Drucksache 18 / 12 926 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 05. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2017) zum Thema: Mehrfachregistrierungen und Antwort vom 21. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12926 vom 05.12.2017 über Mehrfachregistrierungen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von Mehrfachregistrierungen von Flüchtlingen sind bei den Berliner Behörden seit 2015 bekannt geworden? Zu 1.: Die Anzahl ermittelter Mehrfachregistrierungen wird statistisch nicht erfasst. Bei jeder festgestellten Mehrfachregistrierung stellt das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) Strafanzeige bei der Polizei. 2. Trifft es zu, dass Flüchtlinge bei der Registrierung zwar erkennungsdienstlich behandelt wurden, diese Daten aber nicht zumindest mit dem eigenen Bestand - also bereits selbst genommenen Fingerabdrücken - abgeglichen worden sind? Zu 2.: Bis zum Inkrafttreten des Datenaustauschverbesserungsgesetzes konnten die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder die Fingerabdrücke nur manuell auf Papier aufnehmen und mit der Akte zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schicken. Erst mit Inkrafttreten des Datenaustauschverbesserungsgesetzes sind sowohl die rechtlichen wie auch technischen Voraussetzungen für eine zeitnahe Überprüfung der Fingerabdrücke in jedem Einzelfall geschaffen worden. Im Rahmen der erkennungsdienstlichen Maßnahmen wird bei der Registrierung nunmehr stets geprüft, ob die Fingerabdrücke in Deutschland bereits im Zuge eines Asylverfahrens oder aus anderen Gründen erfasst wurden. Doppelregistrierungen können somit zuverlässig vermieden werden. Für das Führen einer Datei bei den Registrierungsbehörden der Länder existiert hingegen keine Rechtsgrundlage. 2 Ein Abgleich der Fingerabdrücke erfolgt immer im BAMF. 3. Trifft es zu, dass auf diese Weise etwa der als Anis Amri bekannte Islamist unter mehreren Identitäten in Berlin erfasst worden ist? Zu 3.: Ja. Zu den Hintergründen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Berlin, den 21. Dezember 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12926 S18-12926