Drucksache 18 / 12 915 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2017) zum Thema: Schulneubau in der Glockenturmstraße und Antwort vom 22. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU)) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12915 vom 06. Dezember 2017 über Schulbau in der Glockenturmstraße ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Jahresraten soll der Schulneubau in der Glockenturmstraße finanziert werden? 2. Welche Zeitplanung liegt der Fertigstellung des Gebäudes zu Grunde und welche Formen der Anwohnerbeteiligung sieht der Berliner Senat als bauausführende Behörde bzw. das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf als Bedarfsträger vor? 3. Wann wird es eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit den Anwohnern und Anwohnerinnen geben? 4. In welcher zeitlichen Ablaufplanung wird die Bauplanung mit dem Bedarfsträger abgestimmt bzw. wann ist die Fortsetzung der Baumaßnahmen geplant? 5. Welche Erkenntnisse liegen dem Berliner Senat über den vorhandenen Baukörper und dem notwendigen Um- und Ausbaubedarf vor? 6. Inwieweit gehören welche gedeckten und ungedeckten Sportanlagen für den Schulsport, die auch für den Vereinssport genutzt werden können, zum zukünftigen Konzept? 7. Inwieweit werden die im Ortsteil beheimateten Sportvereine bzw. der Bezirkssportbund in die Planung einbezogen wie es das Berliner Sportfördergesetz vorsieht? 8. Welche Bedarfsplanung hat das Bezirksamt der bauausführenden Senatsverwaltung vorgelegt, d.h. insbesondere wie viele Schüler und Schülerinnen sollen im Gebäude beschult werden bzw. wie viele Züge sollen im Gebäude angesiedelt werden? Inwieweit wird das Musterraumprogramm angewandt? Zu 1. bis 8.: Derzeit werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen Gespräche über den zukünftigen Umgang mit dem Grundstück Glockenturmstraße 23, 25 in Charlottenburg-Wilmersdorf - - 2 geführt. Auskünfte zu konkreten Planungen können erst erteilt werden, wenn das Grundstück sich in Landesbesitz befindet. Berlin, den 22. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12915 S18-12915