Drucksache 18 / 12 897 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 04. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2017) zum Thema: Wartungs- und Instandsetzungszeiten bei Berliner Feuerwehrfahrzeugen und Antwort vom 18. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 8 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12897 vom 04. Dezember 2017 über Wartungs- und Instandsetzungszeiten bei Berliner Feuerwehrfahrzeugen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig werden die Fahrzeuge der Berliner Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr gewartet, zum TÜV vorgeführt und etwaigen weiteren Inspektionen unterzogen (bitte jeweils gesondert darstellen)? Zu 1.: Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen werden alle Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren), planmäßig jährlich den vorgeschriebenen Prüfungen nach § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) (Hauptuntersuchung- HU / Sicherheitsprüfung - SP) unterzogen. Bei der HU/SP werden in der Zentralwerkstatt der Berliner Feuerwehr gleichzeitig alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an der Feuerlöschkreiselpumpe, dem Drehleiterpark, den Medizingeräten und den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchgeführt. Weiterhin wird der Service von Motor und Fahrgestell vollzogen. Bei den Überprüfungen festgestellte Mängel werden dokumentiert und anschließend vollständig beseitigt. 2. Durch wen werden die Leistungen nach Frage 1 erbracht (bitte jeweils gesondert darstellen)? Gibt es Sonderverträge, wenn ja, mit wem und mit welchem Inhalt? Zu 2.: Für die Instandhaltungsarbeiten an den Fahrzeugen ist der Zentrale Service Fahrzeuge und Geräte der Berliner Feuerwehr zuständig. Rund 50 Mitarbeitende, die für den Nutzfahrzeugsektor als Karosseriehandwerker, Mechatroniker u.a. ausgebildet sind, decken zwei Drittel der anfallenden Instandhaltungsleistungen ab. Ein Drittel der anfallenden Arbeiten werden in Fremdwerkstätten durchgeführt. Externe Firmen, die mit Instandsetzungsarbeiten beauftragt sind: Seite 2 von 8 A.A.T Autohaus Auto-Tech GmbH, Standort Schönefeld AWB Autowerkstatt Berlin GmbH Daimler AG in Rudow und Spandau IVECO Nord-Ost Nutzfahrzeuge GmbH Lange Nutzfahrzeugtechnik GmbH Nutzfahrzeug Plantikow GmbH Ruppel GmbH THEWS GBR BOSCH SERVICE Autodienst Hoppegarten GmbH Christan Behrens Kfz-Meisterbetrieb GmbH FATEC Fahrzeug Service GmbH K.I.B. Autoservice GmbH MAN Neoplan Bus GmbH REWU Nutzfahrzeuge Berlin GmbH S. A. S. KFZ Werkstatt GmbH PALFINGER AG Autohaus Haupt GmbH Bendich Berlin Gruppe Heinz Hammer Vertragswerkstatt GmbH Liebherr-International Deutschland GmbH MAN Truck & Bus AG (Standorte: Spandau, Lichtenberg und Tempelhof) Rosenbauer Deutschland GmbH Salewski Lackiererei GmbH. Durch Ausschreibungen über Instandsetzungsarbeiten mit entsprechend formulierten Leistungsbeschreibungen wurden und werden Rahmenverträge mit den zuvor genannten Firmen über eine Laufzeit von 3 bis optional 4 Jahren abgeschlossen. 3. Wie lange sind die Feuerwehrfahrzeuge durchschnittlich pro Jahr nicht einsatzfähig, wenn sie gewartet, dem TÜV vorgeführt oder sonstigen Inspektionen unterzogen werden (bitte jeweils gesondert darstellen)? 