Drucksache 18 / 12 870 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2017) zum Thema: Status Quo der Freiwilligen Feuerwehr und des Ehrenamtlichen Katastrophenschutzes in Berlin und Antwort vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12870 vom 30. November 2017 über Status Quo der Freiwilligen Feuerwehr und des Ehrenamtlichen Katastrophenschutzes in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat der Tod von zwei Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus Brandenburg bei einem Einsatz auf der A2 im September 2017 bekannt? Zu 1.: Ja. 2. Hat es ähnliche Vorkommnisse mit Todesfolge bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei den hauptberuflich tätigen Feuerwehrleuten in den letzten 3 Jahren in Berlin gegeben? Zu 2.: Nein. 3. Wie sieht die derzeitige rechtliche und finanzielle Absicherung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr im Gegensatz zu den hauptberuflichen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern in Berlin aus, zu Lebzeiten und nach Todeseintritt mit Hinblick auf die Hinterbliebenen? Zu 3.: Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind - wie die tarifbeschäftigten hauptberuflichen Angehörigen der Feuerwehr auch - gemäß § 65 SGB VII über die gesetzliche Unfallkasse Berlin unfallversichert. Nach § 9 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes (FwG) muss für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren zudem eine private Unfallversicherung bestehen, die bei Invalidität an den Feuerwehrangehörigen und bei seinem Tod an die Angehörigen Mehrleistungen erbringt. Die derzeit 1.500 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und die 1.000 Angehörigen der Jugendfeuerwehr sind über eine private Gruppen-Unfallversicherung bei der Feuersozietät Berlin -Brandenburg Versicherung AG abgesichert. Die Versicherung umfasst laut Versicherungsschein im Rahmen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) die Unfälle, von denen die Mitglieder der Feuerwehr in Ausübung ihrer gesam- Seite 2 von 3 ten Diensttätigkeit, bei Feuers- und Wassernot, bei Wachen, Übungen und Hilfeleistungen bei Unglücksfällen, überhaupt in allen Fällen betroffen werden, in welchen die Feuerwehr nach allgemeinem oder jeweiligem besonderen Auftrag der zuständigen Stelle zum Einsatz kommt. Unfälle von Mitgliedern bei unaufgeforderter Hilfeleistung, sofern es sich um solche Hilfeleistungen handelt, die sich im Rahmen der Tätigkeit einer Feuerwehrfrau oder eines Feuerwehrmannes bewegen, sind in die Versicherung eingeschlossen. Eingeschlossen sind auch Unfälle auf direkten Wegen zu und von der Dienststätte. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg selbst durch rein private und eigenwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird. Körperschädigungen, die nachweisbar als Folge von Rauchentwicklung bei Gelegenheit eines bestimmten Brandfalles entstehen, werden als Unfälle betrachtet. Polizei- und Flurschutzdienst fallen unter die Versicherung. Die Versicherung umfasst folgende Leistungen: • 38.350 € Todesfallkapital (Bezugsberechtigte sind die gesetzlichen Erben) • 55.000 € Invaliditätskapital • 20 € Krankenhaustagegeld • 20 € Genesungsgeld bis längstens 100 Tage • 5.000 € Bergungskosten • 1.500 € Kurbeihilfe. Zudem haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren nach § 9 Abs. 3 FwG i.V.m. § 68 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes einen Anspruch auf ergänzende Unfallfürsorge , wenn und soweit die Versorgung der Unfallverletzten und seiner Hinterbliebenen die einem nach der wirtschaftlichen Stellung vergleichbaren Landesbeamtinnen und – beamten bei gleichem Alter und Familienstand und regelmäßigem Verlauf der Dienstlaufbahn nach den Unfallfürsorgevorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes zustehende Versorgung nicht erreicht. Wird eine Beamtin oder ein Beamter des Landes Berlin durch einen Dienstunfall verletzt , so wird ihr oder ihm nach §§ 30 ff des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) Unfallfürsorge gewährt. Die Hinterbliebenenversorgung richtet sich nach den Vorgaben der §§ 39 bis 43 LBeamtVG. 