Drucksache 18 / 12 948 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 13. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dezember 2017) zum Thema: Admiralstraße in Kreuzberg – Prekäre Situation für anliegende Schulen und Antwort vom 05. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12948 vom 13. Dezember 2017 über Admiralstraße in Kreuzberg - Prekäre Situation für anliegende Schulen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist Eigentümer des nicht-öffentlichen Teils der Admiralstraße, welcher zwischen den Schulgelände der Jens-Nydahl-Grundschule und der Gustav-Meier-Schule in Kreuzberg verläuft, und in wessen behördliche Zuständigkeit fällt dieser Weg? Antwort zu 1: Eigentümer des nicht-öffentlichen Teils der Admiralstraße ist das Land Berlin. Die Privatstraße befindet sich im Fachvermögen des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Frage 2: Welche Auflagen gelten für privates bzw. nicht-öffentliches Straßenland hinsichtlich der ausreichenden Ausleuchtung, der wetter- oder verschmutzungsbedingten Räumung und Reinigung, der sicherheitstechnischen Überwachung und der Kenntlichmachung des Privatbesitzes und damit verbundener rechtlicher Konsequenzen für Passanten? Antwort zu 2: Wenn auf einer Privatstraße oder einem Privatweg die verkehrliche Nutzung zugelassen wird, sind von dem Eigentümer im Rahmen der privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht geeignete Maßnahmen zu treffen, die die Verkehrssicherheit gewährleisten. Hierzu zählen auch die Reinigungen sowie winterdienstliche Maßnahmen. 2 Frage 3: Welchen Kenntnisstand hat der Senat hinsichtlich der prekären Zustände in diesem Straßenabschnitt in Bezug auf Verschmutzung und Beeinträchtigung der Sicherheit durch alkohol- und drogenabhängige Personen in direktem Schulumfeld? Antwort zu 3: Der unweit des kriminalbelasteten Ortes „Kottbusser Tor“ gelegene Bereich um die Admiralstraße ist der Polizei Berlin hinsichtlich der Frequentierung durch alkohol- und betäubungsmittelabhängige Personen bekannt. Zur ständigen Bewertung der Situation in der Admiralstraße werden die Wahrnehmungen der Bürgerinnen und Bürger, welche tagtäglich an diesem Ort verkehren, einbezogen. Ein signifikantes Beschwerdeaufkommen ist nicht gegeben. In der Kriminalstatistik ist der Bereich nicht auffällig. Frage 4: Wie beurteilt der Senat die Umstände für ein angemessenes Umfeld für die beiden anliegenden Schuleinrichtungen im Falle von starker Frequentierung des Straßenabschnittes durch alkohol- und drogenabhängige Personen? Antwort zu 4: In einer am 15. Dezember 2016 durchgeführten Fallkonferenz mit Vertretern des Quartiersmanagement, der ansässigen Schulen, des Gesundheitsamts und des Abschnitts 53 (in beratender Funktion) ist die Problematik thematisiert worden. Unter Gesichtspunkten der städtebaulichen Kriminalprävention wurden technische und bauliche Verbesserungsvorschläge erörtert, beispielsweise die Ausleuchtung der Admiralstraße (zwischen der Jens-Nydahl-Grundschule und Gustav-Meyer-Schule) durch die Installation von Bewegungsmeldern. Die Überprüfung des vom Schulamt gefertigten Ergebnisprotokolls zu dem Abstimmungsgespräch ergab, dass bei der Umsetzung der Vereinbarungen noch Defizite bestehen. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen wurden dabei erörtert: 1) Widmung der Admiralstraße als öffentliches Straßenland - Vorteil: das Ordnungsamt kann bei rechtswidrigen Sachverhalten eingreifen und die BSR die Straße säubern. - Nachteil: das Straßen- und Grünflächenamt hat jedoch kein Interesse an einer Übernahme der kompletten Admiralstraße. Hinzu kommt, dass die Nischen zur Straße weiterhin im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes bleiben würden und mit der Nutzung der Nischen die meisten Probleme bestehen. 