4. Was sind die Gründe für die Dauer dieser wartungsbedingten Ausfallzeiten? Zu 3. und 4.: Für die in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Fahrzeugüberprüfungen und für die nachfolgend erforderlichen Mängelbeseitigungen werden in der Regel ca. 15 Arbeitstage benötigt. In Einzelfällen beträgt die Werkstattverweilzeit allerdings auch länger. Dies ist vor allem auf das teilweise gestiegene Alter der Einsatzfahrzeuge zurückzuführen. Bei sehr alten Fahrzeugen nehmen sowohl der Umfang der technischen Mängel, als auch die erforderliche Zeit für deren Beseitigung zu. Wenn z. B. nicht mehr verfügbare Ersatzteile angefertigt werden müssen, kann sich die Ausfallzeit im Einzelfall auch darüber hinaus verlängern. 5. Trifft es zu, dass die Freiwillige Feuerwehr Bohnsdorf im Juni / Juli 2017 für einen Zeitraum von 8 Wochen ohne Tanklöschfahrzeug war, weil es sich bei der Hauptuntersuchung und zur Reparatur befand? Was waren die Gründe für den langen Fahrzeugausfall? Zu 5.: Das Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwache Bohnsdorf war vom 05. Juli 2017 bis zum 25. August 2017 zunächst zur Hauptuntersuchung (HU) vorgestellt worden und anschließend zur Reparatur in verschiedenen Werkstattbetrieben. Seite 3 von 8 Nach der HU am 05. Juli 2017 befand sich das Fahrzeug zunächst vom 06. Juli 2017 bis zum 12. Juli 2017 bei der Firma Rosenbauer wegen eines undichten Gleitdichtrings der Pumpe. Anschließend führte der Zentrale Service Fahrzeuge und Geräte (ZS FG) der Berliner Feuerwehr vom 13. Juli 2017 bis 20. Juli 2017 weitere Reparaturen und fällige Prüfungen durch. Vom 21. Juli 2017 bis 15. August 2017 befand sich das Fahrzeug bei der MAN GmbH, um dort alle Buchsen der Blattfedern auszuschlagen. Im Anschluss fanden Restarbeiten bei ZS FG vom 16. August 2017 bis 25. August 2017 statt. 6. Trifft es zu, dass das Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug (LHF) der Freiwilligen Feuerwehr Bohnsdorf im August über einen Zeitraum von mehreren Wochen keinen Löschschaum abgeben konnte und kein Reservefahrzeug verfügbar war und was waren die Gründe dafür? Zu 6.: Das LHF der Freiwilligen Feuerwache Bohnsdorf war vom 21. August 2017 bis zum 23. August 2017 (3 Tage) zur Reparatur. In dieser Zeit wurde in der Pumpenwerkstatt der Zumischer erneuert. Eine übermäßige Standzeit des Fahrzeuges über mehrere Wochen ist nicht bekannt. 7. Nach welchen Vorschriften bestimmt sich, wie und mit welchen Materialien die einzelnen Fahrzeuge der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr ausgestattet sein müssen? Wer überwacht innerhalb welcher Zeiträume die Einhaltung dieser Vorschriften? Zu 7.: Die Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr werden nach entsprechenden Vergabeverfahren mit aufwändigen Leistungsbeschreibungen öffentlich ausgeschrieben. Nach Auswertung der Angebote erfolgt die Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle der Berliner Feuerwehr. Grundsätzlich werden die Leistungsbeschreibungen nach den einschlägigen DIN-Normen für Feuerwehrfahrzeuge und dem neuesten Stand der Technik ausgeschrieben. Für die tägliche Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit der Einsatzfahrzeuge ist der jeweilige Maschinist des Einsatzmittels verantwortlich. Dabei festgestellte Störungen werden dem Technikbereich der jeweiligen Direktion gemeldet. Diese koordiniert den eventuell erforderlichen Instandsetzungstermin mit ZS FG. Hinsichtlich der planmäßig durchzuführenden Fahrzeugüberprüfungen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. In