Drucksache 18 / 12 939 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 12. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2017) zum Thema: Wo befinden sich vorhandene und nicht genutzte Tunnelabschnitte der U-Bahn? und Antwort vom 22. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 939 vom 12. Dezember 2017 über Wo befinden sich vorhandene und nicht genutzte Tunnelabschnitte der U- Bahn? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat verweist auf seine Antworten zu den Schriftlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 17 / 13 421 und 18 / 10 731; die ergänzenden Informationen bzw. zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen wurden durch die BVG ermittelt und in die Anlage zur Drs 18 / 10 731 eingefügt. Die neuen bzw. geänderten Teile der Anlage sind kenntlich grau hinterlegt; die Anlage ist dieser Antwort beigefügt. Frage 1: An welchen Stellen der Stadt sind in der Vergangenheit bereits einzelne Tunnelabschnitte für die U-Bahn gebaut werden, die derzeit nicht genutzt werden? Frage 2: Wie lang sind diese Abschnitte jeweils und in welchem baulichen Zustand befinden sie sich (z.B. nur Tunnelröhre, Schienen vorhanden, Signaltechnik vorhanden)? Frage 3: An welchen Stellen sind für einen möglichen U-Bahn-Ausbau bereits zusätzliche U-Bahnhöfe, Kreuzungsbahnhöfe mit vorhandenen U-Bahn-Linien oder zusätzliche Abfertigungsgleise für weitere U- Bahn-Linien vorhanden? 2 Frage 4: In welchem baulichen Zustand befinden sich diese? Antwort zu 1 bis 4: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage verwiesen. Frage 5: Gibt es für den Betrieb der U-Bahn geeignete Tunnelabschnitte, die durch die Bauleitplanung gesichert sind, deren Bauausführung aber noch nicht begonnen hat? Wo befinden sich diese? Antwort zu 5: Nein, entsprechende Bebauungspläne nach § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes für Anlagen von Untergrundbahnen liegen dem Senat nicht vor. Bislang wurden alle Tunnelabschnitte planungsrechtlich durch Planfeststellung gesichert. Berlin, den 22.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Anlage zu schriftlicher Anfrage 18 / 12 939 BVG VBI Berlin, 19.12.2017 Tunnel / Station Bauwerkslänge (in Meter) außer Betrieb seit Bauzustand Nutzung durch … seit Eigentümer Ausbaustand für die BVG jährliche Kosten (in TEUR) 1 Abzweigbauwerk nördlich des U-Bahnhofs Klosterstraße 120 m seit Bauerstellung 2,5 keine BVG Rohbau 2,0 2 Eingleisige Tunnelunterfahrung östlich des U-Bahnhofs Wittenbergplatz 55 m seit Bauerstellung 3,3 keine BVG Rohbau 1,0 3 Resttunnel der heutigen U4 zwischen Eisack- und Otzenstraße 15 m 1971 - keine nicht BVG - - 4 Bahnhof für die geplante U3 unterhalb des U-Bahnhofs Adenauerplatz 104 m seit Bauerstellung 2,6 keine BVG Rohbau 2,0 5 Verbindungstunnel zwischen der U5 und U8 unterhalb der Littenstraße 865 m teilweise seit Anfang 1940er wegen des Einbaus einer Bunkeranlage 3,9 halbseitiger Bahnbetrieb seit Anfang der 1930er BVG Ausbau für Bahnbetrieb 9,0 6 Abzweigender Streckentunnel südlich des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße 434 m seit Bauerstellung - keine nicht BVG - - 7 Teil eines geplanten U-Bahnhofs unterhalb des U-Bahnhofs Moritzplatz 40 m seit Bauerstellung 2,9 keine BVG Rohbau 1,0 8 Teil eines geplanten Bahnhofs für die U5 oberhalb des U-Bahnhofs Turmstraße 29 m teilweise seit Bauerstellung 2,7 teilweise Nutzung durch BVG für einen Ausgang seit den 1980ern BVG Rohbau im nicht genutzten Bereich 0,5 9 Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Jungfernheide und Westhafenkanal für die geplante U5 565 m