Drucksache 18 / 12 954 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 08. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2017) zum Thema: Wann wird „LUSD” allen Berliner Lehrerinnen und Lehrern spürbar Freude bereiten? und Antwort vom 22. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12954 vom 08. Dezember 2017 Wann wird „LUSD” allen Berliner Lehrerinnen und Lehrern spürbar Freude bereiten? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wofür steht „LUSD” und für wen und für welche Schulformen ist das Programm entwickelt worden? Zu 1.: Der Name LUSD wurde im Land Hessen geprägt und steht dort für „Lehrer und Schülerdatenbank“. Die im ersten Ansatz des Projektes eGovernment@School geplante Schülerdatei wird durch das neue System bereits jetzt in seiner Funktionalität und Ausprägung übertroffen, so dass für Berlin jetzt ein „ (Berliner) Landessystem zur Unterrichtsverteilung und Schuldatenpflege“ entsteht. Das Programm ist für die Nutzung aller Schulformen des Landes Hessen entwickelt worden und wird in Berlin ebenfalls aktuell für alle Schulformen angepasst. 2. Welche Vorteile bietet „LUSD” für die Nutzerinnen und Nutzer und bei welchen Schwerpunktaufgaben soll das Programm unterstützen? Zu 2.: Das Programm soll alle am Berliner Schulwesen beteiligten Personen in ihren Rollen und Arbeitsabläufen sowie in ihren Informations- und Entscheidungsprozessen bedarfsgerecht unterstützen und entlasten. Im Fokus stehen derzeit die drei organisatorischen Ebenen des Berliner Schulwesens: die Schulen des Landes Berlin Zentrale Bedeutung haben hierbei die Entlastung bei den routinemäßigen Schulverwaltungsaufgaben in und aus den Schulen heraus, z. B. Verwaltung der Stamm- und Leistungsdaten von Schülerinnen und Schülern, Entlastung bei - - 2 Abfragen und Statistiken, Verwaltung von Klassen- und Unterrichtsdaten, rechtssichere Ausgabe von Zeugnissen, Erstellung von Bescheinigungen, Klassenund Unterrichtslisten die Schulaufsichtsbehörde u.a. medienbruchfreie Information über quantitative und qualitative Personalbedarfe . die Schulbehörden (Schulträger/Bezirke) u.a. Unterstützung bei der Schulpflichtüberwachung und beim Einschulungsprozess 3. Können alle Lehrerinnen und Lehrer einer Schule auf das Programm zugreifen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist dies geregelt? Zu 3.: In der aktuellen Projektphase ist der direkte Zugriff für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung und Schulleitung vorgesehen. Der Zugriff auf die Berliner LUSD ist aus Datenschutz- und Datensicherheitsaspekten personenbezogen nur über den Schuldesktop aus der Zentralen Schulverwaltungsumgebung (ZSVU) möglich. Dieser Schuldesktop steht Lehrerinnen und Lehrern nicht zur Verfügung. 4. Welcher organisatorischen, technischen und räumlichen Voraussetzungen bedarf es, damit alle Lehrkräfte einer Schule mit dem Programm arbeiten können? Zu 4.: Der Projektauftrag für eGovernment@School erstreckt sich auf die Ausstattung der Schulverwaltungen. Dem kommt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nach und stattet die Schulen mit 5.946 IT-Arbeitsplätzen in den Schulverwaltungsbüros aus. Eine flächendeckende Nutzung der Berliner LUSD durch Lehrkräfte ist nicht vorgesehen. 5. Wie viele geschützte Räume und Lehrerarbeitsplätze müssen entsprechend den Ausführung zu Frage 4. in einer durchschnittlich großen Berliner Schule eingerichtet werden und wie hoch ist das dafür notwendige Finanzvolumen? Wer trägt die Kosten (Senat, Bezirk, Schule)? Zu 5.: In der aktuellen Vereinbarung erfolgt die Einrichtung, Aufrechterhaltung und der Anschluss von IT-Arbeitsplätzen der Verwaltung in Schulen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Ausstattung des pädagogischen Bereichs, insbesondere die Vernetzung in den Schulen (äußere Schulorganisation), liegt derzeit in Hoheit der Bezirke. Wie zu 4. angegeben, ist die Versorgung der Lehrkräfte nicht Projektauftrag. 6. Gibt es neben „LUSD” noch weitere Programme, die gleiche oder ähnliche Unterstützung bieten? Sind diese miteinander kompatibel insbesondere in der Nutzung der in Berliner Schulen und Verwaltungen vorhandenen IT-Infrastruktur? - - 3 Zu 6.: Im Rahmen der Umsteuerung des Projektes wurde eine intensive deutschlandweite Marktbetrachtung vorgenommen, in der die Hessische LUSD als web-basierte Anwendung mit zentraler Datenhaltung und entsprechender positiver Marktreife ausgewählt wurde. Derzeit ist die LUSD in Berlin das einzige Programm, das diese Merkmale trägt. Aktuell nutzen die Schulen in Berlin noch weitere dezentral organisierte Programme, die organisatorisch und monetär nur sehr aufwendig und rudimentär mit der ZSVU kompatibel sind. 7. Wann wurde „LUSD” gestartet und wie viele Schulen sind bis jetzt damit ausgestattet worden? Zu 7.: Die Berliner LUSD wurde am 09. Juni 2017 gestartet. Aktuell sind 41 Schulen an die LUSD angeschlossen. 8. Ist eine Evaluation für „LUSD” vorgesehen? Wenn ja, wann wird diese vorgenommen werden? Zu 8.: Derzeit befindet sich die Berliner LUSD im Einvernehmen mit der Beschäftigtenvertretung und der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Probe-Echt- Betrieb. Mit dem Übergang in den Echt-Betrieb wird eine Evaluation erfolgen. Berlin, den 22. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage S18-12954 S18-12954 S1812954 Anlage