Drucksache 18 / 12 921 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 06. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2017) zum Thema: Lollapalooza in Westend und Antwort vom 21. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12921 vom 06. Dezember 2017 über Lollapalooza in Westend Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit laufen rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Veranstalter des Lollapalooza- Festivals und dem Land Berlin? Zu 1.: Der Veranstalter des Lollapalooza Festivals hat Schadensersatzansprüche angemeldet. Grund für die Schadensersatzansprüche ist der entgangene Gewinn, der durch die Umplanungen aufgrund der Flüchtlingssituation im Flughafen Tempelhof resultierte. 2. Welche Gründe lagen einer Verlagerung des Festivals von Berlin nach Brandenburg nach Erkenntnissen des Landes Berlins zu Grunde? Zu 2.: Nach Erkenntnis des Senats hat der Veranstalter zu jenem Zeitpunkt keine geeigneten Veranstaltungsorte in Berlin finden können. 3. Welche Probleme sind bei der Durchführung des Festivals im Treptower Park aufgetreten und wie will der Berliner Senat in einem Wohngebiet wie den Ortsteil Westend sicherstellen, dass die Probleme in der Innenstadt nicht wieder auftreten bzw. zu einer erheblichen Beeinträchtigung für die Anwohner und Anwohnerinnen führen? Seite 2 von 5 Zu 3.: Aus polizeilicher Sicht traten bei der Durchführung des Festivals im Treptower Park 2016 keine Probleme auf. Dienstkräfte des zuständigen Polizeiabschnitts 65 übernahmen im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeiten in einem Vorbereitungszeitraum von mehreren Wochen die umfassende und detaillierte Planung der polizeilichen Maßnahmen bei der Großveranstaltung. Im Vorfeld der Veranstaltung gab es öffentliche Kritik an der Nutzung des Gartendenkmals für eine solche Musikveranstaltung. Auf Grund der umfangreichen Auflagen, die durch den Veranstalter erfüllt wurden, gab es keine nachhaltigen Schäden an der öffentlichen Grünanlage. Zum Festival im Treptower Park gab es ein Verkehrskonzept welches u. a. auch Aussagen zu Ziel- und Umfahrungsverkehren getroffen hat. Im Zusammenhang mit den Umfahrungsverkehren gab es kleinere kurzfristige Störungen welche aber in der Gesamtbetrachtung der Festivaltage gut beherrschbar waren. 2018 soll das Festival im Bereich des Berliner Olympiaparks und des Olympiastadions stattfinden. Es handelt sich um einen erprobten sowie bewährten Veranstaltungsort mit einer prinzipiellen Kapazität für sechsstellige Besucherzahlen und einer guten Infrastruktur. Hier finden regelmäßig im Jahr große Musik- und Sportveranstaltungen störungsfrei statt. Das Gelände des Olympiastadions und des Olympiaparks Berlin ist hervorragend an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeschlossen, sodass in kürzester Zeit große Mengen zum und auch vom Gelände transportiert werden können Die Mobilitätsbedürfnisse der Besucherinnen und Besucher und Teilnehmerinnen und Teilnehmer aber auch die Alltagsmobilität der Anwohnerinnen und Anwohner werden durch die Einbindung der Träger des ÖPNV somit bestmöglich berücksichtigt. Zur Abwicklung der An- und Abreiseverkehre steht das Land Berlin (inkl. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und S-Bahn) bereits seit Oktober 2017 in Gesprächen mit dem Veranstalter. 4. Inwieweit ist der Berliner Senat beim Abschluss des Vertrags mit dem Veranstalter auf die Probleme bei der Durchführung des Festivals im Treptower Park bzw. in Hoppegarten eingegangen, um Schaden für Berlin und deren Bürger und Bürgerinnen abzuwenden? Zu 4.: Im Jahr 2018 trifft das Festival im Olympiastadion und Olympiapark Berlin auf eine Logistik, die die geringstmögliche Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der genutzten Flächen bietet. Der Veranstaltungsort ist umgeben mit der notwendigen Logistik für die An- und Abreise der Besucherinnen und Besucher. Alle benötigten behördlichen Auflagen sind im Vertrag mit dem Veranstalter festgeschrieben und werden vom Veranstalter erfüllt. 