Drucksache 18 / 12 890 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2017) zum Thema: Umsetzung der Ehe für Alle im Verzug? und Antwort vom 21. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12890 vom 06. Dezember 2017 über Umsetzung der Ehe für Alle im Verzug? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der verwaltungstechnischen Umsetzung der „Ehe für Alle“ in den Bezirken und den Landesbehörden? Welche Einrichtungen mussten welche Verwaltungsabläufe, Formulare, Webseiten etc. verändern und ist dieser Prozess bereits abgeschlossen bzw. welche Anpassungen stehen noch bis zu welchem Termin aus? Zu 1.: Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wurden verwaltungsseitig alle erforderlichen Maßnahmen veranlasst, um die Ehe für Alle zu ermöglichen. Gleichgeschlechtliche Ehen und Umwandlungserklärungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen können seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.10.2017 in allen Berliner Standesamtsbezirken geschlossen bzw. vorgenommen werden. Die Umsetzung der Ehe für Alle ist somit nicht im Verzug. Das bundesweit einheitlich zur Anwendung kommende elektronische Fachverfahren „AutiSta“ wurde hierfür angepasst. Auf der Eheurkunde wurde das Wort Ehemann und Ehefrau durch Ehegatte ersetzt. Aktuell noch nicht möglich ist die Registrierung im Personenstandsregister (Eheregister) mit der Angabe Ehegatte anstatt Ehemann und Ehefrau. Der Senat weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine bundesweit einheitlich erforderliche Anpassung handelt, die nicht von einzelnen Bundesländern, sondern nur vom Anbieter des Fachverfahrens in Abstimmung mit dem Bund und den Bundesländern bewerkstelligt werden kann. Hierzu findet aktuell bundesweit ein intensiver Austausch statt, zumal sich die technischen Anpassungsnotwendigkeiten als erheblich abzeichnen. Die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erforderliche Erweiterung der Informationen wurden durch den Senat in einem Infoblatt „Erste Hinweise zum Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ allen bezirklichen Standesämtern und dem Service-Center der 115 zur Verfügung gestellt. Seite 2 von 2 Bürgerinnen und Bürger können alle relevanten Informationen über die 115, als telefonischer Zugangsweg zur Verwaltung, sowie über die Webseiten der bezirklichen Standesämter und der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter http://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/weitere-themen/ehe-fueralle /artikel.634932.php erhalten. Die Beschreibungen der Dienstleistungen der Standesämter für das zentrale Serviceportal „service.berlin.de“ werden derzeit bezirksübergreifend überarbeitet und im Anschluss online gestellt. Die Aufbereitung und Bereitstellung von Information der Standesämter an Bürgerinnen und Bürger ist darüber hinaus eines der Untersuchungsfelder der vom Senat initiierten und gemeinsam mit den Bezirken durchgeführten Organisationsuntersuchung zur Weiterentwicklung der Standesämter in Berlin. 2. Ist die bisher nicht erfolgte Umstellung der Webseite des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bespielhaft für die unvollständige Umstellung oder ist dies nur ein Einzelfall ? Zu 2.: Nein. Das Standesamt I im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten führt keine Eheschließungen durch. Das Standesamt I nimmt u.a. folgende Aufgaben für Deutsche, die niemals einen Inlandswohnsitz hatten, wahr: Ausstellung Ehefähigkeitszeugnisse , Ausstellung von Bescheinigungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland und Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften. Deshalb sind die Informationen auf der Webseite des Standesamtes 1 nicht mit den Informationen auf den Webseiten der bezirklichen Standesämter zu vergleichen. Die Webseite des Standesamtes I war vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hinsichtlich des Geschlechts von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie Kindeseltern bewusst neutral gehalten, da durch Anwendung ausländischen Rechts beispielsweise bereits vorher eine gleichgeschlechtliche Elternschaft beurkundet werden konnte. Weitere Anpassungen wurden nach Inkrafttreten des Gesetzes Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vorgenommen . Die Beurkundung von im Ausland geschlossenen Lebenspartnerschaften ist vom Gesetzgeber auch weiterhin vorgesehen und wird somit auch weiterhin als Dienstleistung angeboten. Der für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Eheschließung im deutschen Eheregister erforderliche Antragsvordruck war zum 01.11.2017 an die neuen rechtlichen Bestimmungen angepasst worden und steht auf den Internetseiten zum Download bereit. Berlin, den 21. Dezember 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12890 S18-12890