Drucksache 18 / 12 928 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 05. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2017) zum Thema: Wie sicher schützen Betonsperren vor Lkw-Angriffen? und Antwort vom 21. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12928 vom 05. Dezember 2017 über Wie sicher schützen Betonsperren vor Lkw-Angriffen? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der MDR (http://www.mdr.de/umschau/lkw-durchbricht-antiterror-sperren-100.html) berichtete bereits am 11.04.2017, dass die in Deutschland verwendeten mobilen Antiterror-Betonsperren zum Schutz von Besuchern auf Großveranstaltungen keinen ausreichenden Schutz vor Anschlägen mit Lkw bieten. Der Sender hatte zwei Tests bei der Dekra in Auftrag gegeben, bei denen jeweils ein Lkw auf eine Absperrung aus mobilen Betonpollern zufuhr. Beide Tests hatten zum Ergebnis, dass die Betonsperren nicht den gewünschten Schutz bieten. Betonsperren 1. Bei welchen Weihnachtsmärkten kommen Betonsperren zum Einsatz? Zu 1.: Marktveranstaltungen mit Bezug zum Weihnachtsfest können auf privatem Grund, wie z.B. Kirchengelände, oder öffentlichen Flächen des Landes Berlin betrieben werden. Während Weihnachtsveranstaltungen im öffentlichen Raum einer Genehmigungspflicht durch die zuständigen Bezirksämter und – wenn das Berliner Hauptverkehrsstraßennetz betroffen ist – der Verkehrslenkung Berlin unterliegen, sind Weihnachtsmärkte auf Privatgelände grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Der Senat kann daher nicht abschließend angeben, wie viele Weihnachtsmärkte 2017 in Berlin betrieben werden und bei welchen Betonsperren eingesetzt werden. Der Veranstaltende eines Weihnachtsmarktes oder einer anderen Veranstaltung setzt den Anlass für das Zusammenkommen einer Vielzahl von Menschen. Er ist damit im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit seiner Besucherinnen und Besucher und anderer Betroffener verantwortlich. In diesem Zusammenhang hat er die angemessenen und ihm zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz vor erkennbaren Gefahren zu treffen. Der Veranstaltende ist damit auch verpflichtet, die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen zu tragen. Die Genehmigungsbehörden können bei Erteilung der Erlaubnis zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes oder der öffentlichen Grünanlage die Erfüllung der jeweiligen Sicherungspflichten durch den Veranstalter zur Auflage machen. Der Polizei Berlin sind mit Stand 1. Dezember 2017 stadtweit – 71 – Marktveranstaltungen mit Weihnachtsbezug bekannt geworden. Zumindest bei elf Veranstaltungen kommen Betonsperrelemente zum Einsatz. Es handelt sich dabei um die Märkte - 44. Spandauer Weihnachtsmarkt 2017, - 47. Spandauer Weihnachtstraum, - Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz, - Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg, - Weihnachtsmarkt Wilmersdorfer Str., - Weihnachtsmarkt auf dem Alexanderplatz, - Weihnachtsmarkt/Winterwelt am Potsdamer Platz, - Weihnachtsmarkt Rotes Rathaus, - Rixdorfer Weihnachtsmarkt, - Weihnachtsmarkt EKZ Tempelhofer Hafen und - Weihnachtsmarkt Rund um die Dorfkirche Alt-Marienfelde. 2. Wie viele Betonsperren sind je bei den in 1.) genannten Weihnachtsmärkten vorhanden? 3. Welche Betonsperren kommen beim jeweiligen Weihnachtsmarkt zum Einsatz? Hierzu bitte Angaben des Herstellers, Abmessungen, Betongüte und Gewicht. Zu 2. und 3.: Dem Senat ist aus den in der Antwort zur Frage 1. genannten Gründen nicht abschließend bekannt, bei welchen Märkten welche Anzahl und Art von Betonsperren zum Einsatz kommen. Bei nachfolgenden Weihnachtsmärkten können – in Einzelfällen nur partiell - die Anzahl und/oder die Art von Betonsperren durch den Senat angegeben werden: - 44. Spandauer Weihnachtsmarkt 2017: unbekannte Anzahl Betonelemente, - 47. Spandauer Weihnachtstraum: Unbekannte Anzahl Betonelemente, - Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz: -120- Schrammborde, - Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg: -56- Betonblöcke - Weihnachtsmarkt Wilmersdorfer Straße: -23- Betonblöcke (davon 12 Doppelblöcke), - Weihnachtsmarkt auf dem Alexanderplatz: unbekannte Anzahl Betonsperren „Megabloc“ (Technische Daten: Siehe Datenblatt des Herstellers http://www.megabloc.de/wp-content/uploads/2017/05/Typenblatt-DE_60.pdf), - Weihnachtsmarkt/Winterwelt am Potsdamer Platz: unbekannte Anzahl Betonleitplanken „New-Jersey-Profil“ (Technische Daten: Siehe Datenblatt