Drucksache 18 / 12 881 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 04. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2017) zum Thema: Sanierung der Potsdamer Brücke zu Lasten der Sicherheit Berlins? und Antwort vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12881 vom 04. Dezember 2017 über Sanierung der Potsdamer Brücke zu Lasten der Sicherheit Berlins? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Für welchen Zeitraum war die Berliner Polizei damit beauftragt, anlässlich der Bauarbeiten an und auf der Potsdamer Brücke in Berlin Tiergarten die Einhaltung der Regelungen der Straßenverkehrsordnung und andere gesetzlicher Vorschriften zu überwachen? Zu 1.: Mit Einrichtung der Baustelle am 11. August 2017 war die Durchfahrt für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt worden, lediglich der Busverkehr der BVG durfte die Brücke auf markierten Busspuren queren. Weil sich jedoch in den Folgetagen wegen der verkehrswidrigen Nutzung der Busspuren durch Unberechtigte eine Vielzahl von Verkehrsunfällen ereignete, wurde die Brücke am 23. August 2017 vollständig gesperrt. Nach dem Entschluss, die Brücke wieder für den Busverkehr der BVG freizugeben, wurde die Polizei Berlin beauftragt, ab dem Zeitpunkt der Wiederfreigabe am 28. August 2017 Verkehrsregelungsmaßnahmen zur Verkehrsunfallbekämpfung zu gewährleisten, um zu verhindern, dass Unberechtigte durch Regelverstöße in diesem Bereich die Verkehrssicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden gefährden. Im Verlauf der fortschreitenden Bauphasen und der damit jeweils einhergehenden Veränderungen der Verkehrsführungen wurde der tägliche polizeiliche Kräfteeinsatz ab dem 25. September 2017 deutlich reduziert. Es bleibt aber voraussichtlich bis zum avisierten Ende der Baumaßnahmen Ende Dezember diesen Jahres beim zielgerichteten Einsatz von Dienstkräften der Polizei Berlin. 2. Wie viele Polizeibeamte waren im Durchschnitt pro Tag in diesem Einsatz gebunden und in welcher Dienststelle wären diese regulär für welche Aufgaben eingesetzt worden? Zu 2.: Wegen der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten fortschreitenden Kräfteanpassungen ist die Nennung einer zutreffenden Durchschnittszahl nicht möglich. Während im Zeitraum vom 28. August bis zum 10. September 2017 rund um die Uhr vier Dienstkräfte eingesetzt waren, kamen anschließend bis zum 24. Seite 2 von 4 September 2017 am Tage von 06:00 bis 20:00 Uhr vier Dienstkräfte und im Zeitraum von 20:00 bis 06:00 Uhr nur noch zwei Dienstkräfte zum Einsatz. Vom 25. September 2017 bis zum 10. Oktober 2017 waren zwei Regelungsposten am Tage von 06:00 bis 20:00 Uhr vor Ort. Ab dem 11. Oktober 2017 waren diese nur noch zu den Hauptverkehrszeiten (06:00 bis 09:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr) eingesetzt, seit dem 19. Oktober 2017 ist es während der Hauptverkehrszeiten nur noch eine Dienstkraft. Darüber hinaus musste täglich z. B. zur Gewährleistung nahtloser periodischer Ablösungen parallel zusätzliches Personal vor Ort oder auf den Dienststellen bereitgehalten werden. Eingesetzt wurden ganz überwiegend Dienstkräfte von Polizeiabschnitten. 3. Welche Kosten unter Aufteilung nach Besoldung, Einsatzmittel und Fahrzeugabnutzung sind für diesen Einsatz entstanden? Zu 3.: Diese Kosten werden nicht gesondert erfasst. 4. Wie viele Stunden je Tag waren die einzelnen Beamten im Durchschnitt auf der Brücke eingesetzt? Zu 4.: Aufgrund der Vielzahl der seit mehr als drei Monaten in unterschiedlichem Umfang eingesetzten Dienstkräfte und involvierten Dienstbereiche sind valide Daten nicht recherchierbar. 5. Welche Vorkehrungen für die Sicherheit der einzelnen eingesetzten Polizeibeamten sind angesichts der Unübersichtlichkeit der Verkehrsführung, der Witterungsbedingungen, der Umweltbelastung durch Abgase und des Baustellenlärms sowie dahin gehend vor Ort getroffen worden, sanitäre Einrichtungen aufsuchen zu können? Zu 5.: Zwischen Vertreterinnen bzw. Vertretern der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und der Polizei Berlin fanden Gespräche statt, die zu einer Verbesserung der Übersichtlichkeit der Verkehrsführung an der Baustelle führten. Den eingesetzten Dienstkräften werden (Einweg-) Atemschutzmasken und Gehörschutzstöpsel zur Verfügung gestellt. Eine mobile Toilette stand zeitweilig zur Verfügung. Die zur Verfügung stehende Dienstkleidung ist für unterschiedliche und wechselnde Witterungsbedingungen ausgelegt. 