Drucksache 18 / 12 876 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 30. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dezember 2017) zum Thema: Erneuerungsbedarf bei Einsatzfahrzeugen der Berliner Feuerwehr und Antwort vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12876 vom 30. November 2017 über Erneuerungsbedarf bei Einsatzfahrzeugen der Berliner Feuerwehr ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der tatsächliche Erneuerungsbedarf bei Einsatzfahrzeugen bei der Berliner Feuerwehr angesichts der hohen Anzahl alter Fahrzeuge um eine Überalterung des Fuhrparks zu verhindern? 2. Ist trotz der Überalterung des Fuhrparks der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr noch die Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge gewährleistet? Zu 1 und 2.: Der Fuhrpark der Berliner Feuerwehr ist überaltert. Der aktuelle Investitionsstau des Fuhrparks liegt bei 59 Millionen Euro. Die Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge ist teilweise nicht mehr gegeben, das Halten der Fahrzeuge jedoch erforderlich und der weitere Einsatz der Fahrzeuge auch möglich. 3. Wer führt die Reparaturen und Instandsetzungen des Fuhrparks verantwortlich durch? (Bei externer Vergabe wird hierzu eine Aufstellung der letzten zehn Jahre erbeten.) Zu 3.: Für die Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an den Fahrzeugen ist der Zentrale Service Fahrzeuge und Geräte der Berliner Feuerwehr zuständig. Rund 50 Mitarbeitende, die für den Nutzfahrzeugsektor als Karosseriehandwerker, Mechatroniker u.a. ausgebildet sind, decken zwei Drittel der anfallenden Instandhaltungsleistungen ab. Ein Drittel der anfallenden Arbeiten werden in Fremdwerkstätten durchgeführt. Externe Firmen, die in den letzten zehn Jahren mit Instandsetzungsarbeiten beauftragt wurden: A.A.T Autohaus Auto-Tech GmbH, Standort Schönefeld AWB Autowerkstatt Berlin GmbH Daimler AG in Rudow und Spandau IVECO Nord-Ost Nutzfahrzeuge GmbH Lange Nutzfahrzeugtechnik GmbH Seite 2 von 3 Nutzfahrzeug Plantikow GmbH Ruppel GmbH THEWS GBR BOSCH SERVICE Autodienst Hoppegarten GmbH Christan Behrens Kfz-Meisterbetrieb GmbH FATEC Fahrzeug Service GmbH K.I.B. Autoservice GmbH MAN Neoplan Bus GmbH REWU Nutzfahrzeuge Berlin GmbH S. A. S. KFZ Werkstatt GmbH PALFINGER AG Autohaus Haupt GmbH Bendich Berlin Gruppe Heinz Hammer Vertragswerkstatt GmbH Liebherr-International Deutschland GmbH MAN Truck & Bus AG (Standorte: Spandau, Lichtenberg und Tempelhof) Rosenbauer Deutschland GmbH Salewski Lackiererei GmbH 4. Wann wurden und werden Reparaturen und Instandsetzungen ausgeschrieben und wer führt die Qualitätskontrolle hierzu durch? Zu 4.: Nach Ausschreibungen über Instandsetzungsarbeiten werden Rahmenverträge mit externen Firmen über eine Laufzeit von drei, optional bis vier Jahren abgeschlossen. Für Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht durch die eigene Werkstatt erledigt werden können, werden aus den Rahmenverträgen geeignete Fremdfirmen beauftragt. Eine Kontrolle der durchgeführten Leistungen erfolgt durch den Instandhaltungsbereich der Berliner Feuerwehr. 5. Sind die im Doppelhaushalt 2018/2019 vorgesehenen Mittel ausreichend um dem tatsächlichen Erneuerungsbedarf Rechnung zu tragen? Zu 5.: Die im Doppelhaushalt 2018/2019 veranschlagten Investitionsmittel decken für den Bereich der Beschaffung von Fahrzeugen für den Rettungsdienst den Bedarf. 6. Wie beabsichtigt der Senat in diesem Zusammenhang eine mögliche Finanzierungslücke zu schließen und sind hierfür bereits SIWANA-Mittel eingeplant? (Wenn ja, in welcher Höhe und ab wann stehen diese zur Verfügung? Wenn nicht, warum nicht?) Zu 6.: Im Rahmen des Belegungsverfahrens für die voraussichtlichen SIWANA IV Mittel (Haushaltsüberschuss 2017) sind für die Modernisierung des Fuhrparks der Feuerwehr insgesamt 10 Mio. € angemeldet worden. 7. Welche konkreten Ersatzbeschaffungen sollen durch den Haushalt und mit SIWANA-Mitteln erfolgen? (Aufstellung erbeten.) Seite 3 von 3 Zu 7.: Mit dem Haushaltsgesetz 2018/2019 ist die Beschaffung folgender Fahrzeuge vorgesehen: • 2 Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge • 1 Drehleiter und 1 Aufbau • 1 Gerätewagen-Wasser • 20 Notarzteinsatzfahrzeuge • 36 Rettungswagen • 1 Krankentransportwagen Typ B • 7 Kommandowagen • 20 Einsatzleitwagen • 4 LKW • 2 Mannschaftstransportfahrzeuge Dies entspricht einem Umfang von 94 neuen Fahrzeugen. Über SIWANA IV-Mittel sollen zwölf Löschfahrzeuge, ein Rüstwagen, eine Drehleiter, ein Schwerlast-Rettungswagen (Rettungswagen S) und ein Mehrzweckboot beschafft werden. 8. In welchem Zeitraum hat die Berliner Feuerwehr die Möglichkeit diese Beschaffungsmaßnahmen durchzuführen und abzurechnen? Zu 8.: Die Beschaffungsmaßnahmen werden über einen Zeitraum von zwei Jahren durchgeführt. Die Abrechnungen werden demzufolge spätestens 2019 kassenwirksam. Für SIWANA gelten andere Abrechnungszeiträume, Ziel ist aber eine zeitnahe Umsetzung. Berlin, den 18. Dezember 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12876 S18-12876