Drucksache 18 / 12 950 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 12. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2017) zum Thema: Der so genannte Brexit und die Auswirkungen auf das Erasmus-Programm? und Antwort vom 27. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 950 vom 12. Dezember 2017 über Der so genannte Brexit und die Auswirkungen auf das Erasmus-Programm? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen wird der Brexit auf die Auswirkungen des Erasmus-Programms bzw. auf mögliche Studienaufenthalte in UK haben? Zu 1.: Konkrete Aussagen über die zukünftigen Beziehungen sowie zu den Auswirkungen auf europäische Programme der EU zum Vereinigten Königreich (VK) sind angesichts der noch sehr frühen Phase der Austrittsverhandlungen nur unter Vorbehalt treffbar. Nach derzeitigem Sachstand aber wird es zunächst bis zum Jahre 2020 keine Veränderungen im Rahmen des Erasmus-Programms geben. Welche Veränderungen es nach 2020 im Kontext der Erasmusförderung hinsichtlich dem VK geben wird, kann derzeit noch nicht belastbar dargelegt werden. Abhängig ist dies auch von den kommenden Haushaltsverhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen, bei dem es in Folge des Brexit zu Kürzungen von Programmmitteln kommen könnte. 2. Mit welchen Konzepten ist beabsichtigt, den Auswirkungen des Brexits zu entgegnen? Zu 2.: Die Konzepte werden in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen der Brexit- Verhandlungen erarbeitet. Dazu gehören beispielsweise Partnerschaften, wie sie die University of Oxford und vier Berliner Einrichtungen, die Freie Universität Berlin (FU), die Humboldt-Universität zu Berlin (HU), die Technische Universität Berlin (TU) und die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), derzeit ins Leben rufen. - - 2 3. Werden künftig bilaterale Abkommen zwischen den Hochschulen das Erasmus-Programm ersetzen und gegebenenfalls, wie sollen solche Abkommen konkret ausgestaltet sein? Zu 3.: Die Berliner Hochschulen pflegen bereits seit Jahren intensive Kooperationen mit Einrichtungen in Großbritannien und dem VK. Nach dem Brexit stehen beide Seiten vor der großen Herausforderung, bestehende Kooperationen weiterhin erfolgreich aufrecht zu erhalten und auszubauen. Bilaterale Abkommen eröffnen hier eine Möglichkeit, gemeinsame Ziele weiter zu verfolgen. Ein Beispiel für ein Brexit bedingtes bilaterales Abkommen ist die im Dezember beschlossene Kooperation der vier Berliner Einrichtungen, FU, HU, TU und Charité, mit der University of Oxford. Wie die bilateralen Abkommen konkret ausgestaltet werden, ist abhängig von den Kooperationspartnern und den Kooperationsinhalten – d. h. sie werden individuell ausgehandelt. 4. Welche Auswirkungen wird der Brexit auf die Stipendien bzw. deren Gültigkeit haben? Zu 4.: Konkrete Aussagen über die zukünftigen Beziehungen sowie zu den Auswirkungen auf europäische Programme der EU zum VK sind angesichts der noch sehr frühen Phase der Austrittsverhandlungen nur unter Vorbehalt treffbar. Nach derzeitigem Sachstand laufen die Förderungen des Erasmus-Programms für Großbritannien zunächst einmal bis 2020 weiter. Berlin, den 27. Dezember 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-12950 S18-12950