6. Welche Faktoren führten zu der besonderen Beachtung dieser Baustelle und worin unterscheidet sie sich im Vergleich zu anderen Baustellen, die keine Polizeipräsenz erforderten? Zu 6.: Die Potsdamer Brücke ist ein herausragender innerstädtischer Verkehrsknoten mit einem überdurchschnittlichen Verkehrsaufkommen. Die insbesondere zu Beginn der Baumaßnahmen unübersichtliche Einrichtung und Verkehrsführung war zumindest mitursächlich für die häufige Missachtung des Durchfahrtverbotes über die Busspuren und die daraus resultierenden Verkehrsunfälle. Die besondere Beachtung erfuhr die Baustelle durch die Resonanz in den Medien und der Öffentlichkeit, welche mit der angeordneten Totalsperrung auch für den Seite 3 von 4 ÖPNV verbunden gewesen ist. Die Wiederöffnung machte zielgerichtete polizeiliche Maßnahmen zur Verkehrsunfallbekämpfung notwendig. 7. Wann und warum wurde der Einsatz der Polizei auf der Brücke beendet? Zu 7.: Der polizeiliche Einsatz wird mit dem Abschluss der Baumaßnahmen voraussichtlich Ende Dezember dieses Jahres beendet. 8. Wie viele Verkehrsunfälle ereigneten sich auf der Potsdamer Brücke während der dortigen Bauarbeiten aufgeteilt nach Unfällen mit Sachschaden und solchen mit Personenschaden? Zu 8.: Bis zum 7. Dezember 2017 wurden im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen insgesamt 23 Verkehrsunfälle polizeilich registriert, davon ereigneten sich 18 Unfälle im Vorfeld des polizeilichen Regelungseinsatzes. 14 Unfälle hatten lediglich Sachschäden zur Folge, neun Unfälle darüber hinaus auch Personenschäden. 9. Wie viele Personen wurden während der Bauarbeiten auf der Potsdamer Brücke infolge von Verkehrsunfällen verletzt und wie viele davon schwer? Zu 9.: Bei den zu Frage 8 genannten Verkehrsunfällen wurden 13 Personen leicht verletzt, Schwerverletzte gab es nicht. 10. Wie viele Beschwerden von Polizeibeamten gab es bezüglich des Einsatzes selbiger auf der Potsdamer Brücke aufgrund der Bauarbeiten und wie wurde mit diesen mit welchem Ergebnis umgegangen? Zu 10.: Schriftliche Beschwerden sind dem Senat nicht bekannt. Die Zahl mündlicher Hinweise mit nur teilweisem Beschwerdecharakter lässt sich in der örtlich zuständigen Polizeidirektion 3 nicht verlässlich recherchieren. Bei diesen standen neben Fragen zum Arbeitsschutz insbesondere solche zur grundsätzlichen Sinnhaftigkeit der andauernden polizeilichen Maßnahmen im Vordergrund. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Darüber hinaus hat sich der Personalratsvorsitzende der Polizeidirektion 3 schriftlich an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt. Inhaltlich ging es um die angespannte Kräftelage in der Polizeidirektion 3 aufgrund des Kräftebedarfs an der Potsdamer Brücke. 11. Wie viele Ordnungswidrigkeiten- und wie viele Strafverfahren wurden bedingt durch Verstöße gegen geltendes Recht während der Bauarbeiten auf der Potsdamer Brücke aufgrund welcher Tatbestände eingeleitet und welche konkreten Einnahmen durch Geldbußen oder Geldstrafen/- auflagen konnten daraus bislang generiert werden? Sofern die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind: welche möglichen Einnahmen aufgrund Vorgenanntem stehen noch aus? Zu 11.: Insgesamt wurden durch die eingesetzten Dienstkräfte 139 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, nahezu ausschließlich wegen der verbotswidrigen Benutzung der dem ÖPNV vorbehaltenen Busspuren. Der Tatbestand ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € (Grundtatbestand) bis zu 35 € (mit Behinderung) sanktioniert, so dass daraus ungefähre Einnahmen von mehr als 2.000 € zu erwarten sind. Seite 4 von 4 Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr drei Straftaten zur Anzeige gebracht (§§ 315b, 315c und 316 StGB) – Aussagen zur Höhe möglicher Geldstrafen können nicht getroffen werden. 12. Ist das Land Berlin aufgrund von Verkehrsunfällen, die sich während der Zeit der Bauarbeiten auf der Potsdamer Brück ereignet haben, wegen Schadensersatz in Anspruch genommen worden, z. Bsp. wegen Amtshaftung und wenn ja, in wie vielen Fällen in Höhe welcher Beträge? Zu 12.: Schadenersatzforderungen im genannten Zusammenhang sind bisher nicht bekannt geworden. Berlin, den 18. Dezember 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12881 S18-12881