Drucksache 18 / 12 916 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2017) zum Thema: LKW-Verkehr in der Knobelsdorffstraße und Antwort vom 19. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12916 vom 6. Dezember 2017 über LKW-Verkehr in der Knobelsdorffstraße Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Berliner Senat zur Frequentierung der Knobelsdorffstraße im Bereich der Ausfahrten der Berliner Stadtautobahn durch LKW- bzw. Schwerlastverkehr? Antwort zu 1: Die Knobelsdorffstraße weist im Bereich der Anschlussstelle Kaiserdamm eine Verkehrsbelastung von ca. 360 LKW/12h bzw. 450 LKW/24h auf. Der Lkw-Anteil am Gesamtverkehr entspricht 2,1 Prozent und ist damit für eine großräumige Straßenverbindung (Stufe 1 des Stadtentwicklungsplans Verkehr - StEP-Verkehr -) als eher unterdurchschnittlich zu bewerten. Frage 2: Welche Erfahrungen hat der Berliner Senat mit dem LKW-Durchfahrtsverbot in der Verlängerung der Knobelsdorffstraße in der Westender Platanenallee gemacht? Antwort zu 2: Die Frequentierung der Platanenallee durch LKW ist sehr gering und vergleichbar mit der in der Knobelsdorffstraße ermittelten LKW-Belastung. Es wurden 2015 in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr durchschnittlich 4 LKW stündlich gezählt. Die Spitzenbelastung liegt morgens in der Zeit von 7.00 bis 10.00 Uhr bei 6-9 LKW pro Stunde, was auf den Lieferund Anliegerverkehr zurückzuführen ist, der auch weiterhin zugelassen ist und zur Gewährleistung der Ver- und Entsorgung der Anlieger der Platanenallee auch zugelassen sein muss. 2 Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht der Berliner Senat verkehrslenkend auf die massive Nutzung der Knobelsdorffstraße durch den LKW- und Schwerlastverkehr Einfluss zu nehmen? Antwort zu 3: Eine massive Nutzung der westlichen Knobelsdorffstraße durch LKW-Verkehr liegt nicht vor. Entsprechend den vorliegenden Zählungen fahren nur vereinzelte LKW an der Kreuzung Königin-Elisabeth-Straße/Knobelsdorffstraße in die westliche Knobelsdorffstraße (in Fahrtrichtung Platanenallee), der LKW-Anteil ist daher mit ca. 1,4 % auch der niedrigste der vier Knotenarme. Infolgedessen sind hier keine verkehrslenkenden Maßnahmen zu rechtfertigen. Berlin, den 19.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12916 S18-12916