Drucksache 18 / 12 959 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 12. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2017) zum Thema: Verkehrsspiegel in Berlin – ein Mehr an Sicherheit? und Antwort vom 27. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12959 vom 12. Dezember 2017 über Verkehrsspiegel in Berlin - ein Mehr an Sicherheit? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur teilweise aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu den Fragen 2 und 3 zusätzlich die Bezirksämter von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung erstellt wurde und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch das Aufstellen von so genannten Verkehrsspiegeln an Kreuzungen und Ausfahrten? Antwort zu 1: Zunächst ist festzustellen, dass Verkehrsspiegel keine Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind. Sie sind deshalb straßenverkehrsrechtlich auch nicht anordnungsfähig. Die Entscheidung über die Aufstellung derartiger Hilfsmittel trifft allein der Straßenbaulastträger im Zuge einer Sondernutzungserlaubnis bzw. auf Privatflächen der jeweilige Flächeneigentümer. Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde steht es frei, bei entsprechenden Anträgen auf Verkehrsspiegel gegenüber dem Straßenbaulastträger eine verkehrsrechtliche Stellungnahme abzugeben. Nach Einschätzung des Senats sind Verkehrsspiegel grundsätzlich ungeeignet, um die Verkehrssicherheit für alle am Verkehr Teilnehmenden zu erhöhen. Die über viele Jahre gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass bei aufgestellten Verkehrsspiegeln die Nachteile die Vorteile deutlich überwiegen. Verkehrsspiegel können Orientierungsschwierigkeiten verursachen, weil sie nur ein verkleinertes, gegebenenfalls 2 weit entferntes Bild zeigen. Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten der im Spiegel erkennbaren Fahrzeuge oder Personen können durch diese Abbildung falsch beurteilt werden. Das führt zu verkehrsgefährdenden Fehleinschätzungen. Darüber hinaus entstehen durch Verkehrsspiegel sogenannte „tote Winkel“, in denen zu Fuß Gehende und Radfahrende nicht gesehen werden und somit gefährdet sind. Beim Verlassen eines Grundstücks, einer Fußgängerzone oder eines verkehrsberuhigten Bereiches über einen abgesenkten Bordstein hinweg legt die Verhaltensregel des § 10 StVO fest, dass bei einem Ausfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Diese Sorgfaltspflicht gebietet im Zweifel immer ein vorsichtiges Hineintasten in den Verkehr. Ein Verkehrsspiegel hingegen suggeriert dem Ausfahrenden, die Verkehrslage ausreichend überblicken zu können und wiegt ihn unter Umständen in trügerischer Sicherheit. Dies führt dazu, dass die Sorgfaltspflicht oft außer acht gelassen wird. Der Spiegel begünstigt im Ergebnis ein zügiges Ausfahren und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Hinzu kommt, dass Verkehrsspiegel bei entsprechender Witterung schnell unbrauchbar werden können, denn sie beschlagen oder vereisen leicht. Sie blenden bei tiefstehender Sonne, werden häufig zerstört oder verdreht. Frage 2: Wie viele Verkehrsspiegel gibt es in Berlin derzeit? Antwort zu 2: Die von den Bezirken in der gesetzten Frist übermittelten Angaben werden in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst dargestellt: Bezirk Anzahl Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe Friedrichshain-Kreuzberg 0 Lichtenberg 2 (davon ein Spiegel aufgestellt durch die BVG in einem Haltestellenbareich Marzahn-Hellersdorf 7 Mitte 1 Neukölln 1 Pankow 0 Reinickendorf 2 Spandau Keine Angabe Steglitz-Zehlendorf 5 Tempelhof-Schöneberg Anzahl wird im Bezirk nicht erhoben Treptow-Köpenick Keine Angabe Die Anzahl von auf privaten Verkehrsflächen vorhandenen Verkehrsspiegeln kann von den Bezirksämtern aufgrund der nicht gegebenen Zuständigkeit nicht benannt werden. 3 Frage 3: Welche Kosten entstehen durch die Aufstellung eines solchen Verkehrsspiegels und wer trägt diese? Antwort zu 3: Welche konkreten Kosten den Antragstellern bzw. Erlaubnisnehmern für die Aufstellung und Unterhaltung eines Verkehrsspiegels entstehen, ist dem Senat nicht bekannt. Die Kosten von Verkehrsspiegeln, die im öffentlichen Straßenland aufgestellt sind, tragen die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt als Kosten für die sieben im Bestand des Straßenbaulastträgers vorhandenen Verkehrsspiegel eine Höhe von ca. 650 – 850 Euro pro Spiegel an. Das Bezirksamt Neukölln von Berlin nennt Kosten zwischen 500 – 2000 Euro, je nach Qualität der Spiegel. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt mit, dass die Kosten je Spiegel mehrere hundert Euro betragen können. Je nach Materialauswahl können die Kosten auch 1.000 EUR pro Stück überschreiten. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden Kosten ab 1200€ bis 4000€ pro Spiegel, je nach Größe und Ausstattung angegeben. Frage 4: Welche Kriterien gibt es für das Aufstellen der Verkehrsspiegel? Antwort zu 4: Da der Senat einer Aufstellung von Verkehrsspiegeln kritisch gegenübersteht, können auch keine Kriterien für deren Aufstellung benannt werden. Verkehrsspiegel werden nicht als geeignetes Instrument angesehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 5: An wen können sich insbesondere Unternehmen beratend wenden, um für ihren Lieferverkehr eine bessere Sichtbarkeit beim Auf- und Abfahren vom Grundstück für Fußgänger und Radfahrer zu bekommen? Antwort zu 5: Sichtverbesserungen im Bereich von Grundstückszufahrten können sowohl durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen (ein Aufstellen von Verkehrszeichen oder das Auftragen von Fahrbahnmarkierungen) als auch durch bauliche Maßnahmen (z.B. 4 bauliche Aufweitungen einer Grundstückszufahrt) erreicht werden. Beratend und als erste Anlaufstellen stehen hierfür sowohl die Fachbereiche Tiefbau der bezirklichen Straßenund Grünflächenämter als auch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zur Verfügung. Berlin, den 27.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12959 S18-12959