des Herstellers https://aclweb.pt/pt/produtos/outro-bet-o/separadores-devias /separadores-new-jersey-h2), - Weihnachtsmarkt Rotes Rathaus: Unbekannte Anzahl Betonblöcke, - Rixdorfer Weihnachtsmarkt: Eine Betonsperre. Kosten 4. Wie hoch waren die Kosten für die in 1.) genannten Weihnachtsmärkte und wie gliedern sich diese auf? Zu 4.: Welche Kosten den Betreiberinnen und Betreibern von Veranstaltungen für die von ihnen zu veranlassenden erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen entstehen, ist dem Senat nur im Ausnahmefall bekannt, so dass keine Angabe möglich ist. 5. Wurden vor der Beschaffung der Betonsperren entsprechende Angebotsanfragen an verschiedene Hersteller von Betonsperren gestellt oder gab es eine öffentliche Ausschreibung? 6. Wurden die Kosten für die Betonsperren bei den 1.) genannten Weihnachtsmärkten auf die Gewerbetreibenden umgelegt? Wenn ja: In welcher Höhe mussten sie Kosten tragen? Zu 5. und 6.: Siehe Antworten zu den Fragen 1. und 4. Sicherheit 7. Ist dem Senat das Ergebnis der DEKRA-Tests bekannt? Wie beurteilt er dieses? Zu 7.: Dem Senat sind Medienveröffentlichungen zu einem Test der DEKRA bekannt. Der Wirksamkeitsgrad der dargestellten und anderer Betonelemente ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Insbesondere sind die Kombination aus verwendetem Fahrzeug, dessen Gewicht und Geschwindigkeit, der Aufprallwinkel und die spezifischen Eigenschaften der Betonsperrelemente relevant. Allgemeingültige Aussagen werden aus dem Test der DEKRA nicht abgeleitet. 8. Wie beurteilt der Senat grundsätzlich die Wirksamkeit der Errichtung von Betonpollern zum Schutz vor möglichen Anschlägen mit Lkw? Zu 8.: „Betonpoller“ sind lediglich ein Mittel zur Verhinderung bzw. zumindest Erschwerung von Durch- oder Überfahrten und können einige Risiken reduzieren. 9. Wurden Alternativen zur Sicherheitsvorkehrung durch Poller im Hinblick auf mögliche Anschläge mit Lkw geprüft? Falls ja, welche? Falls nein, weshalb nicht? Zu 9.: Ja. Als Alternativen wurden und werden unter anderem Betonsperrelemente, Metallelemente, Netzsysteme, Sand-/Wasserbehälter bzw. Gurtsysteme betrachtet. 10. Wurden vom jeweiligen Veranstalter der unter 1.) genannten Weihnachtsmärkte Sicherheitskonzepte an den Senat übergeben? Zu 10.: Vom Veranstalter des Weihnachtsmarktes auf dem Breitscheidplatz wurde ein Sicherheitskonzept gefertigt, das mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf unter Beteiligung der Sicherheitsbehörden abgestimmt wurde. Für den Weihnachtsmarkt am Berliner Rathaus im Bezirk Mitte wurde von der Verkehrslenkung Berlin ein Sicherheitskonzept gefordert und mit den Sicherheitsbehörden abgestimmt. Auch für den Weihnachtsmarkt auf dem Alexanderplatz und dem Weihnachtsmarkt/Winterwelt am Potsdamer Platz im Bezirk Mitte wurden abgestimmte Sicherheitskonzepte verfasst. Das Bezirksamt Neukölln hat als Veranstalter des Rixdorfer Weihnachtsmarktes ein mit den Sicherheitsbehörden abgestimmtes Sicherheitskonzept erstellt. Ferner wurden sowohl für den 44. Spandauer Weihnachtsmarkt als auch den 47. Spandauer Weihnachtstraum im Bezirk Spandau abgestimmte Sicherheitskonzepte vorgelegt. 11. Gab es zum Einsatz der Betonsperren der unter 1.) genannten Weihnachtsmärkte eine jeweilige individuelle Voruntersuchung? Zu 11.: Dem Senat ist nicht bekannt, ob ein Veranstaltender eines Weihnachtsmarktes „Voruntersuchungen“ durchgeführt hat. Generell erfolgen nach Bekanntwerden einer Veranstaltung einer gewissen Größe und Relevanz auf öffentlichen Flächen in der Planungsphase Beratungen von Veranstalterinnen und Veranstaltern durch die Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden. So werden auch im Vorfeld von geplanten Weihnachtsmärkten und sonstigen Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug auf öffentlichen Flächen von den Genehmigungsbehörden in Kooperation mit den Sicherheitsbehörden sowie ggf. weiteren Behörden mit dem Weihnachtsmarkt-Veranstaltenden Maßnahmen besprochen, die für eine sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Insofern werden im Verbund nach individueller Betrachtung der einzelnen Veranstaltung Maßnahmen zur Sicherheit festgelegt, die im jeweiligen Einzelfall sinnvoll und angemessen sind. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass Durchfahrtshindernisse für erforderlich gehalten werden, in anderen Fällen jedoch nicht. Berlin, den 21. Dezember 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12928 S18-12928