Drucksache 18 / 12 898 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 05. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2017) zum Thema: Zero Waste III: Abfalltrennung in Berlin und Antwort vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12898 vom 05.12.2017 über Zero Waste III: Abfalltrennung in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, ergänzt durch das Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz Berlin (KrW-/ AbfG Bln), erstellt das Land Berlin - wie auch die anderen Bundesländer – eine jährliche Abfallbilanz. Diese Bilanzen enthalten Angaben über Art, Menge und Herkunft der angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle sowie über deren Verwertung und Beseitigung. Gemäß dem vom Abgeordnetenhaus beschlossen Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin (2010 bis 2020) erstellt das Land Berlin darüber hinaus eine umfassende Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz für die relevantesten Abfallarten. Aufgrund des erheblichen Aufwandes für die Erarbeitung einer derartigen komplexen Bilanz für überlassungspflichtige und nicht überlassungspflichtige Abfälle kann diese nur im Turnus von 2 Jahren vorgelegt werden. In den anderen Bundesländern bzw. Großstädten wird eine derartige Bilanz nicht erstellt. Darüber hinaus wird in der Regel alle 6 Jahre eine umfassende Hausmülluntersuchung über Art, Menge und Zusammensetzung der häuslichen Abfälle durchgeführt. Die letzte Untersuchung stammt aus dem Jahr 2014. Vor diesem Hintergrund ist nicht für alle angefragten Mengenangaben eine kontinuierliche Jahresangabe möglich sowie ein belastbarer Vergleich mit anderen Bundesländern bzw. Großstädten darstellbar. Vorbemerkung des Abgeordneten Abfall ist ein wichtiger Rohstoff. Um eine stoffliche Verwertung von Sekundärrohstoffen zu ermöglichen, ist die sortenreine Trennung und Aufbereitung unerlässlich. Eine Verbesserung der Mülltrennung ist vor diesem Hintergrund ein wichtiger Schritt für den Ressourcenschutz im Land Berlin. 2 Frage 1: Welche Abfälle müssen nach Kenntnis des Senats verpflichtend durch Privathaushalte und Gewerbetreibende getrennt werden? Antwort zu 1: Bei Haushalten sind grundsätzlich folgende Abfallarten getrennt zu erfassen: Papier / Pappe / Kartonagen Weißglas Buntglas Leichtstoffverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen Bioabfall Von gewerblichen Siedlungsabfällen sind zumindest folgende Abfallarten gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) getrennt zu erfassen: Papier / Pappe / Karton Glas Metalle Kunststoffe Bioabfälle gemäß § 3 Absatz 7 KrWG Holz Textilien Frage 2: Wie viel Kilogramm Haushaltsabfall fallen nach Kenntnis des Senats pro Einwohner*in Berlin an? (Bitte für einzeln die letzten 5 Jahre.) Frage 3: Wie hoch ist die Menge des jährlichen Berliner Haushalts- und Gewerbeabfall pro Einwohner*in nach Kenntnis des Senats im Vergleich anderer Großstädte? (Bitte darstellen für Bremen, Hamburg, Köln, München.) Frage 4: Wie viel Kilogramm Gewerbeabfälle fallen in Berlin pro Jahr an und welche Abfälle werden darunter gefasst? (Bitte einzeln für die letzten 5 Jahre.) Antwort zu 2, 3 und 4: Als Haushaltsabfall bezeichnet man Abfall aus Haushalten, bestehend aus Restmüll (inkl. Geschäftsmüll), Sperrmüll, Papier/Pappe/Kartonagen, Glas, Leichtverpackungen, Bioabfall, Grünabfall, Holz und bestimmten weiteren Wertstoffen. Das spezifische häusliche Aufkommen betrug in den letzten fünf Jahren: 396,0 kg/E und Jahr in 2012 384,2 kg/E und Jahr in 2013 381,2 kg/E und Jahr in 2014 377,6 kg/E und Jahr in 2015 376,3 kg/E und Jahr in 2016 Eine vergleichbare