Drucksache 18 / 12 935 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) vom 12. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2017) zum Thema: Großbaustellen im Altbezirk Tempelhof und Antwort vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Gindra (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12935 vom 12. Dezember 2017 über Großbaustellen im Altbezirk Tempelhof Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand haben die Vorbereitungen der Großbaustelle Tempelhofer Damm? Antwort zu 1: Es wird davon ausgegangen, dass mit der Großbaustelle Tempelhofer Damm das Bauprojekt der Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Tempelhofer Damm gemeint ist. Die BWB beabsichtigen, ihre Abwasserdruckrohrleitungen im Abschnitt zwischen Platz der Luftbrücke und Borussiastraße zu erneuern. Dabei müssen voraussichtlich große Teile der beiden Richtungsfahrbahnen und des Mittelstreifens nacheinander aufgegraben werden. Das Land Berlin plant selbst keine eigenen Baumaßnahmen in diesem Abschnitt. Die BWB müssen nach den Aufgrabungen die Verkehrsanlage wiederherstellen. Das Land Berlin prüft zurzeit, abhängig vom Umfang der Aufgrabungen der BWB, für die Wiederherstellung im Detail andere Vorgaben zu machen, um verkehrliche Verbesserungen zu erzielen (z.B. Radverkehrsanlagen, Fahrstreifen mit Regelmaß). Zurzeit befindet sich das Vorhaben der BWB im Stadium von Vorentwürfen und Vorabsprachen. Frage 2: In welchen Teilabschnitten und Terminschienen ist die koordinierte Maßnahme geplant? Antwort zu 2: Der Bauabschnitt reicht, soweit hier bekannt, vom Platz der Luftbrücke bis zur Borussiastraße. Seitens der BWB ist derzeit ein Baubeginn im Jahr 2022 vorgesehen. Begründet wird die lange Vorlaufzeit mit zeitaufwändigen Vergabe-, Planungs- und Genehmigungsverfahren. 2 Weitere Unterteilungen des Vorhabens in Teilabschnitte und ggf. zugehörige Terminplanungen werden zurzeit durch die BWB erarbeitet und sind dem Senat und dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg noch nicht bekannt. Frage 3: Wie wird die Koordination der verschiedenen beteiligten Auftraggeber und beauftragten Firmen organisiert? Antwort zu 3: Auftraggeber sind die BWB und weitere Leitungsträger. Gemäß Berliner Straßengesetz obliegt es den BWB, die Planungen und Bauarbeiten zu koordinieren. Dazu laden die BWB die beteiligten Leitungsträger und Dienststellen des Senats und des Bezirks regelmäßig zu Abstimmungsgesprächen ein und protokollieren die Absprachen. Das Bezirksamt hat den BWB empfohlen, im weiteren Verfahren ein externes Ingenieurbüro für die Projektsteuerung unterstützend hinzuzuziehen. Frage 4: Welchen Sanierungsbedarf und welche Planungen gibt es südlich des Tempelhofer Damms (Mariendorfer Damm, usw.)? Antwort zu 4: Nach Auskunft der BWB planen diese, mittelfristig ihre gesamten Abwasserdruckleitungen im Straßenzug Tempelhofer-Mariendorfer Damm zu erneuern. Weiterer Sanierungsbedarf bzw. weitere Planungen sind nicht bekannt. Frage 5: In welchen Zeitabläufen und Teilabschnitten wird der Ausbau der Dresdner Bahn realisiert, und in welche Zeiträume sind Straßensperrungen geplant? Antwort zu 5: Die bauvorbereitenden Maßnahmen für den Ausbau der Dresdener Bahn haben in den Planfeststellungsabschnitten Marienfelde (Attilastraße bis Schichauweg) und Lichtenrade (Schichauweg bis Landesgrenze) im Oktober 2017 bereits begonnen. Aktuell erfolgen die Baufeldfreimachungen. Anschließend erfolgen die Leitungsumverlegungen durch Dritte. Aus heutiger Sicht werden diese Arbeiten Mitte 2019 abgeschlossen, sodass danach die Bauhauptleistungen beginnen können. Die Gesamtinbetriebnahme ist für 2025 geplant. Während der Bauzeit wird der Bau von Eisenbahn-Überführungen bzw. der Straßenüberführung Buckower Chaussee zur Beseitigung der heutigen beschrankten Bahnübergänge (BÜ) so vonstattengehen, dass von den BÜ Säntisstraße und Buckower Chaussee bzw. Bahnhofstraße und Goltzstraße jeweils nur einer gesperrt werden wird. Frage 6: Welche Folgen erwartet der Senat durch parallel auftretende Beeinträchtigungen? Antwort zu 6: Durch Schließungen von Bahnübergängen werden Umleitungen mit entsprechenden Mehrbelastungen im umliegenden Straßennetz erforderlich. Um die verkehrlichen 3 Auswirkungen zu begrenzen, werden der Senat und das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg nach Vorliegen der zeitlichen Planungen für die Arbeiten an der Dresdener Bahn weitmöglichst darauf achten, dass keine parallelen Straßenbauarbeiten im Umfeld erfolgen. Frage 7: Wie lassen sich insbesondere negative Folgen für den Logistikverkehr im Allgemeinen und die Anbindung des Gewerbegebiets Motzener Straße mindern? Antwort zu 7: Die An-/Abfahrten zum/vom Gewerbegebiet Motzener Straße werden aus Richtung Westen immer unbehindert erfolgen können, aus Richtung Osten während der Sperrung des Bahnübergangs Buckower Chaussee über die Säntisstraße. Hierbei können bauzeitlich verkehrliche Beeinträchtigungen auftreten, da die Säntisstraße temporär auch den Verkehr der Buckower Chaussee aufnehmen muss. Frage 8: Welche Ausweichmöglichkeiten werden für Pendler*innen zwischen Berlin und Brandenburg eingerichtet? Antwort zu 8: Der Vorhabenträger hat in den Antragsunterlagen zu den Planfeststellungsanträgen den Bauablauf des Vorhabens skizziert, darunter die „Verkehrskonzeption während der Bauphase“. Durch die Erstellung von komplexen Bauzuständen können die Bauarbeiten unter weitestgehender Aufrechterhaltung des S-Bahnbetriebes erfolgen. Sofern S-Bahn- Sperrungen notwendig werden (z.B. an einzelnen Wochenenden), wird Ersatzverkehr mit Omnibussen eingerichtet. Die Versorgung der Baustellen erfolgt sowohl gleisgebunden als auch über das öffentliche Straßennetz. Der Vorhabenträger erwartet in den Straßen und Knoten im Umfeld des Vorhabens nur geringe Erhöhungen der Verkehrsbelastung durch Baustellenverkehr. Im Planfeststellungsbeschluss heißt es dazu: „Die Planfeststellungsbehörde hält die bauzeitlich danach zu erwartenden verkehrlichen Beeinträchtigungen für beherrschbar und zumutbar. Der Vorhabenträger hat geeignete Vorschläge für bauliche und verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer bauzeitlich akzeptablen Verkehrsqualität und zur Begrenzung nachteiliger Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner (insbesondere Lärmauswirkungen des Straßenverkehrs) auf ein zumutbares Maß unterbreitet.“ Berlin, den 20.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12935 S18-12935