seit Bauerstellung 3,2 teilweise Nutzung für Feuerwehrübungsanlage seit den 1990ern BVG Gleise verlegt 0,5 10 Teil eines geplanten Bahnhofs für die U10 unterhalb des U-Bahnhofs Kleistpark 75 m seit Bauerstellung 2,7 keine BVG Rohbau 1,0 11 Teil der geplanten U10 im Bereich des Innsbrucker Platzes 200 m seit Bauerstellung 3,0 Nutzung der Verteilerebene durch die BVG und Supermarkt seit Mitte der 1970er; restliches Bauwerk keine Nutzung BVG Rohbau 2,0 12 Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Walther-Schreiber-Platz und Schlossstraße für die geplante 4-gleisige Streckenführung der U9/U10 414 m seit Bauerstellung 2,3 "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 BVG Gleise verlegt 5,0 13 Streckentunnel zwischen den Bahnhöfen Schlossstraße und Rathaus Steglitz für die geplante 4-gleisige Streckenführung der U9/U10 386m seit Bauerstellung 1,7 - 2,7 "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 BVG Gleise verlegt 5,0 14 Zwei Bahnhofsgleise im U-Bahnhof Schlossstraße 155 m seit Bauerstellung 2,7 "halbseitiger" Bahnbetrieb seit 1974 BVG Gleise verlegt 2,5 15 Bahnhof für die geplante Streckenführung der U9 im Bereich des U-Bahnhofs Rathaus Steglitz 148 m seit Bauerstellung 2,7 teilweise Nutzung seit 1974 BVG Rohbau im nicht genutzten Bereich 1,0 16 Bahnhofsgleise im U-Bahnhof Rathaus Spandau für die U2 219 m seit Bauerstellung 2,7 keine BVG Bahnhofsausbau 2,5 17 Streckentunnel unterhalb des S-Bahnhofs Rathaus Steglitz für die U9 70 m seit Bauerstellung 2,7 keine BVG Rohbau 1,0 18 Streckentunnel und Bahnhof im Bereich des Potsdamer Platzes 392 m seit Bauerstellung 2,2 Vermarktung durch die BVG seit Inbetriebnahme BVG Ausbau für Vermarktung 4,0 19 Ehemalige Zivilschutzanlage Pankstraße entfällt seit Bauerstellung 2,5 teilweise Nutzung durch Berliner Unterwelten BVG Ausbau für ehem. Zivilschutz 2,0 20 Ehemalige Zivilschutzanlage Siemensdamm entfällt seit Bauerstellung 2,5 keine BVG Ausbau für ehem. Zivilschutz 2,0 21 Vorbereiteter U-Bahntunnel am Messedamm 45 m seit Bauerstellung - keine nicht BVG - - Erläuterung der Zustandsnoten: Das Bauwerk weist keine oder nur geringfügige Schäden auf, die weder einzeln noch in ihrer Summe die Standsicherheit, Betriebssicherheit oder Dauerhaftigkeit des Bauwerkes einschränken. Laufende Unterhaltung ist erforderlich. Das Bauwerk weist Schäden auf, die keine Beeinträchtigung der Standsicherheit oder akute Beeinträchtigung der Betriebssicherheit verursachen. Die Dauerhaftigkeit ist auf längere Sicht nicht gegeben. Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten sind erforderlich Das Bauwerk weist Schäden auf, die in absehbarer Zeit einzeln oder in ihrer Summe die Standsicherheit beeinträchtigen können und/oder zu einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führen können. Die Schadenseinflüsse führen zu einer erhöhten Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes. Eine Einschränkung der Nutzung (Beschilderung, bereichsweise Absperrung) zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit kann erforderlich sein. Umfangreiche Instandsetzungsarbeiten sind erforderlich. Das Bauwerk weist Schäden auf, die einzeln oder in ihrer Summe die Standsicherheit herabsetzen und/oder zu einer akuten Einschränkung der Betriebssicherheit führen. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes ist nicht mehr gegeben. Eine sofortige Einschränkung der Nutzung und/oder umgehende Gefahrenbeseitigung zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit ist erforderlich. 4 lfd. Nr. 1,0 – 1,9 2,0 – 2,9 3,0 – 3,9 S18-12939 S18-12939 s1812939_Anlage 2017