Drucksache 18 / 12 956 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 11. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2017) zum Thema: Aufenthaltsermittlung aller bekannter Gefährder unmittelbar nach dem Anschlag am Breitscheidplatz und Antwort vom 27. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12956 vom 11. Dezember 2017 über Aufenthaltsermittlung aller bekannter Gefährder unmittelbar nach dem Anschlag am Breitscheidplatz ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann und durch wen ist nach dem Anschlag am Breitscheidplatz am 19.12.2016 die sogenannte „Maßnahme 300“ zur Feststellung des Verbleibs der bekannten Gefährder sowie der weiteren relevanten Personen veranlasst worden? 2. Wie lange ist die Maßnahme 300 durchgeführt worden und wann ist sie ggfs. unterbrochen, weitergeführt und beendet worden und aus welchem Grunde? Zu 1. und 2.: Der Senat verweist auf die Ausführungen zu Ziffer 2.7 und Anlage 4 im Schlussbericht der Nachbereitungskommission der Polizei Berlin vom 30. Oktober 2017 anlässlich des Anschlages auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, der gemäß der Verschlusssachenanweisung des Landes Berlin eingestuft ist („VS – Nur für den Dienstgebrauch“). Wegen dieser Einstufung ist der Senat an einer Beantwortung im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage gehindert. Der Bericht wurde im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung am 11. Dezember 2017 den Fraktionen, fraktionslosen Abgeordneten und dem Vorsitzenden sowie dem 1. Untersuchungsausschuss der 18. Legislaturperiode zeitgleich zur Verfügung gestellt. Die grundsätzlichen Regelungen zu Fahndungsmaßnahmen sind in verschiedenen polizeilichen Vorschriften geregelt, die ebenfalls der Verschlusssachenanweisung des Landes Berlin („VS – Nur für den Dienstgebrauch“) unterliegen. 3. Wie viele Gefährder und weitere relevante Personen haben sich nach den Erkenntnissen der Berliner Behörden zum Zeitpunkt des Terroranschlags am 19.12.2016 in Berlin aufgehalten? Seite 2 von 2 Zu 3.: Weder werden die erfragten Zahlen statistisch erfasst, noch ist der Polizei zu jedem Zeitpunkt der jeweilige Aufenthaltsort einer jeden Gefährderin beziehungsweise eines jeden Gefährders bekannt. Der Zweck von Verbleibskontrollen liegt gerade darin, Aufenthaltsorte festzustellen. 4. Bei wie vielen dieser Personen hat die Berliner Polizei bis zur Unterbrechung und bis zur Beendigung der Maßnahme 300 die Feststellung ihres Verbleibes eingeleitet? 5. Bei wie vielen dieser überprüften Personen hat die Berliner Polizei bis zur Unterbrechung und bis zur Beendigung der Maßnahme 300 den Verbleib feststellen können? 6. Bei wie vielen der bekannten Gefährder und weiteren relevanten Personen, die in Berlin nach den Erkenntnissen der Berliner Behörden am 19.12.2016 ihren Aufenthalt hatten, sind bis zur Unterbrechung und bis zur Beendigung der Maßnahme 300 die Feststellung ihres Verbleibes nicht eingeleitet worden? 7. Wie viele bekannte Gefährder und weitere relevante Personen, die in Berlin nach den Erkenntnissen der Berliner Behörden am 19.12.2017 ihren Aufenthalt hatten, sind bis zur Unterbrechung nicht auf ihren Verbleib überprüft worden? Zu 4.-7.: Siehe Antwort zu den Fragen 1-2. 8. Inwieweit würde die Feststellung des Verbleibs eines Gefährders beschleunigt und erleichtert werden, wenn dieser eine elektronische Fußfessel trägt? Zu 8.: Grundsätzlich wäre eine Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ, sogenannte „Fußfessel“) geeignet, den Verbleib von Personen im Sinne der Fragestellung schneller festzustellen, da mit dem aktuell verwendeten technischen System die Möglichkeit besteht, Standorte überwachter Personen (beziehungsweise der „Fußfessel“) metergenau festzustellen. Zur technischen und praktischen Umsetzung der EAÜ wird auf die Ausführungen im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/10289 über Elektronische Fußfessel des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) verwiesen. Berlin, den 27. Dezember 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12956 S18-12956