Drucksache 18 / 12 861 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2017) zum Thema: 1 Jahr Rot-Rot-Grün = 1 Jahr Ermittlungen gegen Staatssekretär Böhning? und Antwort vom 15. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Stefan Evers (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 861 vom 30. November 2017 über 1 Jahr Rot-Rot-Grün = 1 Jahr Ermittlungen gegen Staatssekretär Böhning? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist das Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Chef der Senatskanzlei, Staatssekretär Björn Böhning, und weitere Beteiligte der Firma McKinsey aufgrund des Verdachts auf Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme inzwischen abgeschlossen? a. Wenn ja, seit wann und mit welchem Ergebnis? b. Wenn nein, wie bewertet der Senat die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens, insbesondere hinsichtlich der damit einhergehenden Belastung für das Ansehen des Chefs der Senatskanzlei und des Senats insgesamt? Zu 1.: Die Ermittlungen in dem gegen Staatssekretär Björn Böhning geführten Ermittlungsverfahren dauern an. Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens wird auf die Erläuterung unter 5. und 6. verwiesen. 2. Wie viele Strafanzeigen wurden in den vergangenen fünf Jahren wegen Verdachts auf Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme gegen Mitarbeiter der Berliner Verwaltung oder Mitglieder des Senats gestellt? 3. In wie vielen Fällen hat die Berliner Staatsanwaltschaft in den vergangenen fünf Jahren wegen Verdachts auf Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme gegen Mitarbeiter der Berliner Verwaltung oder Mitglieder des Senats tatsächlich ermittelt? 4. Wie lange wurde bzw. wird in diesen oder vergleichbaren Fällen durchschnittlich von der Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt? Zu 2. bis 4.: Strafanzeigen, die in den vergangenen fünf Jahren wegen Verdachts auf Vorteilsgewährung oder Vorteilsnahme in der Staatsanwaltschaft Berlin geführt wurden, sind in dem Aktenverwaltungsprogramm MESTA (Mehrländer-Staatsanwaltschafts- Automation) der Staatsanwaltschaft Berlin nur über die entsprechenden Straftatbestände identifizierbar. Eine darüber hinausgehende Erfassung, bei der nach der Stellung der 2 Beschuldigten als Mitglied der Berliner Verwaltung oder als Mitglied des Senats weiter differenziert wird, erfolgt ebenso wenig wie eine gesonderte Statistik bezogen auf die angefragten Merkmale. Belastbare Auskünfte zu der Anzahl der Fälle tatsächlicher Ermittlungen und der durchschnittlichen Ermittlungsdauer können vor diesem Hintergrund nicht erteilt werden. Angesichts dessen liegen keine validen Daten vor, anhand derer das Ermittlungstempo in dem zu Frage 1. genannten Verfahren zu einem „vergleichsweise üblichen Rahmen“ in Beziehung gesetzt und einer Bewertung zugänglich gemacht werden könnte. 5. Stellt sich die Dauer des Verfahrens vor dem Hintergrund als normal für das Ermittlungstempo der Berliner Staatsanwaltschaft dar oder ziehen sich die Ermittlungen in diesem besonderen Fall überdurchschnittlich lange hin? 6. Für den Fall, dass die Ermittlungsdauer in diesem Fall den vergleichsweise üblichen Rahmen überschreitet , sind dem Senat dafür besondere Gründe ersichtlich? Zu 5. und 6.: Von einem „normalen“ Ermittlungstempo ist insbesondere bei komplexen Verfahren immer dann auszugehen, wenn eine fortlaufende fachlich qualifizierte Bearbeitung erfolgt. Grundsätzlich sind die hier benannten Verfahren einer Vergleichbarkeit unter einem rein zeitlichen Aspekt nicht zugänglich. Berlin, den 15. Dezember 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12861 S18-12861