4. Welche Anreize und Vergünstigungen, auch in finanzieller Hinsicht, bietet der Senat derzeit für ehrenamtliche Katastrophenschützer? Zu 4.: Im Bereich des Katastrophenschutzes wird das ehrenamtliche Engagement für Mitglieder der FF oder einer Hilfsorganisation durch die Verleihung eines Feuerwehrund Katastrophenschutz-Ehrenzeichens gefördert: Stufe 1 - für 10-jährige Mitwirkung, Stufe 2 - für 25-jährige Mitwirkung, Stufe 3 - für 40-jährige Mitwirkung, Stufe 4 – für 50-jährige Mitwirkung, Stufe 5 – für 60-jährige Mitwirkung, sowie Sonderstufe für besondere Verdienste. Ein weiterer Baustein ist die gemeinsame Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg, die an ehrenamtlich engagierte Personen ausgegeben werden kann. Sie berechtigt da- Seite 3 von 3 zu, Vergünstigungen z.B. für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen oder Preisnachlässe beim Kauf von Waren, Dienstleistungen oder Eintrittskarten bei den Partnern der Ehrenamtskarten in Anspruch zu nehmen. Mit dem Berliner FreiwilligenPass werden den ehrenamtlich aktiven Menschen in Berlin Dank und Anerkennung für ihr Engagement und ihre erbrachten Leistungen ausgesprochen. Ziel dabei ist die Würdigung und Wertschätzung ehrenamtlicher Tätigkeiten . Das freiwillige Engagement und die Organisationen und Träger der Freiwilligenarbeit sollen so stärker in das öffentliche Bewusstsein gebracht werden. Das EU-Projekt PROTECT - Lernen und helfen im Ehrenamt wurde vom Land Berlin in ein Regelangebot (PROTECT – Im Notfall für Berlin) überführt. Die Mitglieder der gegründeten Arbeitsgemeinschaft (ASB, Berliner Feuerwehr inkl. Freiwillige Feuerwehren und der Landesfeuerwehrverband, THW, DRK, JUH, MHD) haben sich u.a. zum Ziel gesetzt, das freiwillige Engagement im Katastrophenschutz zu fördern, Menschen, insbes. der Bevölkerungsgruppen mit Zuwanderungshintergrund , den Zugang zur Hilfe im Notfall zu erleichtern und Weiterbildungs- und Integrationsmöglichkeiten im Rahmen des Katastrophenschutzes aufzuzeigen und neu zu schaffen. Des Weiteren wird durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen gemeinsam mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen, dem THW und den Freiwilligen Feuerwehren an Informationsständen für ein ehrenamtliches Engagement im Katastrophenschutz geworben. 5. Sieht der Senat Handlungsbedarf bei der Verbesserung des Status, in rechtlicher oder finanzieller Hinsicht, von ehrenamtlichen Katastrophenschützern im Gegensatz zu Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und auch der hauptberuflich tätigen Feuerwehrleute? Wenn ja, was gedenkt der Senat für die entsprechende Gruppierung konkret zu verbessern? Zu 5.: Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz sind den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren bereits rechtlich gleichgestellt. Dies ergibt sich aus § 14 Abs. 2 KatSG, der seinerseits auf die Regelungen zur Rechtsstellung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im FwG verweist. Der Arbeitskreis V "Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat in seiner Sitzung im Oktober 2017 eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Landes Brandenburg eingesetzt und beauftragt, eine Länderumfrage zu Struktur und Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung durchzuführen und auszuwerten. Ob sich aus dieser Auswertung Empfehlungen zu Rechtsänderungen ergeben, bleibt abzuwarten. Berlin, den 18. Dezember 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12870 S18-12870