Drucksache 18 / 12 914 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2017) zum Thema: Kleingärten am S-Bhf. Westkreuz und Antwort vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 914 vom 6. Dezember 2017 über Kleingärten am S-Bhf. Westkreuz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Parzellen der Bahn-Landwirtschaft befinden sich am S-Bhf. Westkreuz? Antwort zu 1: Am S-Bahnhof Westkreuz befinden sich in sieben Kleingartenanlagen der Bahn- Landwirtschaft e.V. insgesamt 284 Parzellen. Frage 2: Inwieweit sind diese Parzellen in welcher zeitlichen Ablaufplanung in ihrer Existenz bedroht? Antwort zu 2: Durch die 2020 geplante Schaffung des neuen zweiten Zugangs am S-Bahnhof Westkreuz und die unmittelbaren Zuwegungen von der Rönne- und Ringbahnstraße aus sind mit derzeitigem Planungsstand maximal 12 Parzellen in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. Wie in der Ausschuss-Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf (Straßen- und Grünflächen) und der Abschlussveranstaltung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausführlich dargestellt, handelt es sich bei dem vorgestellten Nutzungskonzept für den Westkreuzpark um ein "modulares" Planungskonzept, das wegen zeitlicher Aspekte (Planungshorizont 2030) und des noch anstehenden weiteren Planungsprozesses noch kein endgültig abschließendes sein kann. Das Nutzungskonzept ist ein Diskussionsvorschlag des Bezirksamtes insbesondere für die Bezirksverordnetenversammlung für das beginnende B-Planverfahren und die Stadtgesellschaft. In diesen Kontext ist auch die Thematik "Bahn-Landwirtschaft" einzuordnen. Auf der einen Seite stehen die erheblichen Freiraumdefizite in den angrenzenden Räumen (Spielplätze, wohnungsnahe Freiräume, Urban Gardening, Gemeinschaftsgärtnern, Naturbeobachtung) und die kommende bauliche Verdichtung (insbesondere der Wohnungsbau), die weitere Bedarfe schaffen. 2 Auf der anderen Seite steht das Interesse der Pächter der Bahn-Landwirtschaft am Erhalt der von ihnen ausgeübten Nutzung. Nach Auffassung des Bezirksamtes ist die vorgeschlagene 10-Jahres-Schutzfrist nach Übernahme des Eigentums durch das Bezirksamt, die ggf. auch ausgedehnt werden kann, ein guter Einstieg in die anstehende kommunalpolitische Erörterung. Frage 3: Welche stadtbauliche Ausweisung hat das Areal und welche inhaltliche Planung besteht für das betreffende Areal? Antwort zu 3: Zurzeit handelt es sich im rechtlichen Sinn um planfestgestellte Eisenbahnflächen. Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP) stellt im Bereich des S-Bahnhofs Westkreuz Bahnflächen, gemischte Baufläche M1 (direkt östlich des S-Bahnhofs Westkreuz) und eine übergeordnete Grünvernetzung vom Lietzenseepark zum Halenseepark - Grunewaldseenkette in symbolischer Breite dar. Im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans (Lfd. Nr. 04/16) "Westkreuz/ Heilbronner Straße" werden die bisherigen Darstellungen Gemischte Baufläche M1 und Bahnfläche (hier für die funktional nicht benötigten Flächen) zu Gunsten von Grünflächen aufgeben. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist für das Bebauungsplanverfahren 4-66 zuständig. Der Entwurf sieht für die Flächen außerhalb bzw. zwischen den Bahntrassen die Festsetzung von Grünflächen vor, deren differenzierte Zweckbestimmung und genaue örtliche Abgrenzung wie z. B. Kleingartenanlagen, öffentlich nutzbare Grünflächen, Spielplätze und Naturräume im Laufe des Beteiligungsprozesses vorgenommen werden sollen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist für Frühjahr 2018 geplant. Frage 4: In welcher Höhe, in welchen zeitlichen Schritten, sind öffentliche Mittel zur Umsetzung der Planung in den Berliner Haushalt eingestellt? Antwort zu 4: Im Jahr 2010 wurden erstmalig für die Investitionsmaßnahme Titel 71684, Kapitel 3810 (Herstellung von Zuwegungen für Fußgänger und Radfahrer zum neuen 2. Zugang auf der Ostseite des S-Bahnhofes Westkreuz) Beträge ermittelt. Aktuell sind hierfür Kosten in Höhe von 450.000,00 € in den Bezirkshaushalt eingestellt. Diese Schätzkosten unterliegen der allgemeinen Preissteigerung. Hinzu kommen Mittel der Sen UVK (ÖPNV) und der Deutschen Bahn, die hier nicht bekannt sind. Kosten für das Nutzungs- und Erschliessungskonzept wurden noch nicht ermittelt und sind demzufolge noch nicht bekannt. Frage 5: Inwieweit teilt der Berliner Senat die Auffassung des Landesverbands der Berliner Kleingärtner, das Kleingärten ökologisch wertvoll sind, zur Erholung der Kleingärtner und Kleingärtnerinnen sowie deren Besucher also aller Berliner und Berlinerinnen dienen? 3 Antwort zu 5: Die Auffassung wird geteilt, dass auch Kleingärten zur Verbesserung des Stadtklimas durch eine eintretende Durchlüftung der Stadt als auch durch kleinklimatische Verbesserungen wie Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und Absorption von Staub beitragen können. Frage 6: Welche Beteiligungsverfahren insbesondere mit den Vertretern und Vertreterinnen der Kleingärtner sind wann und mit welchen Ergebnissen durchgeführt worden? Antwort zu 6: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der Planung der Zuwegung um ein Verfahren handelt, welches der Eisenbahnfachplanung unterliegt. Daraus und aus der Tatsache, dass es sich um Gärten der Eisenbahnlandwirtschaft handelt folgt, dass die Planung nicht im engeren Sinne den Bestimmungen des Landes bezüglich Kleingärten unterliegt und deshalb nicht im Kleingarten-Beirat des Bezirkes beraten wurde. Dennoch hat das Bezirksamt sehr ausführlich informiert. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Herstellung von Zuwegungen für Fußgänger und Radfahrer zum neuen 2. Zugang auf der Ostseite des S-Bahnhofes Westkreuz vom 06.04.2017 ist der Vorstand der Bahn-Landwirtschaft e.V. von Anfang an beteiligt worden. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung / Workshopreihe zum Nutzungs- und Erschliessungskonzept Westkreuz wurden die Planungsansätze in vier Veranstaltungen allen Interessierten vorgestellt und ausführlich diskutiert. Parallel wurden die einzelnen Planungsschritte in mehreren Ausschuss-Sitzungen der BVV vorgestellt und im Internet ausführlich dokumentiert. Berlin, den 20.12.2017 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12914 S18-12914