Drucksache 18 / 12 024 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 01. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2017) zum Thema: Charité - Rechnung bezahlt oder doch wertberichtigt und ausgebucht? und Antwort vom 31. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung – Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12024 vom 01. August 2017 über Charité-Rechnung bezahlt oder doch wertberichtigt und ausgebucht? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) und der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH (Vivantes) beantworten kann. Sie wurden deshalb um Stellungnahme gebeten. 1. In der Schriftlichen Anfrage 18/10361 schreibt der Senat in Bezug auf offene Forderungen aus der Behandlung libyscher Kriegsverletzter: Die Behandlungskosten aller Patienten waren geringer als das dafür überwiesene Guthaben. Das verbleibende Guthaben wurde an die libysche Botschaft in 2016 zurücküberwiesen.“ Im Konzernabschluss 2015 veröffentlicht im Bundesanzeiger heißt es: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung von ausländischen Patienten entstanden sind, wurden zum Stichtag 31. Dezember 2015 einzelfallbezogen in definierte Werthaltigkeitskategorien eingestuft und neu bewertet. Zum Bilanzstichtag ergeben sich daraus Einzelwertberichtigungen in Höhe von 3.130 TEUR, unterjährig wurden zudem Forderungen in Höhe von 2.558 TEUR ausgebucht.“ Wie passen diese beiden Aussagen zusammen? Zu 1.: Die beiden genannten Aussagen (Schriftliche Anfrage Nr. 18/10361 und Konzernabschluss 2015 der Charité) stammen nicht aus dem gleichen Kontext und müssen daher unabhängig betrachtet werden. Die Schriftliche Anfrage Nr. 18/10361 behandelt Vereinbarungen zwischen der libyschen Botschaft und der Charité zur Behandlung kriegsverletzter Patientinnen und Patienten. Der Charité entstanden aus der Behandlung libyscher Patientinnen und Patienten keine Verluste. Im Konzernabschluss 2015 dagegen wird im Zusammenhang mit Änderungen der Buchungssystematik über die Neubewertung sämtlicher („Alt-“)Forderungen aus der Behandlung ausländischer Patientinnen und Patienten berichtet. Ein hoher Anteil dieser kritisch zu bewertenden Forderungen entfiel auf sogenannte medizinisch unabweisbare, oftmals nicht versicherte bzw. zahlungsunfähige ausländische Patientinnen und Patienten. - - 2 2. Wie verteilen sich die offenen Forderungen der Charité und Vivantes in den letzten fünf Jahren auf einzelne Nationalitäten? Zu 2.: Charité: Der Bestand offener Forderungen ist variabel und abhängig vom jeweiligen Stichtag. Da mit der ersten Frage Bezug auf den Charité-Konzernbericht 2015 genommen wurde, werden in der nachfolgenden Übersicht die Angaben zum Bilanzstichtag 31.12.2015 ausgewiesen. Der Anteil der offenen Forderungen im Bereich Charité International verteilt sich zu rund 70 Prozent auf die unten aufgeführten Nationalitäten. Dabei wurden alle Länder berücksichtigt, deren Anteil mindestens zwei Prozent ausmacht. Unterschiede zwischen der genannten Gesamtsumme und der rechnerischen Summe der Einzelangaben resultieren aus Rundungsdifferenzen. Vivantes: Entgegen der Mitteilung der Vivantes zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10361 hat Vivantes ausgeführt, dass nach heutigem Stand in den Jahren 2012 bis 2016 die Ausbuchungen von Forderungen 347 T€ betrugen und ausschließlich libysche Patientinnen und Patienten betrafen. 3. Wie hoch ist der Anteil an ausländischen Selbstzahlern bei Charité und Vivantes, deren Forderungen in den letzten fünf Jahren deren Forderungen ganz oder teilweise abgeschrieben werden mussten? Zu 3.: Charité: Der Anteil an ausländischen Selbstzahlern der Charité, deren Forderungen in den letzten fünf Jahren ganz oder teilweise abgeschrieben werden mussten, betrug rund sieben Prozent. Dennoch ist der Geschäftsbereich „International Healthcare“ nicht defizitär. Land Anteil Russland 15% Saudi Arabien 10% Libyen 6% Australien 6% USA 5% Senegal 5% Ägypten 4% Vereinigte Arabische Emirate 4% Korea, Süd 4% Irak 3% Ukraine 3% Brasilien 2% Kanada 2% Kongo, Demokratische Republik 2% Kasachstan 2% - - 3 Vivantes: Vivantes behandelt ausländische Patientinnen und Patienten, die zum Zwecke der Krankenhausbehandlung nach Deutschland einreisen, entweder nur nach Vorkasse (Selbstzahler ) oder in Zusammenarbeit mit Botschaften bzw. anderen staatlichen Einrichtungen des jeweiligen Landes (Rechnungsempfänger). Durch die Vorauszahlungen bei Selbstzahlern vor Beginn der Krankenhausbehandlung auf Basis eines Kostenvoranschlages können offene Forderungen weitestgehend vermieden werden. Bei den Patientinnen und Patienten, die über Botschaften oder andere staatliche Einrichtungen zu Vivantes kommen, übernehmen die Einrichtungen auch die Rechnungsbegleichung. Durch die enge Zusammenarbeit konnten in der Vergangenheit Ausbuchungen weitestgehend vermieden werden. Auf die Antwort zu Frage Nr. 2 wird verwiesen. Berlin, den 31. August 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-12024 S18-12024