Drucksache 18 / 12 961 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) vom 13. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2017) zum Thema: Seniorenschwimmgruppe des Bezirksamtes vor dem Aus? und Antwort vom 22. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Andreas Statzkowski (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12961 vom 13. Dezember 2017 über Seniorenschwimmgruppe des Bezirksamtes vor dem Aus? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit treffen Informationen zu, dass seit 1991, also seit 26 Jahren, eine Seniorensportgruppe des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorfs auf zwei abgesperrten Bahnen im Wilmersdorfer Stadtbad I einmal wöchentlich dem Schwimmsport bisher nachgegangen sind? Zu 1.: Gemäß Angaben des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit, nutzt die Seniorenschwimmgruppe seit 1991 im Stadtbad Wilmersdorf I, für zwei Stunden, zwei abgeleinte 25-Meter-Bahnen. Die Nutzung der Bahnen erfolgt ausschließlich durch die Seniorengruppe. Die Schwimmgruppe hat den Status einer vereinsähnlichen Gruppe und kann somit auch bei Schließung des Stadtbades für die Öffentlichkeit das Schwimmangebot wahrnehmen. 2. Inwieweit treffen Informationen zu, dass das Bezirksamt dafür zwei ehrenamtlich tätige Betreuer für die Seniorenschwimmgruppe einsetzt? Zu 2.: Für die Durchführung und Koordination des Schwimmens hat das Bezirksamt zwei ehrenamtlich Tätige eingesetzt. Diese erhalten keine separate Aufwandsentschädigung . Das Bezirksamt übernimmt für beide die Quartalsgebühr in Höhe von 30 Euro. 3. Inwieweit treffen Informationen zu, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf seit mehr als 10 Jahren jeden Dienstag von 10 bis 12 Uhr Bahnen angemietet hat und dafür Kosten pro Gruppenteilnehmer von 30 €/GSB 15 € anfallen und damit die von den Berliner Bäder Betrieben (BBB) in Rechnung gestellte entgeltpflichtige Nutzung für die Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen abgegolten wird? Zu 3.: Die Seniorenschwimmgruppe nutzt diese Schwimmzeit (ca. 40 Termine im Jahr) und das Bezirksamt begleicht den durch die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) in Rechnung gestellten Teilnehmerbetrag für die Seniorinnen und Senioren. Diese erwerben beim Bezirksamt für 30 Euro bzw. 15 Euro pro Quartal eine Teilnehmerkarte. Seite 2 von 2 Für das Haushaltsjahr 2016 hatte das Bezirksamt eine Einnahme von 2.850 Euro. An die BBB wurden durch das Bezirksamt Rechnungen in Höhe von 3.470 Euro beglichen . Die Seniorenschwimmgruppe wurde im Haushaltsjahr 2016 durch das Bezirksamt mit 595 Euro bezuschusst. 4. Inwieweit treffen Informationen zu, dass die BBB ohne eine Veränderung der Vertragsleistungen eine zusätzliche Gebühr von 140 € pro Nutzungstag erheben will, was zu einer Verteuerung der Schwimmkarten um 100% zur Folge hätte? Zu 4.: Im Zuge einer Prüfung bei der erneuten Antragstellung für die kommende Nutzungsperiode wurde durch die BBB festgestellt, dass die bisherigen Vertragsbedingungen nicht den Entgeltregelungen der BBB entsprechen. Dies wurde nunmehr angepasst. Die Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe (Nutzungssatzung ), die eine unentgeltliche Nutzung ermöglichen würde, findet vorliegend keine Anwendung, da die Seniorengruppe nicht zu den im Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts Berliner Bäder-Betriebe (Bäderanstaltsgesetz – BBBG) und zu den in der Nutzungssatzung aufgeführten Nutzergruppen gehört. Für die alleinige Nutzung von Schwimmbahnen müssen diese angemietet werden. Gemäß Entgeltordnung der Berliner Bäder-Betriebe vom 02.01.2016 sind für eine 25- Meter-Bahn pro Stunde 35,00 Euro zuzüglich Eintrittsentgelt zu entrichten. 5. Wie steht der Berliner Senat zu den Absichten der BBB aus sportfachlicher, gesundheitlicher und sozialer Sicht und inwieweit ist der Berliner Senat bereit, sich im Interesse der Senioren und Seniorinnen sich für eine unveränderte Fortführung der Nutzungsvereinbarung einzusetzen? Zu 5.: Die BBB haben sich an die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten, die sich aus dem BBBG, der Nutzungssatzung und der Entgeltordnung ergeben. Da die bisherige Praxis einen Verstoß gegen die gültigen Entgeltregelungen der BBB darstellte, kann diese nicht fortgesetzt werden. Die Entgeltordnung ist bereits in der vergangenen Legislaturperiode so festgelegt worden. Ein möglicher Ausweg könnte gegebenenfalls darin bestehen, dass sich die Seniorengruppe einem förderungswürdigen Verein anschließt und von dessen unentgeltlichen Nutzungszeiten profitiert. Alternativ könnte sich die Seniorengruppe auch selbst als Sportorganisation zusammenschließen und bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport einen Antrag auf Anerkennung der Förderungswürdigkeit stellen. Sollte dem Antrag stattgegeben und die Anerkennung ausgesprochen werden, bestünde auch in diesem Fall grundsätzlich das Recht zur unentgeltlichen Nutzung der Schwimmbahnen im Sinne der Nutzungssatzung der BBB. Dem Bezirksamt sind diese Möglichkeiten bekannt. Berlin, den 22. Dezember 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12961 S18-12961