Drucksache 18 / 12 955 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 11. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2017) zum Thema: Streckenführung der Buslinie X34 und Antwort vom 22. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12955 vom 11. Dezember 2017 über Streckenführung der Buslinie X34 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die neue Streckenführung der Buslinie X34 ab dem 10.12.2017 in der Landstadt Gatow? Antwort zu 1.: Der Senat bewertet die neue Führung der Buslinie X34 aufgrund der damit einhergehenden Verbesserungen des Angebotes und der Erschließung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Landstadt Gatow als positiv. Frage 2: Wie wurden die Anwohnerinnen und Anwohner bei den Abstimmungen zwischen dem Aufgabenträger SenUVK, der BVG, der Verkehrslenkung Berlin und dem LABO einbezogen? Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit: „Bereits in 2011 wurde durch den Bezirk, Teile der Anwohnerschaft als auch durch die Schule eine verbesserte Erschließung der Landstadt Gatow eingefordert. Dies wurde insbesondere mit der geplanten Besiedelung und den dadurch entstehenden Mobilitätsbedürfnissen begründet. In den letzten Jahren ist eine weitestgehend vollständige Bebauung der Landstadt Gatow erfolgt und um den 2 Anwohnerinnen und Anwohnern eine gute Verbindung ins […] Zentrum zu ermöglichen, wurde die Linienführung der X34 bedarfsgerecht angepasst.“ Frage 3: Werden Anwohnerinnen und Anwohner bei Veränderungen oder Neuplanungen von Streckenführungen der BVG mit einbezogen? Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine direkte Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Neuplanung von Omnibuslinien ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Abstimmung erfolgt über den jeweiligen Bezirk und deren Gremien, den zuständigen Institutionen des Landes Berlin und bei besonderen Anlaufpunkten mit hohem Fahrgastnutzen, wie Bezirksämtern, größeren Arbeitsstätten, Schulen, [über] die jeweiligen Ansprechpartner.“ Frage 4: Teilt der Senat meine Auffassung, dass die Streckenführung der neuen Buslinie durch die engen Tempo-30- Straßen zu einer Verkehrsgefährdung insbesondere für Kinder führen könnte und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4.: Die neue Buslinie befährt lediglich als Ringlinie (also nur in einer Fahrtrichtung) die Straßen Seekorso, Am Landschaftspark Gatow, An der Gatower Heide und die Nebenfahrbahn des Ritterfelddamms. Diese Straßen sind als Tempo 30 – Zonen ausgewiesen und dienen schon jetzt als Erschließungsstraßen des ansonsten als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichneten Wohngebietes, infolgedessen diese auch entsprechend ausgebaut sind. Das Seekorso hat zwei Richtungsfahrbahnen getrennt durch einen breiten, begrünten Mittelstreifen, die jeweils ca. 5,00 m breit sind. Die Straßen Am Landschaftspark Gatow, An der Gatower Heide und die Nebenfahrbahn des Ritterfelddamms weisen mit ca. 6,00 m ebenfalls ausreichende Fahrbahnbreiten auf, das Parken erfolgt zumeist in baulich angelegten Parkhäfen. Die neue Linie wurde u.a. auch zur Verbesserung der Erschließung der in der Straße Am Landschaftspark Gatow gelegenen Schulen (Grundschule, Gymnasium) und der Kitas (eine neue Kita ist gerade im Bau) eingerichtet. Daher sind Haltestellen in Höhe der Leonardo-da-Vinci-Straße (Schulen und eine Kita) und in Höhe der Rex-Waite-Straße (Neubau Kita) eingerichtet worden. Damit entfallen weite Schulwege und die Selbstständigkeit der Kinder wird gefördert. Der mit den Schulen und den Kitas zusammenhängende Fahrzeugverkehr der Eltern kann folglich deutlich reduziert werden, was nicht nur den Kindern, sondern auch den Anwohnerinnen und Anwohner durch weniger Fahrzeugverkehr und kürzere Wege zum/vom ÖPNV Entlastungen und damit auch mehr Sicherheit geben wird. Frage 5: Wie bewertet der Senat die mögliche Alternativroute über die Straße „Am Flugplatz Gatow“ – Am Landschaftspark Gatow – Potsdamer Chaussee – Ritterfelddamm? Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: „Diese Variante wurde geprüft, jedoch aus folgenden Gründen verworfen: Aufgrund der Wartezeiten an den Einmündungen der B2 ist eine Fahrzeitverlängerung zu erwarten, welche noch zusätzlich einer hohen Streuung unterliegt und damit die Stabilität der Linie gefährdet. Ein weiterer Punkt für die Ablehnung ist die bestehende Infrastruktur an der Endstelle [am Ritterfelddamm in Richtung Kladow in Höhe Gutstraße] und die Verpflichtung nach dem Personenbeförderungsgesetz, bis 2022 barrierefreie Haltestellen zu schaffen. Bereits heute ist ein ungehindertes Vorbeifahren an einem stehenden 3 Omnibus für LKW nicht möglich. Mit einem späteren barrierefreien Ausbau der Haltestelle ist auch eine Gehwegaufweitung verbunden. Ein Vorbeifahren von LKW wäre dann gar nicht mehr möglich. Auch hätte die Endstelle nicht die erforderliche Kapazität. Nach unserer Einschätzung bestünde in Richtung Kladow am Ritterfelddamm in Höhe Gutstraße keine ausreichende Wartefläche. Da dort zwei Linien verkehren würden (135 und X34), werden auch zwei Endstellenpositionen benötigt, was hier nicht gegeben wäre.“ Frage 6: Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen der nunmehr für die neue Streckenführung eingerichteten Halteverbote für die Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für den Verkehrsfluss insgesamt? Antwort zu 6.: Diese Auswirkungen hinsichtlich der entfallenden Parkmöglichkeiten werden als gering eingeschätzt. Es wurden lediglich drei Haltestellen eingerichtet, die zwar mit Haltverboten überlagert wurden, aber auch nur auf Montag bis Freitag von 5 bis 21 Uhr befristet sind. Nachts und am Wochenende ganztags kann dort auch weiterhin geparkt werden. Darüber hinaus wurden auf der Streckführung nur in der Straße An der Gatower Heide (gegenüber der Wohnbebauung) sowie in der Nebenfahrbahn des Ritterfelddamms auf dem kurzen Abschnitt bis zur Rex-Waite-Straße Haltverbote angeordnet. Diese Haltverbote sind nur für jeweils eine Fahrbahnseite ausgewiesen worden, so dass auf der gegenüberliegenden Seite (in der Straße An der Gatower Heide somit unmittelbar vor der Wohnbebauung) auch weiterhin geparkt werden kann. Zum Parken stehen folglich auch weiterhin in den betroffenen Straßen Stellflächen auf dem öffentlichen Straßenland zur Verfügung. Anzumerken ist, dass es keinen rechtlichen Anspruch darauf gibt, sein Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellen zu können und die Anwohnerinnen und Anwohner zusätzlich teilweise über eigene Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück verfügen. Da die Erschließung dieses Wohngebietes durch eine Buslinie die Notwendigkeiten zur Nutzung eines eigenen, privaten Fahrzeuges minimiert, wird sich auch der Fahrzeugverkehr in diesem Wohngebiet zukünftig insgesamt verringern, was im Sinne der Verkehrssicherheit ist, aber auch dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm und Abgasen dient. Auch werden die lediglich in der Straße An der Gatower Heide sowie in der Nebenfahrbahn des Ritterfelddamms auf der Strecke neu angeordneten Haltverbote aus Sicht des Senats den Verkehrsfluss nicht negativ beeinflussen, da diese Straßen bereits jetzt nur einer geringen Verkehrsbelastung unterliegen und aufgrund der Lage vorwiegend vom Anliegerverkehr befahren werden. Berlin, den 22.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12955 S18-12955