Bilanz über das jährliche Aufkommen an Haushaltsabfall in den genannten Großstädten liegt nicht vor. 3 Basierend auf der Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanzen 2012, 2014 und 2016 betrug das überlassungspflichtige und nicht überlassungspflichtige Gewerbeabfallaufkommen (es handelt sich hier um die Abfallart gemischte Siedlungsabfälle mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 gemäß Abfallverzeichnis- Verordnung): 65,2 kg/E und Jahr in 2012 62,7 kg/E und Jahr in 2014 63,0 kg/E und Jahr in 2016 In diesen Mengen sind weder getrennt erfasste Wertstoffe noch Produktionsabfälle enthalten. Von den genannten Städten liegen keine derartig umfassenden Stoffstrombilanzen über das gewerbliche Abfallaufkommen vor. In deren Bilanzen werden lediglich die überlassungspflichtigen Gewerbeabfälle ausgewiesen. Frage 5: Wie viel Kilogramm Restmüll fallen nach Kenntnis des Senats pro Einwohner*in in Berlin an? (Bitte einzeln für die letzten 5 Jahre.) Antwort zu 5: Das spezifische Restmüllaufkommen aus Haushalten betrug in den letzten fünf Jahren: 238,8 kg/E und Jahr in 2012 233,4 kg/E und Jahr in 2013 231,0 kg/E und Jahr in 2014 228,0 kg/E und Jahr in 2015 226,4 kg/E und Jahr in 2016 Frage 6: Welchen Anteil haben Wertstoffe und recycelbare Rohstoffen nach Kenntnis des Senats im Restmüll? (Bitte auflisten für die letzten 5 Jahre und nach Stoffgruppe.) Antwort zu 6: Basierend auf der Berliner Hausmülluntersuchung von 2014 weist der häusliche Restmüll folgende Wertstoffanteile auf: Verpackungen: 17 Gewichtsprozent Stoffgleiche Nichtverpackungen: 16 Gewichtsprozent Organik: 44 Gewichtsprozent Frage 7: Wie viel Kilogramm Verpackungsmüll/ wertstoffhaltiger Abfall fallen nach Kenntnis des Senats pro Einwohner*in Berlin an und welcher Anteil davon wird über die Gelbe- bzw. die Wertstofftonne entsorgt? (Bitte einzeln für die letzten 5 Jahre.) Frage 8: Wie hoch ist die Menge des jährlichen Berliner Verpackungsmülls pro Einwohner*in nach Kenntnis des Senats im Vergleich der Bundesländer? Antwort zu 7 und 8: Basierend auf der Berliner Hausmülluntersuchung von 2014 und dem erfassten Aufkommen der dualen Systeme fielen folgende Jahresmengen an Verpackungsabfällen in Berlin an, die über die Wertstoffsammlung sowie über den Restmüll erfasst wurden: 4 Papier/ Pappe/ Kartonagen (inkl. Druckerzeugnisse) – 70,9 kg/E und Jahr Glas – 32,4 Kg/E und Jahr Leichtverpackungen (inkl. stoffgleiche Nichtverpackungen) – 57,8 kg/E und Jahr Von dem Aufkommen an Leichtstoffverpackungen (inkl. stoffgleiche Nichtverpackungen) wurden 2014 rund 43 Gewichtsprozent (dies entspricht rund 25 kg/E und Jahr) über die Wertstofftonne erfasst. Vergleichbare Daten aus anderen Bundesländern über den gesamten Anfall an Leichtverpackungen inkl. stoffgleiche Nichtverpackungen (Menge über Wertstoffsammlung sowie über Restmüll erfasst) liegen nicht vor. Bekannt sind lediglich die in den Bundesländern über die Gelbe Tonne erfassten Mengen an Leichtverpackungen. Frage 9: Wie viel Kilogramm Bioabfall fallen nach Kenntnis des Senats pro Einwohner*in Berlin an und welcher Anteil davon wird über die Biotonne entsorgt? (Bitte einzeln für die letzten 5 Jahre.) Frage 10: Wie hoch ist die Menge des jährlichen Berliner Bioabfalls pro Einwohner*in nach Kenntnis des Senats im Vergleich der Bundesländer? Antwort zu 9 und 10: Basierend auf der aktuellen Berliner Hausmülluntersuchung von 2014 fallen rund 119,5 kg/E und Jahr an Organik in Berlin an. Von diesem Aufkommen wurden 2014 rund 16 Gewichtsprozent über die Biotonne entsorgt. In Berlin werden rund 19 Kg/ E und Jahr getrennt erfasst. In den anderen beiden