2) Zaunsetzung - Zaunsetzung, so dass eine Durchquerung der Admiralstraße nicht mehr möglich ist. - Problem: Die Lage und Ausführung des Zauns gestaltet sich insbesondere aufgrund der Rollstuhlfahrerrampen zu den Schulen schwierig. Das Stadtbild wird durch den Zaun beeinträchtigt. Auch der Transport der Schüler der Gustav-Meyer-Schule wird durch einen Zaun behindert, da die Fahrzeuge ebenfalls nicht mehr auf der Admiralsstraße ungehindert parken können. Hinzu kommt die Problematik mit den Sportvereinen, die nachts bis 22.00 Uhr die Sporthalle nutzen. Da die Vereine nur einen Schlüssel zur Halle 3 haben, zeigen die Erfahrungen, dass Tore und Türen zur Halle bis zum Ende der Nutzungszeit offen stehen. - Vorteil: Ein Vorteil wäre, dass durch einen Zaun auch das rechtswidrige Parken sowie das rechtswidrige Passieren der Admiralstraße durch Fahrzeuge verhindert wird. Außerdem ist ein Rückgang des Mülls wahrscheinlich, wenn Passanten die Straße auf ihrem Weg vom Kottbusser Tor zur Admiralsbrücke nicht mehr nutzen können. 3) Regelmäßige Säuberung der Nischen durch Schulpersonal - Die BSR säubert nur öffentliches Straßenland. Bisher sind die Hausmeister, insbesondere in den Ferien, überfordert mit der regelmäßigen Müllbeseitigung auf den Flächen. Eine Schule hat seit Kurzem einen Hausmeisterhelfer. Ob ein weiterer Helfer zur Verfügung gestellt werden kann, wird seitens des Schul- und Sportamtes kurzfristig geprüft. Dadurch könnte sich die Situation während der Schulzeit etwas entspannen. Das Schul- und Sportamt hat auch ein Kostenangebot für die Reinigung der Fläche durch eine Reinigungsfirma eingeholt. Eine professionelle Reinigung kostet 80,92 € pro Tag, also ca. 1.780 € pro Monat. - Nachteil: Eine Finanzierung müsste durch das Schul- und Sportamt geprüft werden, ginge aber zu Lasten des ohnehin geringen Budgets der Schulreinigung. 4) Bauliche Maßnahmen, um die Nischen unattraktiv zu machen - Nachteil: Bauliche Maßnahmen (z. B. Blumenkästen, Spikes) sind nur beschränkt möglich, da die Nischen in der Regel gleichzeitig Fluchtwege aus dem Gebäude sind. - Es wurde sich darauf verständigt, Kostenangebote für eine Beleuchtung der Nischen mit Bewegungsmeldern einzuholen. Diese müssen jedoch vandalismussicher ausgeführt werden, was angesichts der niedrigen Höhe in den Nischen problematisch werden könnte. 5) Regelmäßige Graffitientfernung - Die Meinung, dass durch regelmäßige Graffitientfernung bzw. künstlerische Gestaltung der Wände die Graffitis weniger werden, kann seitens des Schulund Sportamtes nicht bestätigt werden. Aktuell werden aus finanziellen Gründen seitens des Amtes nur politische Parolen und persönliche Beleidigungen entfernt. 6) Wachschutz - Die Firma G&S hat verschiedene Wachschutzkonzepte vorgestellt. Grundsätzlich beinhaltet der Wachschutz die Kontrolle des Gebiets und die gewaltfreie Aufforderung zum Verlassen des Schulgrundstücks. Kommen Personen dieser Aufforderung nicht nach, wird die Polizei verständigt. Frühster Beginn für die Kontrolle sollte der Schulanfang im neuen Jahr (2017) sein. Die Schulen informieren vorab, ob sich die Situation evtl. schon witterungsbedingt verbessert hat. Zu Beginn sollte eine Dauerbewachung in der Zeit zwischen 17.00 und 22.30 Uhr erfolgen. Wenn sich die Situation bessert, kann der Wachschutz auf eine Bestreifung (z. B. 3 Anfahrten pro Abend / Nacht) reduziert werden. 7) Videokameras 4 - Aufgrund der Datenschutzbestimmungen ist eine kurzfristige Installation nicht möglich Hinsichtlich der Prüf- und Umsetzungshoheit ist darauf hinzuweisen, dass diese dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg obliegt. Frage 5: Wie beurteilt der Senat die Umstände für ein angemessenes Umfeld für die beiden anliegenden Schuleinrichtungen im Falle von starker Verschmutzung des Straßenabschnittes durch Kot, Urin, Essensreste, Flaschenmüll und Fixer-Nadeln? