Drucksache 18 / 12 873 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2017) zum Thema: Kreißsäle und Geburtshilfe: Versorgung verbessern (2) und Antwort vom 21. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winters (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12873 vom 30. November 2017 über Kreißsäle und Geburtshilfe: Versorgung verbessern (2) ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach Angaben von Hebammen werden Rettungswagen von Krankenhäusern in der Stadt, zuletzt in der Nacht vom 15. zum 16. November in Bezug auf alle zentralen Kreißsäle in Berlin aufgefordert, diese nicht anzufahren, da sie alle belegt gewesen seien: a. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über diese Aufforderungen der Kreißsäle an Rettungswagen vor? b. Wenn diese Informationen vorliegen, welche Kreißsäle waren in welchem Zeitraum betroffen? c. Erfolgte eine Information der Rettungsleitstelle? Wenn ja wie? Zu 1.: a.) – c.): Über die unmittelbaren Aufforderungen einzelner Krankenhäuser an Rettungswagen, diese nicht anzufahren, liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Ein solches Verfahren ist auch nicht vorgesehen. Nach § 33 Absatz 2 der Krankenhausverordnung (KhsVO) vom 30. August 2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.03.2017 (GVBL. S. 284), ist die Leitstelle der Berliner Feuerwehr durch die Krankenhäuser unverzüglich über Einschränkungen für besondere Behandlungs- oder Diagnostikeinrichtungen, hierzu zählen auch Kreißsäle, zu unterrichten . Dies erfolgt im Regelfall telefonisch. Sofern die gemeldete Einschränkung Auswirkungen auf den Rettungsdienst haben kann, werden die Einsatzkräfte durch die Leitstelle der Berliner Feuerwehr unterrichtet. Die von der Einschränkung betroffene Einrichtung wird dann, sofern es medizinisch und einsatztaktisch vertretbar ist, nicht angefahren. In der Nacht vom 15.11.2017 auf den 16.11.2017 wurden der Leitstelle der Berliner Feuerwehr Einschränkungen von Kreißsälen der folgenden Krankenhäuser gemeldet: - 2 - 2 Sana Klinikum Lichtenberg Vivantes Klinikum im Friedrichshain Vivantes Klinikum Hellersdorf Vivantes Klinikum Neukölln 2. Wann wird der Senat das seit längerem angekündigte Leitsystems zur Belegung von Kreißsälen in Berlin umsetzen? Zu welchem Zeitpunkt wird es verbindlich funktionieren? Zu 2.: In Berlin wird es kein isoliertes Leitsystem zur Belegung von Kreißsälen geben. Derzeit erfolgt die Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises „IVENA“, welcher an der Schnittstelle zwischen Notfallrettungsdienst und klinischer Notfallversorgung greift. Die Anzeige der Verfügbarkeit von Kreißsälen ist ein Bestandteil dieses Systems. Die Anzeige der Verfügbarkeit klinischer Versorgungsressourcen, darunter auch Kreißsäle , ist für die sieben Pilotkrankenhäuser Mitte März 2018 und für alle übrigen Krankenhäuser Ende April 2018 geplant. 3. Welche aktuellen Informationen liegen dem Senat aus der Umfrage, die er zurzeit für den Zeitraum nach 2014 durchführt bzw. durchgeführt hat, in Bezug auf die Stellenbesetzung von Hebammen in Geburtsstationen in Berlin vor? Wie viele Stellen sind nicht besetzt (bitte nach Geburtsstationen aufgliedern)? Zu 3.: Bei der Umfrage wurde nicht ein Zeitraum, sondern eine Momentaufnahme erhoben, da Stellenbesetzungsverfahren ein laufendes Geschäft sind. Gemäß der im August 2017 durchgeführten Umfrage waren zum damaligen Zeitpunkt 24,46 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Hebammenstellen unbesetzt. Das entspricht einem Umfang von ca. 8 Prozent. Von den 24,46 VZÄ entfielen: - 0 VZÄ auf die beiden Campi der Charité mit geburtshilflichem Angebot (CVK und CCM), - 6,75 VZÄ auf zwei von sechs Vivantes-Standorten (KNK und HUK), - 5,31 VZÄ auf zwei private Träger und - 12,4 VZÄ auf vier freigemeinnützige Träger. Da es sich um geschützte Wirtschaftsdaten der Häuser handelt, sind weitere Differenzierungen nicht möglich. Insgesamt wird Geburtshilfe an 19 Standorten angeboten. Neben der Charité hatten also im August neun weitere Standorte keine offenen Stellen. 