Drucksache 18 / 12 894 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 04. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2017) zum Thema: Große Ankündigungen ohne Folgen: Lässt der Senat die Krankenhäuser auf den Kosten für das freie WLAN sitzen? (IV) und Antwort vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12894 vom 04. Dezember 2017 über Große Ankündigungen ohne Folgen: Lässt der Senat die Krankenhäuser auf den Kosten für das freie WLAN sitzen? (IV) _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die Summe, die bisher durch die Berliner Krankenhäuser von den bereitgestellten 2 Millionen Euro für die Einrichtung von kostenlosem WLAN abgerufen worden ist? 2. Wie viele Krankenhäuser haben Mittel für die Errichtung von WLAN erhalten? a. Welche Krankenhäuser haben diese Mittel wann beantragt? (Aufstellung nach Krankenhäusern und beantragten Mitteln) b. Haben die Krankenhäuser die von Ihnen beantragten Mittel bereits erhalten? Wenn nein, welche Krankenhäuser haben noch keine Mittel erhalten? c. Werden mit den eingesetzten Mitteln alle Bereiche des jeweiligen Krankenhauses durch WLAN abgedeckt oder nur Teilbereiche des jeweiligen Krankenhauses? (Antwort bitte für jedes Krankenhaus einzeln) 3. Welche Krankenhäuser warten noch auf die Genehmigung bzw. die Auszahlung der von Ihnen beantragten Mittel? Zu 1., 2., 2a., 2b. und 2c. sowie 3.: Die offizielle Beantragung von Zuwendungen für die Einrichtung eines unentgeltlichen WLAN in Berliner Plankrankenhäusern durch die Krankenhäuser und demgemäß auch die Prüfung, Bewilligung und Ausreichung von Mitteln kann erst nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen erfolgen. - 2 - 2 Dies ist erst mit der Veröffentlichung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für ein unentgeltliches WLAN in Berliner Plankrankenhäusern zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität der Patientinnen und Patienten“ im Amtsblatt des Landes Berlin gegeben . Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt für Berlin, 67. Jahrgang Nr. 52, S. 5893 vom 8. Dezember 2017. Einige Krankenhäuser hatten bereits in Kenntnis des Beschlusses des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses zur Mittelverwendung der dritten Zuführung zum Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA III) u.a. für „Zuwendungen zur Schaffung einer WLAN-Infrastruktur in Krankenhäusern (Teil 1)“ vorsorglich ihr Interesse bekundet und formlos Förderanträge gestellt - wie bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11590 dargestellt wurde. Um alle Krankenhäuser schnellstens über die nunmehr geltenden rechtlichen Grundlagen, Förderbedingungen und erforderlichen Unterlagen und Verfahren der Antragstellung in Kenntnis zu setzen, wurde ein entsprechendes Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 12.12.2017 an die Berliner Krankenhausgesellschaft geleitet mit der Aufforderung zur Weiterleitung an alle Plankrankenhäuser. Damit haben dann alle Berliner Plankrankenhäuser die gleichen Voraussetzungen für die Beantragung von Zuwendungen für die Einrichtung eines unentgeltlichen WLAN. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung erwartet den Eingang der auf der Grundlage der Regelungen der o.a. Richtlinien gestellten Anträge im Januar 2018. Berlin, den 20. Dezember 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung S18-12894 S18-12894