Drucksache 18 / 12 886 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 05. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dezember 2017) zum Thema: Bezahlbarer Wohnungsneubau für Moabit und Antwort vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 886 vom 05. Dezember 2017 über Bezahlbarer Wohnungsneubau für Moabit Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) um Stellungnahme gebeten. Soweit von dort Angaben erstellt und übermittelt wurden, werden diese nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Das Grundstück Turmstraße 22/23 in Moabit zwischen den Gebäuden der Staatsanwaltschaft und der Post war nach dem Abriss des dort befindlichen Gebäudes (ehemaliger Anbau des Gesundheitsamts) vorgesehen für den Bau bezahlbarer Wohnungen, wozu auch das Bezirksamt Mitte eine Untersuchung durchgeführt hatte. Durch die Vorkommnisse rund um das LAGeSo in der Turmstraße in 2015 wurden auf dieser Fläche Ankunftszelte aufgestellt bis die Flüchtlingsankunft in Berlin mit dem neuen Standort des LAF an der Bundesallee neu geregelt wurde und die Zelte wieder abgebaut werden konnten. Seitdem liegt das Gelände brach. 1. Welche Pläne verfolgt der Senat mit diesem Grundstück? 2. Hält der Senat an den ursprünglichen Plänen fest, hier bezahlbaren Wohnungsneubau zu errichten ? a. Wenn ja, wann rechnet der Senat mit dem Beginn entsprechender Planungsverfahren und der Bauarbeiten? b. Wenn ja, welche Schritte müssten durch welche Stellen erfolgen, um das Gelände zügig zu bebauen ? 2 c. Wenn nein, warum verzichtet der Senat auf eine innerstädtische Fläche für den dringend benötigten Bau von bezahlbaren Wohnungen in Moabit? 3. In wessen Eigentum befindet sich derzeit das Gelände? a. Wann ist dessen Übertragung an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft geplant? b. Sollten Probleme bei der Übertragung bestehen: Welche sind das und was unternimmt der Senat, um das Verfahren zu beschleunigen? 4. Wie begründet sich, dass das Gelände nun seit einiger Zeit brach liegt und keinerlei Pläne zum Neubau von Wohnungen bisher unternommen wurden? Zu 1., 2., 3. und 4.: Das in Rede stehende Grundstück ist eine Teilfläche des Grundstückes Turmstr. 22. Das gesamte Grundstück Turmstr. 22 wurde nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin mit Wirkung vom 01.01.2009 dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlins (SILB) zugewiesen. Die BIM GmbH verwaltet und bewirtschaftet die Liegenschaft. Ursprünglich wurde das auf der Teilfläche befindliche Gebäude vom bezirklichen Gesundheitsamt genutzt. Nach dessen Überführung in das SILB hat die BIM GmbH die Immobilie für die Staatsanwaltschaft Berlin hergerichtet. Im Rahmen dieser Umbaumaßnahme wurde der flächenunwirtschaftliche westliche Gebäudeteil abgerissen, so dass ein neues Baufeld entstand. Im Zusammenhang mit der Regelung des Flüchtlingsmanagements sollte diese Teilfläche für die Nutzung durch Verwaltungseinheiten des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) bebaut werden. Der Hauptausschuss hat am 24.06.2015 die erforderlichen Beschlüsse hierzu gefasst. Wegen der anderweitigen Unterbringung von Teilen des LAGeSo wurde von diesen Plänen dann allerdings Abstand genommen. Die BIM GmbH prüft erneut eine alternative Bebauungsmöglichkeit zur Unterbringung von Teilen der Berliner Verwaltung. Vorzugsweise würde sich der Standort für Erweiterungsflächen der in unmittelbarer Nähe untergebrachten Verwaltungseinheiten eignen , z.B. zur Unterbringung von Beschäftigten aus den Verwaltungseinrichtungen der Turmstr. 21 oder zur Erweiterung des Justizcampus Moabit. Da die Pläne mit der Schaffung eines ganzheitlichen Konzeptes für alle am Standort Campus Moabit gelegenen Gebäude der Justizverwaltung verbunden sind, sind die Prüfungen zeitaufwendig . Berlin, den 14.12.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12886 S18-12886