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat dafür Sorge zu tragen, dass die Privatstraße einen angemessenen Reinigungszustand aufweist. Die umliegenden öffentlichen Straßen werden von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben im Rahmen der ordnungsmäßigen Straßenreinigung gereinigt. Frage 6: Ist die Reinigung umliegender Straßenzüge den angrenzenden Schulen anzulasten? (Wenn nicht, wer ist für die Reinigung des besagten Straßenabschnittes verantwortlich? Antwort zu 6: Für die Reinigung des besagten Straßenabschnittes ist das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg zuständig. Frage 7: Kann in Ausnahmefällen auch ein nicht öffentlicher, bzw. privater Straßenabschnitt der Zuständigkeit der BSR unterstellt werden, wenn eine öffentliche Nutzung der Straße die Reinigung und Wartung durch die Stadt rechtfertigt? Antwort zu 7: Gemäß § 4 Absatz 2 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) sind zur Reinigung der Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs die Eigentümer verpflichtet. Eine öffentlich rechtliche Übertragung der Reinigungspflichten auf die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) ist daher nicht möglich. Frage 8: Sind öffentlich zugängliche Straßenabschnitte bei mangelnder Pflege und Gefährdung der Sicherheit für die öffentliche Nutzung zu sperren? Antwort zu 8: Eine Sperrung einer Privatstraße liegt im Ermessen des Eigentümers. 5 Frage 9: Welche langfristigen Maßnahmen sind geplant, um den Straßenabschnitt in Zukunft sicherer zu machen und sauber zu halten? Antwort zu 9: Der unmittelbaren örtlichen Zusammenarbeit kommt besondere Bedeutung zu. Daher wird der Polizeiabschnitt 53 langfristig anlassunabhängig seine Präsenz vor Ort sowie die Kontakte mit anderen Behörden, insbesondere mit dem Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg, und die direkte Zusammenarbeit intensivieren. Bei geeigneten Anlässen, beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen der hier in Rede stehenden Schulen oder im Rahmen einer neu terminierten Fallkonferenz, wird der Polizeiabschnitt 53 in individuellen Gesprächen die Objektverantwortlichen über sicherungstechnische Möglichkeiten zur Erschwerung bzw. Verhinderung von Straftaten beraten und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung fördern. Dabei werden im Interesse der städtebaulichen Prävention die Erkenntnisse und Erfahrungen der Polizei Berlin über kriminalitätsfördernde Faktoren eingebracht. Frage 10: Welche kurzfristigen Maßnahmen sind geplant, um den Straßenabschnitt übergangsweise sicherer zu machen, z.B. durch eine regelmäßige Polizeistreife? Antwort zu 10: Durch den Polizeiabschnitt 53 wird, ungeachtet des geringfügigen Beschwerdeaufkommens und der geringen Fallzahlen in diesem Bereich, ein Bündel an polizeilichen Maßnahmen durchgeführt. Einen Schwerpunkt bildet dabei die uniformierte Präsenz, die unter anderem in Form von Streifentätigkeit gewährleistet wird. Angepasst an die jeweilige Lage wird durch Funkwagen, durch die Brennpunktstreife „Kottbusser Tor“ und alle sonstigen Streifen des Abschnitts 53 der hier in Rede stehende Bereich zu unregelmäßigen Zeiten bestreift, wodurch die Wahrnehmung polizeilicher Maßnahmen erhöht und damit das Sicherheitsgefühl gestärkt wird. Darüber hinaus werden während der Präsenzmaßnahmen die gelben Weitwarnwesten mit der Aufschrift „Polizei“ getragen, um von Anwohnern, Verantwortlichen der Schulen etc. noch besser erkannt zu werden. In einer Neuauflage der Fallkonferenz, initiiert durch den Polizeiabschnitt 53, könnte das künftige Zusammenwirken der unterschiedlichen Behörden und Institutionen erneut erörtert werden. Frage 11: Beurteilt der Senat die vom Präventionsbeauftragen der Polizei empfohlenen Maßnahmen zur Installation von Bewegungsmeldern als ausreichend, um dieser Problematik beizukommen und wer müsste in diesem Fall die Kosten tragen? Antwort zu 11: Das Ausleuchten von Örtlichkeiten mit Bewegungsmeldern ist sinnvoll. Sie schalten automatisch das Licht an, wenn Personen den Bereich passieren, verbessern die Einsehbarkeit und könnten potenzielle Straftäter abschrecken. 6 Allerdings wurden bereits im Rahmen der Fallkonferenz kritische Aspekte wie Anfälligkeit für Vandalismus und eingeschränkte Anbringungsmöglichkeiten erörtert. Die Prüfung und Umsetzung der Maßnahme obliegt dem Schul- bzw. Bezirksamt. Berlin, den 05.01.2018 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12948 S18-12948