zuzüglich 7.636,84 € für Tarifanpassungen) als kommunalpolitischer Bildungsträger. Als parteinahe Stiftung wird das August-Bebel-Institut institutionell gefördert; die Zuwendung ist laut Zuwendungsbescheid zweckgebunden und ausschließlich zur Erfüllung der in Berlin zu leistenden politischen Bildungsarbeit zu verwenden. Im Rahmen der Projektförderung für die kommunalpolitische Bildungsarbeit ist die Zuwendung laut Zuwendungsbescheid zweckgebunden und ausschließlich zur Erfüllung der von Ihrer Einrichtung in Berlin zu leistenden kommunalpolitischen Bildungsarbeit zu verwenden. Dem Antrag auf Zuwendung ist eine Veranstaltungsplanung beizufügen. 2. Wie hoch sind die Mittel, die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dem Verein Babel e.V. zur Verfügung stellt? Wofür bekommt er das Geld? Bitte Details angeben. Zu 2.: Es handelt sich im Folgenden nicht um eine Maßnahme zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fördert den Träger Haus Babylon - Babel e. V. in den Haushaltsjahren Jahren 2016/2017 mit Zuwendungen in Höhe von jeweils 34.350 €. Es handelt sich um Mittel aus dem Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma (AP Roma) für die Umsetzung des bezirksorientierten Programms. Der Themenschwerpunkt für alle Projekte im bezirksorientierte Programm seit 2016 ist die Einführung der Familien in die deutschen Kultur- und Gesellschaftsverhältnisse Sprachmittlung an Schulen (für die Altersgruppen von 6 – 19) und Beratung Arbeitsmarktintegration (für die Altersgruppe 16 – 27). Der Träger Aufwind - Verein für Aufsuchende Erziehungshilfen e. V. setzt das Programm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf um. Der Aktionsplan Roma ist als Umsetzungsprogramm der Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer Roma von August 2012 entwickelt worden (Drucksache 17/0440) und wird unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales begleitet. Weitere Informationen können dem 2. Bericht zur Umsetzung des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma unter https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0191.B-v.pdf entnommen werden. Weiterhin hat der Senat ein Gesamtkonzept für eine zentrale Transparenzdatenbank in Verbindung mit der seit Dezember 2010 bestehenden Zuwendungsdatenbank beschlossen. Die Transparenzdatenbank wird auf der Basis der beim Bürgerportal „bürgeraktiv Berlin“ bestehenden „Zentralen Zuwendungsdatenbank“ von der Senatsverwaltung für Finanzen aufgebaut und betrieben. Hierin werden alle Zuwendungsempfänger erfasst und unter Transparenzgesichtspunkten dargestellt. Weitere Informationen können über http://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/ entnommen werden. 3 3. Wie hoch sind die Mittel, die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dem Verein Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben (GIZ) e.V. zur Verfügung stellt? Wofür bekommt er das Geld? Bitte Details angeben. Zu 3: Es handelt sich im Folgenden nicht um eine Maßnahme zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fördert die Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben (GIZ e. V.) in den Jahren 2016/2017 mit Zuwendungen in Höhe von 865.362,42€. Es handelt sich um Mittel für das berlinweite Landesrahmenprogramms Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Der Träger GIZ e. V. setzt das Programm im Bezirk Spandau um. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Abteilung II, Arbeit kann Folgendes ausführen: Der Verein Gesellschaft für interkulturelles Zusammenleben (GIZ) e. V.: A) Durchführung eines Projektes im Rahmen des ESF-Förderinstruments „Innovative lokale Modellprojekte zur Beschäftigungsförderung von Benachteiligten (PEB) eine Projektförderung. Projektname: PEB – Starke Unternehmerinnen für starke Frauen. Eine Initiative für geflüchtete Frauen Projektlaufzeit: 1.10.2016 – 30.9.2018 Förderhöhe: 127.990,33 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds/ESF (Jahresscheiben 2016: 15.445,27 €; 2017: 71.412,07 €; 2018: 41.132,99 € - da in der ursprünglichen Beantwortung der Anfrage nur die Förderung für 2017 genannt war) 62.947,80 € Landesmittel als anteilige nationale Kofinanzierung der ESF-Mittel (2016: 7.868,48 €; 2017: 31.473,90 €; 2018: 23.605,42 €) Informationen zum Projekt können auf der Internetseite www.bbwa-berlin.de unter Projekte PEB eingesehen werden. B) Zur Begleitung des PEB-Projektes wird eine Projektförderung im Rahmen des Instruments FAV - Förderung von Arbeitsverhältnissen gewährt. Projektname: Projektbegleitung – Starke Unternehmerinnen für starke Frauen Projektlaufzeit: 01.10.2016 – 30.9.1018 Förderhöhe: 23.229,54 € (Jahresscheibe: 2016: 2.804,14 €; 2017: 11.666,38 €; 2018: 8.759,02 €) Anteilsfinanzierung und Sachkostenpauschale C) Im Rahmen des Instruments BJC Berliner JobCoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung erhielt der Verein eine Projektförderung. Projektname: Spandauer Jobcoaching Projektlaufzeit: 1.4.2016 – 31.3.2017 Förderhöhe: 40.266,47 € (Jahresscheibe 2016: 30.728,20 €; 2017 10.138,27 €) zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten 4 Willkommen in Arbeit-Büro (WiA-Büro) Spandau – Gesamtförderbetrag: 225.129,56 € Berlin, den 14. Dezember 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12851 S18-12851 S1812851_Anlage