Drucksache 18 / 12 882 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 04. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dezember 2017) zum Thema: Anfrage zur öffentlichen Auftragsvergabe des Landes Berlin sowie der landeseigenen Betriebe und Einrichtungen an Hersteller von Industriebatterien und Antwort vom 19. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12882 vom 04. Dezember 2017 über Anfrage zur öffentlichen Auftragsvergabe des Landes Berlin sowie der landeseigenen Betriebe und Einrichtungen an Hersteller von Industriebatterien Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist den Vergabestellen des Landes Berlin bekannt, dass im Ergebnis einer bundesweiten Durchsuchung im April 2014 das Bundeskartellamt aufgrund von jahrelangen wettbewerbswidrigen Preisabsprachen im Bereich der Herstellung und des Verkaufs von Industriebatterien gegen die Hersteller Hoppecke Batterien GmbH & Co. KG mit Sitz in Brilon und Hawker GmbH mit Sitz in Hagen, Strafen in Höhe von rd. 28 Mio. EURO verhängt hat? Infolge der Kronzeugenregelung wurde gegen den an den wettbewerbswidrigen Absprachen beteiligten Hersteller Exide Technologies GmbH kein Bußgeld verhängt (Pressemitteilung Bundeskartellamtes vom 27.06.2017). Frage 2: Wurden seit April 2014 von den Vergabestellen des Landes Berlin eine Vergabe öffentlicher Aufträge an die Unternehmen Hoppecke Batterien GmbH & Co. KG, Hawker GmbH und Exide Technologies GmbH zur Lieferung von Industriebatterien bzw. Batteriesystemen vergeben? Wenn ja: welche Vergabestellen und in welcher Höhe (bitte aufgelistet nach Vergabestelle)? Antwort zu 1 und 2: Ob den Vergabestellen des Landes Berlin bekannt ist, dass im Ergebnis der Ermittlungen und einer bundesweiten Durchsuchung im April 2014 das Bundeskartellamt gegen die Hersteller Hoppecke Batterien GmbH & Co. KG mit Sitz in Brilon und Hawker GmbH mit Sitz in Hagen, Strafen in Höhe von rd. 28 Mio. EURO verhängt hat und ob diese Unternehmen seit April 2014 mit der Lieferung von Industriebatterien bzw. Batteriesystemen beauftragt wurden, kann nicht beantwortet werden. Aufgrund der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung liegt dem Senat von Berlin eine entsprechende zentrale statistische Auswertung nicht vor. Es wäre fraglich, ob durch eine solche Erhebung das gewünschte Ergebnis erzielt würde, da einzelne Produkte statistisch nicht erfasst werden. Industriebatterien bzw. Batteriesysteme sind meist Komponenten einer Gesamtleistung bzw. Lieferung. 2 Eine Abfrage zur Auftragsvergabe an die betroffenen Unternehmen im Haus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ergab, dass die Abteilung Hochbau keine Aufträge an die genannten Unternehmen vergeben hat. Frage 3: Sind die genannten Unternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Landes Berlin gelistet? Wenn ja: wie gedenkt das Land Berlin mit Bezug auf das Verfahren des Bundeskartellamtes zu verfahren? Antwort zu 3: Die genannten Unternehmen sind nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin (ULV-Berlin) eingetragen. Frage 4: Erfolgt seitens des Landes Berlin in Kenntnis des Verfahrens des Bundeskartellamtes die umgehende Eintragung der genannten Unternehmen in das Register über korruptionsauffällige Unternehmen (Korruptionsregister) und damit verbunden der Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe bis auf weiteres? Antwort zu 4: Die Voraussetzungen für die Eintragung sind im Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz - KRG) geregelt. In das Korruptionsregister sind beim Nachweis korruptionsrelevanter oder sonstiger Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr Eintragungen vorzunehmen. Um dies zu gewährleisten, sind die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufenen Behörden und die Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin verpflichtet, der Informationsstelle eintragungsrelevante Rechtsverstöße mitzuteilen, soweit keine anderweitigen gesetzlichen Vorschriften einer Mitteilung entgegenstehen. Des Weiteren sind öffentliche Auftraggeber zur Meldung von Vergabeausschlüssen verpflichtet. Andere Eintragungsmöglichkeiten sieht das Korruptionsregistergesetz nicht vor. Insbesondere darf die zentrale Informationsstelle keine Eintragungen aufgrund eigener Kenntnisnahme vornehmen. Verfahren des Bundeskartellamtes werden daher nicht erfasst. Berlin, den 19.12.17 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12882 S18-12882