Drucksache 18 / 12 949 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 08. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2017) zum Thema: Wie errechnet der Senat die Impfquoten? (II) und Antwort vom 29. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12949 vom 08.12.2017 über Wie errechnet der Senat die Impfquoten? (II) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder waren in den Jahren 2014 – 2017 von den bei der Einschulungsuntersuchung untersuchten Kindern gegen Masern geimpft? (Darstellung bitte in absoluten Zahlen und Prozentangaben und Unterscheidung nach 1. und 2. Impfung, s. Tabelle 1, Drucksache 18/12232) Zu 1.: Die Auswertungen der Einschulungsuntersuchungen in Berlin 2017 liegen noch nicht vor. Die Anzahlen und Anteile von Kindern bei den Einschulungsuntersuchungen in Berlin 2014 bis 2016, die die 1. und die 2. Masernimpfung erhalten haben, sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. 2. Bezugnehmend auf die Antwort 4 in der Drucksache 18/12232: Gibt es Pläne bzw. Überlegungen vom Senat, wie Daten zum Impfstatus von Kindern ohne Impfausweis generiert werden können? Zu 2.: Die gesetzliche Grundlage für die Erfassung des Impfstatus bei der Einschulungsuntersuchung ist § 34 Abs. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG): „Bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemein bildenden Schule hat das Gesundheitsamt oder der von ihm beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln.“ Die Impferfassung des Robert Koch-Instituts bezieht sich explizit auf die Kinder mit vorgelegtem Impfausweis und die Anzahl der im Impfausweis dokumentierten Impfungen . Entsprechend werden die Daten bei der Einschulungsuntersuchung in Berlin gemäß dieser Vorgaben erhoben. Eine Schätzung der Impfquoten der Kinder, von denen bei der Einschulungsuntersuchung kein Impfausweis vorlag, findet im Rahmen der Berliner Gesundheitsberichterstattung aus den bereits in der Antwort auf Frage 4 der Drucksache 18/12232 ausgeführten Gründen - 2 - 2 nicht statt. Hinzu kommt, dass das Robert Koch-Institut die im Zuge des IfSG übermittelten Daten in eigenen Publikationen verwendet und es keinesfalls vertretbar erscheint, in der Berliner Gesundheitsberichterstattung davon abweichende, geschätzte Zahlen zu veröffentlichen . 3. Welche Maßnahmen plant der Senat, um Anreize zu schaffen, die Anzahl an vorgelegten Impfpässen zu erhöhen? Zu 3.: Die Eltern werden mit der Einladung zur Einschulungsuntersuchung aufgefordert, den Impfpass mitzubringen. Erfolgt dies nicht, werden die Eltern in vielen Fällen gebeten, das Dokument nachzureichen. Der Anteil nicht vorgelegter Impfpässe, die Verteilung nicht vorgelegter Impfdokumente über die Bezirke und innerhalb der Bezirke werden jährlich im Rahmen der Plausibilitätsprüfung und Aufbereitung des Datensatzes der Einschulungsuntersuchungen an die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste zurückgemeldet, um im Sinne der Qualitätssicherung eine Einordnung zu ermöglichen und somit zu einer möglichst hohen Rate vorgelegter Impfdokumente beizutragen. Der Senat hat am 05.12.2017 den Berliner Masern- und Röteln-Eliminationsplan beschlossen . Damit bekennt sich das Land Berlin zum WHO-Ziel, diese beiden Krankheiten durch einen hohen Impfschutz in der Bevölkerung zu eliminieren. Im Rahmen der Umsetzung werden die Berliner Gesundheitsämter auch Impfungen direkt bei den Einschulungsuntersuchungen durchführen. Das bedeutet, dass für bislang nicht geimpfte Kinder Impfausweise ausgestellt werden. Eltern, die den Impfausweis ihres Kindes vergessen haben, können von den Gesundheitsämtern zu einem erneuten Termin einbestellt werden. Insgesamt soll der Anteil von Kindern mit nicht vorgelegtem Impfausweis reduziert werden. Berlin, den 29. Dezember 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Anlage 1 zu S18/12949 der CDU-Fraktion Anzahl Anteil in % Anzahl Anteil in % 2014 31.461 28.633 27.566 96,3 26.214 91,6 2015 31.867 28.664 27.784 96,9 26.419 92,2 2016 28.701 25.604 24.915 97,3 23.699 92,6 Tabelle 1: Anzahl und Anteil (bezogen auf Kinder mit vorgelegter Impfdokumentation) der erstmals untersuchten Kinder mit erster und zweiter Masernimpfung bei den Einschulungsuntersuchungen in Berlin 2014 bis 2016 Jahr Kinder mit mind. 2 MasernimpfungenKinder mit mind. 1 Masernimpfungerstmals untersuchte Kinder Kinder mit vorgelegter Impfdokumentation S18-12949 S18-12949 S18-12949_Antwort_Anlage