5. Wie viele Verletzte gab es beim letzten Festival und wie kann der Berliner Senat sicherstellen, dass sich die chaotischen Verhältnisse beim letzten Festival im Bundesland Brandenburg in Berlin nicht wiederholen? Zu 5.: Der Polizei Berlin ist die Anzahl der Verletzten beim Festival 2017 im Land Brandenburg nicht bekannt. Insofern wird auf die Polizei Brandenburg verwiesen. Seite 3 von 5 Um eine störungsfreie Durchführung des Festivals im Bereich des Olympiaparks und des Olympiastadions 2018 gewährleisten zu können, werden im Vorfeld intensive Gespräche zur Veranstaltung mit dem Veranstaltenden und den Sicherheits- und Ordnungsbehörden erfolgen müssen. Die Polizei Berlin wird hierbei beratend zur Verfügung stehen, die polizeilichen Maßnahmen werden entsprechend geplant und durchgeführt. 6. An welchen Tagen, von wann bis wann, soll das Festival in Westend stattfinden? Zu 6.: Das Festival soll am 8. und 9. September 2018 jeweils in der Zeit von 12.00 bis 23.00 Uhr stattfinden. 7. Mit wie vielen Besuchern und Besucherinnen muss gerechnet werden? Zu 7.: Eine Prognose der Anzahl der Besucherinnen und Besucher liegt dem Senat noch nicht vor. 8. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um den Anfahrts- und Abfahrtsverkehr so anwohnerverträglich wie möglich zu gestalten? In wieweit und wo werden Parkmöglichkeiten z.B. an der Messe Berlin ausgewiesen? Inwieweit werden S-Bahn und BVG zusätzlich Fahrzeuge über den gesamten Tag einsetzen? Zu 8.: Das Land Berlin (inkl. BVG und S-Bahn) befindet sich bereits seit Oktober 2017 in Gesprächen mit dem Veranstalter bzgl. der Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes. In diesem werden auch die Fragestellungen von Parkplätzen berücksichtigt. Die Polizei Berlin wird hierfür beratend zur Verfügung stehen und ihre eigenen Maßnahmen darauf abstimmen. Hierzu teilt die BVG mit: „Das Veranstaltungsgelände am Olympiastadion wird neben der S-Bahn auch durch die U-Bahn-Linie U2 und die Buslinie M49 erschlossen. Beide Linien weisen bereits im Regelfahrplan ein dichtes Angebot auf. Eine Planung von zusätzlichen Fahrten durch die BVG kann erst vorgenommen werden, wenn die Rahmenbedingungen der Veranstaltung bekannt sind. Dies betrifft insbesondere die erwartete Besucherzahl, die Öffnungszeiten der Veranstaltung sowie die Frage, ob eine Kombiticketvereinbarung (Eintrittskarte plus Fahrausweise) abgeschlossen werden kann." 9. Inwieweit werden Lärmmessungen vorgenommen und sichergestellt, dass bei Verletzungen des Bundesemissionsschutzgesetzes eine umgehende Reduzierung des Lärms erfolgt? Seite 4 von 5 Zu 9.: Die Einhaltung des Bundesemissionsschutzgesetzes wird über definierte Messpunkte sowie definierte Eingriffsmöglichkeiten vertraglich festgelegt. Der Veranstalter folgt den Auflagen der zuständigen Behörden. Der Veranstaltungsort Olympiastadion und Olympiapark Berlin setzt technische Eingriffsmöglichkeiten ein (Vorrangschaltung), um bei Überschreitungen den Lautstärkepegel regulieren zu können. 10. Inwieweit und wann ist eine Informationsveranstaltung für die Anwohner und Anwohnerinnen der anliegenden Wohnstraßen einschließlich Ruhlebens und eine Vorstellung des Konzeptes der Veranstaltung vorgesehen? Zu 10.: Inwieweit eine konkrete Informationsveranstaltung seitens des Veranstalters geplant ist, kann zurzeit hier nicht angegeben werden. 