welchen Zeiträumen im Jahr 2017 waren die folgenden Freiwilligen Feuerwehren nicht einsatzfähig, weil keine Einsatzfahrzeuge zur Verfügung standen? Mussten, und wenn ja, welche Wachen geschlossen werden? Die Zeiten und die Gründe, in denen die Freiwilligen Feuerwehren außer Dienst waren bitte einzeln aufschlüsseln. • Karlshorst • Wittenau • Blankenburg • Lichtenberg • Mahlsdorf • Hohenschönhausen • Lichtenberg Zu 8.: Bis auf die Freiwillige Feuerwehr Hohenschönhausen, die sich in der Zeit vom 3. November 2017, 13:44 Uhr bis zum 4. November 2017, 12:19 Uhr selbstständig Seite 4 von 8 außer Dienst genommen hat, waren die genannten Freiwilligen Feuerwehren das ganze Jahr über im Dienst und einsatzfähig. Das Löschfahrzeug LF16 Z der Freiwilligen Feuerwehr Hohenschönhausen befand sich zu dem o.g. Zeitpunkt zur turnusmäßigen HU in der Werkstatt. Beim verbliebenen Fahrzeug wurde ein defektes Türschloss festgestellt. Grundsätzlich stand bereits am 3. November 2017 ein Reservefahrzeug von Typ LF 16 zur Verfügung. Zur Heranziehung kam es jedoch nicht mehr, da bereits am 4. November 2017 das Türschloss durch Mitarbeiter des Technischen Dienstes repariert wurde und die Freiwillige Feuerwehr Hohenschönhausen im Anschluss den Dienst wieder antreten konnte. 9. Gibt es bei der „Serviceeinheit Fahrzeuge und Geräte“ einen „mobilen Einsatztrupp“ für kurzfristige Vorort-Reparaturen und Schadensfeststellungen zur Vermeidung eines längeren Ausfalls der Fahrzeuge wegen kleiner Schäden, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele Bedienstete gehören ihm mit wie vielen Einsatzfahrzeugen an? Zu 9.: Die Werkstatt des ZS FG verfügt nicht über einen „mobilen Dienst“, da die Typenvielfalt der Einsatzfahrzeuge und der daraus resultierenden Ersatzteile so unterschiedlich ist, dass eine erfolgreiche Reparatur auf den Feuerwachen unwahrscheinlich ist. Demzufolge ist der Einsatz der Dienstkräfte in der Zentralwerkstatt zielführend. Hier können die Ersatzteile vor Ort im Ersatzteillager abgeglichen werden. Das gilt auch für die Instandsetzung von Fahrzeugen bei Fremdfirmen. Erfahrungen mit einem Versuch, Reparaturen vor Ort durchzuführen, haben gezeigt, dass die Arbeitszeit qualifizierter Handwerker auf Grund der oft sehr langen An- und Abfahrt nicht mehr effizient genutzt wird. Dieser Versuch hatte somit zu keiner Verbesserung der Gesamtsituation geführt. Für Kleinstreparaturen gibt es die täglich im 24-Stunden-Dienst befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Technischen Dienstes, die je nach Bedarf zu den Dienststellen fahren und Kleinstreparaturen an den Fahrzeugen, soweit möglich, vornehmen. Dafür steht ein Fahrzeug zur Verfügung. Wird jedoch ein Schaden festgestellt, der nicht sofort vor Ort repariert werden kann, muss das Fahrzeug in die Werkstatt überführt werden. 10. Wie wird der Ausfall der Fahrzeuge in den Zeiten für ihre Wartung, TÜV und sonstige Inspektionen kompensiert, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwachen zu gewährleisten? Wer wird wie und wann über Ausfälle informiert? Gibt es eine Art Notfallplan? Zu 10.: Die in den drei Direktionen befindlichen Technikbereiche kompensieren nicht zur Verfügung stehende Fahrzeuge mit Ersatzfahrzeugen. Ggf. erfolgt die Kompensation direktionsübergreifend. Über die Technikbereiche erfolgt die Kommunikation bezüglich planmäßiger Aufenthalte in der Werkstatt mit der Koordinierungsstelle beim Zentralen Service Fahrzeuge und Geräte. 