4. Welche Informationen liegen dem Senat vor, in Bezug auf Engpässe in der Personalausstattung der Geburtsstationen trotz voll besetzter Stellen? Wie viele zusätzliche Stellen für Hebammen hält der Senat aufgrund dieser Informationen für notwendig (bitte aufgliedern nach Geburtsstationen)? Zu 4.: In der Umfrage vom August 2017 gaben fünf Standorte an, keine offenen Stellen für Hebammen zu haben, beklagten aber gleichzeitig einen Mangel an Hebammen. - 3 - 3 Der Einsatz von Personal und die Personalplanung liegen in der Organisationshoheit des einzelnen Krankenhauses. Anhaltswerte für eine angemessene Personalausstattung sind dem Senat nicht bekannt. Solche müssten auch den Einsatz von Beleghebammen berücksichtigen . Dieser ist aber in den Häusern sehr unterschiedlich. 5. Welche Maßnahmen plant der Senat, um dem Hebammenmangel sowohl im Bereich der angestellten Hebammen in den Berliner Krankenhäusern, als auch dem Mangel an freiberuflichen Hebammen insbesondere im Bereich der sogenannten Beleghebammen entgegen zu wirken? Zu 5.: Die Gründe für die Verknappung des Hebammenangebotes liegen nicht vorrangig in der Anzahl von Hebammen, sondern nach wie vor in den unbefriedigenden Rahmenbedingungen in der Berufsausübung (wie z.B. in der nur z.T. gelösten Berufshaftpflichtversicherung und in der unzureichenden Einkommenssituation der freiberuflichen und angestellten Hebammen). Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen in der stationären Hebammenversorgung /Kreißsäle ist originäre Aufgabe der Krankenhäuser, die auch für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Hebammen Sorge zu tragen haben. Der Einsatz von Personal und die Personalplanung liegen dementsprechend in der Organisationshoheit des einzelnen Krankenhauses. Der Senat setzt sich aktiv für eine Verbesserung der Bedingungen in den Krankenhäusern ein. Um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken, werden daher verschiedene Themenbereiche wie die Ausbildungsplatzsituation, Best-Practice-Beispiele und das Vergütungssystem von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mit den betroffenen Akteuren diskutiert. 6. Welche Erkenntnisse erlangte der Senat durch die Sitzungen des „Runden Tisches Geburtshilfe“, zuletzt beim Workshop am 29.11.2017? Welche Verbesserungen möchte der Senat bis wann umsetzen? Und was sind die nächsten Schritte, die der Senat zusammen mit dem Runden Tisch plant? Zu 6.: Am 15.09.2017 fand ein runder Tisch zum Thema „Geburtshilfe“ mit allen mit der Geburtshilfe befassten Akteure, darunter Vertreterinnen und Vertreter von Geburtskliniken, Krankenkassen , Berliner Verwaltung, Berliner Feuerwehr und Hebammen statt. Zusammen mit allen Beteiligten werden in einem laufenden Dialogprozess Lösungsansätze und Verbesserungsvorschläge zu Kernthemen (wie z. B. Erweiterung von Kapazitäten in Kreißsälen, Steigerung der Ausbildungskapazitäten und der allgemeinen Arbeitszufriedenheit ) erarbeitet und genutzt. Zudem werden Workshops bzw. Fachgespräche zu Einzelthemen durchgeführt. Am 29.11.2017 fand ein Workshop zum Thema „Hebammenversorgung“ mit Vertreterinnen und Vertretern der Ausbildungsstätten für Hebammen, ärztlichen Leitungen verschiedener in der Ausbildung kooperierender Geburtskliniken, deren leitenden Hebammen, Vertreterinnen des Berliner Hebammenverbandes, Interessenvertretungen von Eltern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Krankenkassen, der Senatskanzlei - Abteilung Wissen- - 4 - 4 schaft und Forschung, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung statt. Im Verlauf einer offenen und sehr konstruktiven Diskussion konnte während des Workshops ein breiter Konsens zu den behandelten Tagesordnungspunkten, insbesondere zur Arbeits- und Ausbildungssituation der Hebammen sowie zur Stärkung der Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Abschlüssen gefunden werden. In den nächsten Monaten soll der Dialog u.a. im Rahmen eines weiteren Workshops zum Thema „Krankenhauswesen“ am 24. Januar 2018 fortgesetzt werden. Die Ergebnisse beider Workshops sollen die Gesprächsgrundlage für den nächsten geplanten „Runden Tisch Geburtshilfe“ am 1. Februar 2018 bilden. 7. Inwieweit wird sich der Senat dafür einsetzen, die Arbeitsbedingungen in den Kreißsälen zu verbessern und hier im Arbeitsablauf für Entlastungen, z.B. in Bezug auf die Reinigung der Säle, zu sorgen. Zu 7.: Laut Umfrage werden Hebammen bereits an 16 der 19 Standorte von berufsfremden Aufgaben wie Putzdiensten oder Bürokratie entlastet. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung empfiehlt, die Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Kreißsälen verstärkend fortzusetzen, und sieht hierin einen Marktvorteil bei der Personalgewinnung und -haltung. Berlin, den 21. Dezember 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12873 S18-12873