Drucksache 18 / 12 917 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2017) zum Thema: Schlüsselverträge für Sportvereine bei den zentralverwalteten Schulen und Antwort vom 22. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 917 vom 06. Dezember 2017 über Schlüsselverträge für Sportvereine bei den zentralverwalteten Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen zentralverwalteten Schulen mit gedeckten und/oder ungedeckten Sportanlagen gibt es bisher KEINE Schlüsselverträge mit förderungswürdigen Sportvereinen oder -verbänden? Zu 1.: Die Schulfarm Insel Scharfenberg nutzt durch den Internatsbetrieb bis in den Abend ihre Sporthalle selbst, ist aber wegen der verkehrsungünstigen Lage auch von Sportvereinen bislang nicht nachgefragt worden. Die Sporthallen an der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik sowie in der Werner-Seelenbinder-Schule vereinbaren, aufgrund der hohen Eigenauslastung (bedingt durch die besondere sportliche Ausbildung), mit den Sportvereinen keine Schlüsselverträge. Die Sportschule im Olympiapark - Poelchau- Schule verwaltet keine eigenen Sportanlagen. 2. An welchen Standorten ist eine Nutzung der Sportanlagen der zentralverwalteten Schulen auch ohne Schlüsselverträge möglich? Zu 2.: Eine Nutzung der Sportanlagen ohne einen Schlüsselvertrag ist in der Regel nicht möglich , weil das entsprechende Personal (wie Hallenwarte) nicht zur Verfügung steht. Grundsätzlich müssen die Sportvereine, welche die Sportanlagen nutzen wollen, daher einen Schlüsselvertrag mit der Schule als Vertreter der für Bildung zuständigen Senatsverwal- - - 2 tung in Absprache mit dem jeweiligen Bezirksamts von Berlin – Abt. Sportamt, abschließen . Vertragsgrundlage der Schlüsselverträge sind die Vorschriften der Sportanlagennutzungsvorschriften . Die Nutzung der Sportanlagen hängt grundsätzlich von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten ab. Der verpflichtende Schulsport ist nach Maßgabe der Nr. 4 der Sportanlagennutzungsvorschriften sicherzustellen. Darüberhinausgehende Kapazitäten werden über die bezirklichen Sportämter in Zusammenarbeit mit den Bezirkssportverbänden gesteuert. 3. Für welche Standorte sind in den letzten fünf Jahren Anträge auf Schlüsselverträge von Sportvereinen und -verbänden bei den zentralverwalteten Schulen abgelehnt worden und welche Gründe liegen dafür vor? 4. Inwieweit sind an welchen Standorten personalwirtschaftliche Gründe entscheidend für die Versagung von möglichen Schlüsselverträgen? Zu 3. und 4.: Eine konkrete Erfassung hierzu erfolgte seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht. Es sind keine Ablehnungen bekannt. Berlin, den 22. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12917 S18-12917