Drucksache 18 / 12 919 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2017) zum Thema: Sicherheitsmaßnahmen auf Berliner Weihnachtsmärkten und Antwort vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12919 vom 06. Dezember 2017 über Sicherheitsmaßnahmen auf Berliner Weihnachtsmärkten ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie sah die bisherige Regelung für die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht bei den Berliner Weihnachtsmärkten von Seiten des Berliner Senats aus? Zu 1.: Der Veranstaltende eines Weihnachtsmarktes oder einer anderen Veranstaltung setzt den Anlass für das Zusammenkommen einer Vielzahl von Menschen. Er ist damit im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit seiner Besucherinnen und Besucher und anderer Betroffener verantwortlich. In diesem Zusammenhang hat er die angemessenen und ihm zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz vor erkennbaren Gefahren zu treffen. Die Genehmigungsbehörden (die jeweils zuständigen Bezirke sowie die Verkehrslenkung Berlin) können bei Erteilung der Erlaubnis zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes oder der öffentlichen Grünanlage die Erfüllung der jeweiligen Sicherungspflichten durch den Veranstalter zur Auflage machen. Der Veranstalter ist damit auch verpflichtet, die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen zu tragen. 2. Aus welchem Haushaltstitel soll wem, in welchen Umfang, auf welcher rechtlichen Basis, eine finanzielle Zuwendung von Seiten des Landes Berlins für die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zukommen? 3. Wie stellt der Berliner Senat eine angemessene Verteilung auf die Veranstalter sicher, die zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Weihnachtsmärkte finanzieren mussten? Zu 2. und 3.: Zuwendungen für Sicherheitsmaßnahmen anlässlich von Veranstaltungen, einschließlich Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug, sind grundsätzlich nicht vorgesehen. 4. Wie lautet das Gerichtsurteil zu den ursprünglich von Seiten des Landes Berlin verfügten zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen bezogen auf den Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg und wie beurteilt der Berliner Senat das Urteil? 5. Inwieweit wird das Gerichtsurteil abschließende Rechtskraft erlangen und inwieweit sind aus Sicht des Landes Berlin Auswirkungen auf andere Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland bzw. in Grünanlagen zu erwarten? Zu 4. und 5.: Der Geschäftsführer einer Veranstaltungsgesellschaft, die für einen Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg beim Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf die Erteilung einer Genehmigung für die Nutzung von Flächen in einer Grünanlage beantragt hatte, hat gegen Auflagen des Genehmigungsbescheides, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen, Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 27.11.2017 (VG 24 L 1249.17) in einem Eilverfahren entschieden, dass der Betreiber des Weihnachtsmarktes am Schloss Charlottenburg vor Entscheidung über seinen Widerspruch zunächst nicht verpflichtet ist, die vom Bezirk geforderten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Das gerichtliche Verfahren war nur auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gerichtet. Das Gericht hat keine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der zu vollziehenden Anordnung getroffen. Zudem ist die rechtliche Grundlage in diesem Fall das Grünanlagengesetz, es ist kein öffentliches Straßenland betroffen. Berlin, den 20. Dezember 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12919 S18-12919