Drucksache 18 / 12 865 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2017) zum Thema: Verantwortung und Unfälle bei Staatsbesuchen im Berliner Straßenverkehr und Antwort vom 13. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12865 vom 30. November 2017 über Verantwortung und Unfälle bei Staatsbesuchen im Berliner Straßenverkehr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei wem liegen im Falle von Staatsbesuchen die Verantwortlichkeiten für die Begleitung der Fahrzeuge (Wagenkolonnen) mit Staatsgästen und für die Ampelschaltung entlang des gefahrenen Weges? Zu 1.: Die Verantwortung wird regelmäßig einsatzerfahrenen Führungskräften des polizeilichen Begleitschutz- und Verkehrsdienstes (Direktion Einsatz) übertragen. 2. Werden Ampelschaltungen an der Strecke der Wagenkolonnen - auch an großen, stark befahrenen Kreuzungen - immer bereits mehrere Minuten vor und nach Durchfahrt der Wagenkolonnen mit Staatsgästen ausgeschaltet? Auf Basis welcher Regelung werden Ampelschaltungen entlang der Wegstrecke von Wagenkolonnen mit Staatsgästen ausgesetzt, welche Beschlüsse bzw. Anweisungen werden dazu im Einzelfall nötig? Zu 2.: Die Führung des polizeilichen Begleitschutzkommandos entscheidet über die Notwendigkeit zur Abschaltung von Lichtsignalanlagen (LSA) auf der Wegstrecke insbesondere unter Berücksichtigung konkreter Gefährdungsaspekte. Die grundsätzliche Abstimmung hierzu erfolgt zeitgerecht im Vorfeld mit den polizeilichen Dienstkräften in der Verkehrsregelungszentrale bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Während des Einsatzverlaufs sind zeitlich „punktgenaue“ Schaltvorgänge betroffener LSA systembedingt nicht möglich, so dass sich zwangsläufig Vor- und Nachlaufzeiten von wenigen Minuten ergeben. 3. Welche Regelungen gibt es und welche Anforderungen gelten für diese Fälle bezüglich der Präsenz von Polizeibeamt*innen zur Verkehrsregelung? Zu 3.: Lageabhängig können in das Begleitschutzkommando auch Kräfte für Verkehrsmaßnahmen integriert werden, die insbesondere in Abhängigkeit bestehender Gefährdungsaspekte der Schutzperson sowie der konkreten Verkehrslage situationsbezogen notwendige Regelungsmaßnahmen durchführen, um der nachfolgenden Kolonne ein störungsfreies und sicheres Durchfahren z. B. Seite 2 von 2 von Kreuzungsbereichen zu ermöglichen. Ermächtigungsnorm für solche Verkehrsregelungsmaßnahmen ist § 36 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung, wonach Zeichen und Weisungen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten von Verkehrsteilnehmenden befolgt werden müssen. 4. Liegen dem Senat Zahlen vor, ob und wenn ja zu wie viele Unfällen es während der vergangenen fünf Jahre aufgrund ausgeschalteter Ampeln zu Gunsten von Wagenkolonnen mit Staatsgästen gekommen ist? In welchen Fällen wurde der Verkehr dort durch Polizeibeamte geregelt, in welchen Fällen nicht? Zu 4.: Eine valide statistische Erfassung von Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit der Begleitung von Staatsgästen erfolgt nicht. Berlin, den 13. Dezember 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12865 S18-12865