11. Über wie viele Reservefahrzeuge verfügt die Berliner Feuerwehr, um bei Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr den vorübergehenden Ausfall von Fahrzeugen zu kompensieren? 12. Wie viele dieser Reservefahrzeuge sind einsatzbereit? Seite 5 von 8 Zu 11. und 12.: Die Berliner Feuerwehr hält über die Anzahl der im täglichen Einsatzdienst besetzten Fahrzeuge weitere technisch einsatzfähige Einsatzfahrzeuge vor, um sie bei besonderen Lagen (Ausnahmezustände) einzusetzen. Dies wird als taktische Reserve bezeichnet. Die technische Reserve dient dem Ersatz nicht einsatzfähiger Fahrzeuge, die beispielsweise durch technische Störungen, planmäßige Instandhaltungsmaßnahmen und Unfälle außer Dienst sind. Fahrzeugart Gesamtzahl davon im Einsatz technische und taktische Reserve Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug (LHF) 166 124 42 Tanklöschfahrzeug (TLF) 23 23 0 Drehleiter mit Rettungskorb (DLK) 42 34 8 Rüstwagen 3 [alte DIN-Norm] (RW 3) 4 2 2 Gerätewagen Wasserrettung (GW-W) 2 1 1 Kranwagen 30 (KW 30) 3 2 1 Teleskopmast 50 (TM 50) 1 1 0 Gerätewagen für Höhenrettung (GW-Höhenr.) 1 1 0 Gerätewagen Sanität (GW-San) 5 4 1 Kleineinsatzfahrzeug (KLEF) 8 6 2 Rettungswagen (RTW) 189 116 73 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 44 23 21 * Stand: 11.12.2017, 13:23 Uhr Alle Fahrzeuge sind einsatzbereit. 13. Wie alt sind die Reservefahrzeuge? Zu 13.: Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das Alter der Reservefahrzeuge. Seite 6 von 8 Legende: Res.: Reserve 14. In welchem technischen Zustand befinden sich die Reservefahrzeuge? Zu 14.: Die Reservefahrzeuge befinden sich in einem technisch funktionsfähigen, dem Alter entsprechenden Zustand, sind aber in jedem Falle verkehrs- und betriebssicher. Auftretende Mängel an Fahrzeugen werden beseitigt, damit die Fahrzeuge einsatzbereit sind. 15. Wonach bestimmt sich die Ausstattung der jeweiligen Wachen der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr mit Fahrzeugen? Sind die jeweiligen Wachen gleich ausgestattet? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die einzelnen Wachen einen Neu-, Mehr- oder Ersatzbedarf für Fahrzeuge anmelden können und dies umgesetzt wird? Wonach bemisst sich im Fall der Neuanschaffung von Fahrzeugen die Zuweisung dieser an einzelne Wachen? Zu 15.: Die Ausstattung ergibt sich zum einen aus den Aufgaben, die gemäß Feuerwehrgesetz (Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz) sowie Rettungsdienstgesetz (Notfallrettung) festgeschrieben sind und zum anderen aus den Vorgaben der Fahrzeug- und Funktionsverteilung, die in Absprache mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport von der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr festgelegt wird. Feuerwachen mit Sonderaufgaben verfügen über entsprechende Sondertechnik. Die Ausstattung ist prinzipiell in allen Wachen gleich, allerdings können Unterschiede bei älteren Fahrzeugen verglichen mit Fahrzeugen neuerer Generationen aufgrund von Weiterentwicklungen und geänderten Anforderungen nicht verhindert werden. An einer entsprechenden Nachrüstung wird kontinuierlich gearbeitet. Grundsätzlich sind es die Direktionen, die den Bedarf über den Bereich Stab Brandbekämpfung/Technische Hilfeleistung/Katastrophenschutz (Stab BTK) bei der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr initiieren. Im Rahmen des Haushaltsgesetzgebungsverfahrens werden die Mittel für Ersatzbeschaffungen festgelegt. 