Drucksache 18 / 12 867 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2017) zum Thema: Neue Bushaltestelle Buslinie 271 - Seeadlerweg und Antwort vom 12. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12867 vom 30.11.2017 über Neue Bushaltestelle Buslinie 271 - Seeadlerweg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1 Welche Erwägungen gab es, die Bushaltestelle Seeadlerweg auf der Waßmannsdorfer Chaussee direkt im Bereich der Einfahrt zum Seeadlerweg zu errichten? Antwort zu 1.: Im Seeadlerweg ist ein neues Wohngebiet entstanden, das eine verbesserte Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erforderte. In der Waßmannsdorfer Chaussee wurde daher gegenüber dem Seeadlerweg eine neue Haltestelle eingerichtet. Frage 2 Bewertet der Senat die verkehrliche Situation an der Bushaltestelle Seeadlerweg als potentiell unfallgefährlich? Antwort zu 2.: Nein Frage 3 Gibt es Bestrebungen, die Ausfahrt bzw. Einmündung Seeadlerweg mit verkehrlichen Maßnahmen (z.B. Verkehrsspiegel) so zu versehen, dass auf die Waßmannsdorfer Chaussee auffahrende Fahrzeuge nicht den fließenden Verkehr beeinträchtigen? Antwort zu 3.: Der Seeadlerweg ist der Waßmannsdorfer Chaussee gegenüber eine untergeordnete Straße. Kraftfahrende müssen sich hier so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Bei der Einfahrt in die übergeordnete Straße ist besondere Vorsicht geboten. Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Der Einsatz von Verkehrsspiegeln wird nicht empfohlen, da die Gefahr 2 besteht, dass Verkehrsteilnehmer die Verkehrssituation aufgrund der verkleinerten Darstellung falsch einschätzen, z. B. hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten. Frage 4 Wie wird gewährleistet, dass Fahrzeuge den an der Haltestelle Seeadlerweg haltenden Bus im Rahmen eines Überholmanövers nicht die Straße überquerende Kinder gefährden oder nicht den Gegenverkehr beeinträchtigen? Antwort zu 4.: Da die Verkehrssituation immer vom Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmer abhängig ist, gibt es im Straßenverkehr keine Gewährleistung. An einem haltenden Fahrzeug darf nur unter Beachtung des Vorrangs des Gegenverkehrs vorbeigefahren werden. Beim Vorbeifahren an haltenden Linienbussen ist besondere Vorsicht geboten. Zu Fuß Gehende sollten zur eigenen Sicherheit nicht vor- oder hinter haltenden Bussen die Fahrbahn überqueren. Die Weiterfahrt des Busses, der nur kurzzeitig zum Fahrgastwechsel hält, sollte abgewartet werden. Berlin, den 12.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12867 S18-12867