Stadtstaaten Bremen (35 Kilo je Einwohner und Jahr) und Hamburg (33 Kilo je Einwohner und Jahr) werden deutlich höhere Mengen an Biomüll erfasst. Ein Vergleich mit Flächenstaaten ist aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsgebietsstrukturen nicht aussagekräftig. Frage 11: Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats die Recyclingquote in Berlin für alle relevanten Stoffgruppen (bitte einzeln und jeweils für die letzten 5 Jahre falls möglich) und wie stellt sich diese im Bundesvergleich dar? Antwort zu 11: Erstmalig wurden die Recyclingquoten für die genannten Abfallarten in der Bilanz 2014 ermittelt. Basierend auf der Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz 2014 und 2016 betragen die Recyclingquoten: 3 Gewichtsprozent (2014) bzw. 4 Gewichtsprozent (2016) für Hausmüll, 99 Gewichtsprozent (2014 und 2016) für Papier/Pappe/Kartonagen, 97 Gewichtsprozent (2014 und 2016) für Glas, 35 Gewichtsprozent (2014) bzw.34 Gewichtsprozent (2016) für Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen, 86 Gewichtsprozent (2014) bzw. 96 Gewichtsprozent (2016) für Bioabfall. Vergleichbare Untersuchungen nach der Berliner Methodik liegen aus den anderen Bundesländern nicht vor. Berlin ermittelt die Recyclingquoten anhand der recycelten Mengen im Verhältnis zum Input der Behandlungsanlage. 5 Frage 12: Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats die Recyclingquote bei Sperrmüll und Elektroaltgeräten? (Bitte auflisten für die letzten fünf Jahre.) Antwort zu 12: Erstmalig wurden die Recyclingquoten für die genannten Abfallarten in der Bilanz 2014 ermittelt. Basierend auf der Stoffstrom-, Klimagas- und Umweltbilanz 2014 und 2016 betragen die Recyclingquoten: 5 (2014 und 2016) - Gewichtsprozent für Sperrmüll, 91 (2014 und 2016) - Gewichtsprozent für E-Schrott. Frage 13: Welche Maßnahmen plant der Berliner Senat zur Erhöhung der Recyclingquote? Frage 14: Welche weiteren Maßnahmen zu Steigerung der Mülltrennung in Privathaushalten plant der Senat? Antwort zu 13 und 14: Durch den Ausbau der Getrenntsammlung sowie durch die Separierung von Wertstoffen - insbesondere von Bioabfall - soll die derzeitige Recyclingquote gesteigert werden. Darüber hinaus soll durch die Vermeidung sowie durch die Wiederverwendung von Gebrauchtwaren beispielsweise in Form eines Gebrauchtwarenhauses das Abfallaufkommen weiter gesenkt werden. Frage 15: Wie bewertet der Senat den Grad der Mülltrennung in Berlin mit denen (fast) vergleichbarer Großstädte wie Bremen, Hamburg, Köln und München? Antwort zu 15: Insbesondere bei der Erfassung von Bioabfällen besteht in Berlin im Vergleich zu anderen Großstädten noch ein relevantes bisher nicht erschlossenes Recyclingpotential, welches der Senat konsequent erschließen will. Frage 16: Ist der Senat bereit, den bestehenden Unternehmensvertrag anzupassen, sofern die gesetzlich gebotenen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen wie flächendeckende Bioabfallsammlung zu einer höheren Tariferhöhung als die derzeit festgelegte Tarifanpassung führt? Wenn nein, wie soll in diesem Fall die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen finanziert und umgesetzt werden? Antwort zu 16: Gemäß § 4.2 des geltenden Unternehmensvertrags zwischen der BSR und dem Land Berlin ist ohnehin vorgesehen, dass sich die Vertragsparteien für die nachfolgenden 6 Tarifzeiträume beginnend mit der Tarifperiode 2021/2022 jeweils über eine weitere Quantifizierung der Vorgaben zur Verstetigung der Tarifentwicklung verständigen werden. Berlin, den 20.12.2017 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12898 S18-12898