16. Trifft es zu, dass in der Wache der Freiwilligen Feuerwehr Schmöckwitz ein Kleinlöschboot aufgrund der Einfriedung des Grundstücks nicht mehr vom Grundstück der Feuerwache auf den öffentlichen Straßenraum verbracht und für Einsätze genutzt werden kann? 17. Wie gedenkt der Senat, diesen Schildbürgerstreich zu beenden? Zu 16. und 17.: Die Freiwillige Feuerwehr Schmöckwitz besitzt ein Rettungsboot (Aluminette), welches auf einem Trailer verlastet und grundsätzlich einsetzbar ist. Ein Schildbürgerstreich ist hier nicht erkennbar. Seite 7 von 8 18. Gibt es ein Qualitätssicherungssystem im Zusammenhang mit der Wartung der Feuerwehrfahrzeuge und dem Erhalt ihrer Einsatzbereitschaft? Zu 18.: Der Zentrale Service Fahrzeuge und Geräte der Berliner Feuerwehr ist Eigenüberprüfer für Fahrzeugprüfungen nach § 29 StVZO. Dafür wird eine Fahrzeugprüfstelle mit besonders qualifizierten Kfz-Meistern und Handwerkern betrieben. Die Abnahme der HU erfolgt durch einen Sachverständigen mit Teilbefugnis (Ingenieur). Alle festgestellten technischen Mängel an den Einsatzfahrzeugen werden in einem leistungsfähigen Instandhaltungs-, Planungsund Steuerungssystem erfasst und in Instandsetzungsaufträge übergeleitet. Nach Beseitigung aller dokumentierten Mängel erfolgt eine erneute Überprüfung in der Fahrzeugprüfstelle. Hiermit wird eine Qualitätssicherung auf hohem Niveau sichergestellt. 19. Trifft es zu, dass die Schutzkleidung der Berliner Feuerwehr überwiegend im Jahre 2011 beschafft worden ist, eine Einsatzfähigkeit von 10 Jahren hat und 2021 neu beschafft werden muss? Wenn ja, wie wird die Berliner Feuerwehr auf diese vorhersehbare Situation vorbereitet? Zu 19.: Im Jahr 2011 wurden die Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr mit insgesamt 5.515 Anzügen der schweren Schutzkleidung ausgestattet. Diese sollten nach aktuellem Kenntnisstand im Jahr 2022 ausgetauscht sein. Nach Angaben des Herstellers kann bei durchschnittlicher Beanspruchung der schweren Schutzkleidung eine Lebensdauer von 10 Jahren erwartet werden. Aus diesem Grund ist diese anzunehmende Lebensdauer in die aktuelle Geschäftsanweisung der Berliner Feuerwehr aufgenommen worden. Parallel dazu wird über einen Rahmenvertrag mit entsprechender Laufzeit kontinuierlich schwere Schutzkleidung aus konsumtiven Mitteln beschafft, sodass ein geplanter Austausch erfolgt. Des Weiteren ist jede einzelne Dienstkraft verpflichtet, Schutzkleidung auf Beschädigungen zu prüfen, ggf. reparieren zu lassen und sie in entsprechenden Intervallen der Reinigung durch den Service-Dienstleister zuzuführen. Im Jahr 2017 wurden 800 schwere Schutzanzüge zusätzlich beschafft, um den sukzessiven Austausch der im Einsatz befindlichen schweren Schutzanzüge zu starten. Für den Doppelhaushalt 2018/2019 ist eine Beschaffung von je 1000 schweren Schutzanzügen pro Jahr von der Berliner Feuerwehr vorgesehen. Für den Doppelhaushalt 2020/2021 ist ebenfalls eine Ersatzbeschaffung der schweren Schutzkleidung im unteren vierstelligen Bereich geplant. 