11. Wie ist die Einschätzung der Sicherheitslage, welche Sicherheitsmaßnahmen werden bei der Durchführung des Festivals geplant und wer übernimmt die zusätzlichen Kosten dafür bzw. welche Regelung ist im Vertrag dafür vorgesehen? Zu 11.: Bei dem Festival handelt es sich um eine grundsätzlich friedliche Musikveranstaltung. Aufgrund des noch weiten zeitlichen Abstandes zur Veranstaltung im September 2018 kann noch keine belastbare Aussage zur Sicherheitslage getroffen bzw. keine Gefährdungseinschätzung gegeben werden. Welche Sicherheitsmaßnahmen der Veranstalter plant, ist hier noch nicht bekannt. Die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen anlässlich von Veranstaltungen sind grundsätzlich durch den jeweiligen Veranstaltenden zu tragen. Die polizeilichen Maßnahmen werden insbesondere den Schutz der Veranstaltung und verkehrspolizeiliche Maßnahmen umfassen. 12. Inwieweit fällt das Festival unter die vom Verwaltungsgericht ausgesprochenen Beschränkung von Großveranstaltungen im Umkreis des Olympiastadions und führt dies ggf. zu einer Reduzierung von Veranstaltungen an anderen Tagen? Zu 12.: Angenommen wird, dass sich die Fragestellung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 06.05.2005, Aktenzeichen 19 A 299/02 bezieht. Darin führt das Gericht unter anderem aus, dass die Veranstaltungsanzahl für seltene Ereignisse streng begrenzt ist, auch wenn mehrere Regelwerke heranzuziehen sind. Das gilt auch nach der jetzigen Rechtslage im Zusammenwirken zwischen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV), die für Sportveranstaltungen gilt, und der Veranstaltungslärm-Verordnung, die für das Festival gilt. Diese Begrenzung ist auf Grund der intensiven Nutzung des Bereichs jedes Jahr bei der Planung der Veranstaltungen zu berücksichtigen. Eine streng definierte Gesamtzahl von Veranstaltungen ergibt sich daraus nicht, weil schon nach § 6 der 18. BImSchV bei Veranstaltungen von herausragender Bedeutung auch Seite 5 von 5 Ausnahmen hinsichtlich der Anzahl der seltenen Ereignisse gemacht werden können. 13. Welche Regelungen sind für die Beseitigung des anfallenden Mülls insbesondere bei der An- und Abfahrt der Gäste vorgesehen? Zu 13.: Das Olympiastadion und der Olympiapark bieten für das Festival optimale logistische Voraussetzungen. Das vorhandene Müllsystem entspricht den behördlichen Auflagen. 14. Welche Regelungen gibt es, bezogen auf zusätzliche öffentliche Toiletten insbesondere bei der An- und Abfahrt der Gäste des Festivals? Zu 14.: Auf dem Veranstaltungsgelände werden zusätzliche Toiletten installiert, dies ist vertraglich festgelegt. Es werden keine weiteren Toiletten im öffentlichen Straßenland eingerichtet, dies ist auch bei einer Fußball-WM nicht üblich. Die Toilettenanlagen des Veranstaltungsortes werden genutzt und im Zuge des Zu- und Abstroms der Menschen werden diese an den Toiletten vorbeigeleitet. 15. Inwieweit ist der Berliner bereit, mit den Veranstaltern zu reden, um geeignetere Veranstaltungsorte wie das Areal des Flughafens Tempelhofs den Veranstaltern zur Verfügung zu stellen? Zu 15.: Der Veranstalter wählt den gewünschten Veranstaltungsort. Der Senat ist grundsätzlich bereit, auf Anfrage bei der Suche nach geeigneten Veranstaltungsorten zu unterstützen. 16. Inwieweit wäre der Berliner Senat bereit, im Rahmen eines anwohnerverträglichen Veranstaltungskonzepts, Freikarten für betroffene Anwohner und Anwohnerinnen zur Verfügung zu stellen? Zu 16.: Diese Entscheidung obliegt dem Veranstalter. Grundsätzlich begrüßt der Senat ein anwohnerverträgliches Veranstaltungskonzept. Berlin, den 21.12.2017 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-12921 S18-12921