20. Wie will der Senat sein in der Koalitionsvereinbarung definiertes Ziel („Die Koalition schätzt, unterstützt und stärkt das Ehrenamt bei der freiwilligen Feuerwehr…“) erreichen, wenn die Motivation der Ehrenamtlichen durch wiederholten Ausfall von Fahrzeugen und dadurch totalen Ausfall kompletter Feuerwachen, regelmäßig torpediert wird? Zu 20.: Da es in der Vergangenheit nicht wiederholt - sondern nur in einem einzigen Einzelfall (siehe Antwort zu Frage 8) - zu einer Außerdienstnahme einer kompletten Feuerwache kam, ist erkennbar, dass die bestehenden Ressourcen grundsätzlich immer eine Kompensation von Ausfällen der Einsatzfahrzeuge gewährleisten. Das bereits in der vergangenen Legislaturperiode gestartete Programm zur Sanierung der Feuerwachen der FF wird fortgeführt. Seite 8 von 8 21. Trifft es zu, dass den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren zwar Schutzhandschuhe für Aufgaben in der Brandbekämpfung, nicht aber für Aufgaben in der technischen Hilfeleistung zur Verfügung stehen? Wenn ja, warum nicht.? Zu 21.: Den Einsatzkräften der Berliner Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren) stehen derzeit keine gesonderten Schutzhandschuhe für die Technische Hilfeleistung zur Verfügung. Dies wurde in der vergangenen Legislaturperiode auch nicht veranlasst. Für das Jahr 2018 ist nunmehr die Beschaffung von Schutzhandschuhen für die Technische Hilfeleistung geplant. 22. Wonach bestimmt sich die Ausstattung der jeweiligen Wachen der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr mit Schutzkleidung? Sind die jeweiligen Wachen gleich ausgestattet? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die einzelnen Wachen einen Neu-, Mehr- oder Ersatzbedarf für Schutzkleidung anmelden können und dies umgesetzt wird? Wonach bemisst sich im Fall der Neuanschaffung von Schutzkleidung die Zuweisung dieser an einzelne Wachen? Zu 22.: Jede aktive Einsatzkraft ist mit einem persönlichen Schutzanzug ausgestattet. Zusätzlich steht auf jeder Berufswache ein Pool an schwerer Schutzkleidung für die Einsatzkräfte der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren bereit. Dieser Pool dient dazu, den Einsatzkräften einen Ersatz zur Verfügung zu stellen, wenn der persönliche Schutzanzug gereinigt bzw. repariert werden muss. Die Ausstattung der einzelnen Pools richtet sich nach dem Personalkörper der Berufswache und der zu betreuenden Freiwilligen Feuerwehren. Hier wurde bisher ein Schlüssel von rund 1:3 (1 Poolanzug für 3 Einsatzkräfte) zu Grunde gelegt. Im Zuge des Austauschs der persönlichen Schutzanzüge (siehe Antwort zu Frage 19) werden die ausgetauschten alten Anzüge, nachdem sie durch den Hersteller überprüft, repariert und einsatzfähig zurückgeliefert wurden, als zusätzliche Poolausstattung an die Wachen ausgeliefert. Ziel ist es, den Poolschlüssel auf 1:2 anzuheben. Bei Veränderungen des Personalbestandes der einzelnen Berufswachen und / oder der zu betreuenden Freiwilligen Feuerwehren kann von der Wachleitung eine Aufstockung bzw. Anpassung des Poolbestandes formlos beantragt werden. Auszusondernde Schutzkleidung wird durch das Sachgebiet „Dienst- und Schutzkleidung“ der Berliner Feuerwehr unverzüglich ersetzt. Neubeschaffungen an schwerer Schutzkleidung werden ausschließlich als persönliche Schutzkleidung an die Dienstkräfte sowie Kameradinnen und Kameraden ausgegeben. Für die Poolausstattung werden ausschließlich gebrauchte, aber trotzdem einsatzfähige Schutzanzüge bereitgestellt. Berlin, den 18. Dezember 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12897 S18-12897