Drucksache 18 / 12 965 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 15. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2017) zum Thema: Innovationspartnerschaft und Start-Up-Kultur in Berlin – Teil 2 und Antwort vom 20. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12965 vom 15. Dezember 2017 über Innovationspartnerschaft und Start-Up-Kultur in Berlin – Teil 2 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Aufträge hat das Land Berlin im Zeitraum 1.1.2016 bis 30.12.2016 sowie im Zeitraum 1.1.2017 bis 15. Dezember 2017 für freiberufliche Leistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen vergeben (bitte in Summe und differenziert nach den Arten von Vergaben: offenes Verfahren, nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft)? 2. Welches wertmäßige Volumen hatten diese Aufträge in dem genannten Zeitraum (bitte in EURO und in Summe und differenziert nach den oben benannten jeweiligen Arten der Vergaben)? Zu 1. und 2.: Zur Vergabe von Lieferleistungen mit Auftragssummen oberhalb der EU-Schwellenwerte wurden von den öffentlichen Auftraggebern Berlins für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.12.2016 folgende aufsummierten Daten übermittelt: Insgesamt wurden laut Statistik 111 Aufträge im Gesamtwert von 86.079.000 Euro (netto) vergeben. Offen Verhandlung Rahmenvereinbarung Nicht offen Wettbewerbl. Dialog Innovat.partnerschaften Verfahrensarten Anzahl Wert in Anzahl Wert in Anzahl Wert Anzahl Wert in Anzahl Wert T€ T€ T€ T€ T€ X 88 69.858 4 1430 19 14.791 0 0 0 0 keine wertmäßige Erfassung möglich 2 Zur Vergabe von Dienstleistungen wurden von den öffentlichen Auftraggebern Berlins für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.12.2016 folgende aufsummierten Daten übermittelt: Insgesamt wurden laut Statistik 95 Aufträge im Gesamtwert von 123.520.000 Euro (netto) vergeben. Freiberufliche Leistungen werden von der EU-Statistik nicht erfasst, da diese Differenzierung dem EU-Vergaberecht fremd ist. Statistische Angaben der so genannten Sektorenauftraggeber (z.B. Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts -, Berliner Verkehrsbetriebe- Anstalt öffentlichen Rechts -, Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH) werden von dieser Statistik nicht erfasst. Die Sektorenauftraggeber unterliegen einer abweichenden, nicht vergleichbaren Statistikpflicht. Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 15.12.2017 liegen dem Senat noch keine statistischen Daten für die EU-Vergabestatistik vor. Die gemäß § 114 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) i.V.m. § 8 der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO) für das Jahr 2017 zu erfassenden Daten werden erst nach Ablauf des Kalenderjahres erhoben und werden voraussichtlich erst im Herbst 2018 vorliegen. Außer dieser gesetzlich normierten Pflicht zur Erhebung von Vergabedaten werden keine landesweiten Statistiken über Vergabeverfahren geführt. 3. Welche Maßnahmen (außerhalb von Rundbriefen) hat der Senat seit meiner letzten Schriftlichen Frage vom 13. Mai 2017 bei Auftraggebern und Bietern getroffen, um auf die Möglichkeit der Innovationspartnerschaft bei Vergaben von freiberuflichen Leistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen zu verweisen? Zu 3.: Es wurden in Bezug auf die Vergabeart „Innovationspartnerschaft“ keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Die Tatsache, dass kein Gebrauch von der durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2016 neu eingeführten Vergabeart „Innovationspartnerschaft“ gemacht wurde, ist im Übrigen kein Indiz dafür, dass die öffentlichen Auftraggeber keine innovativen Leistungen beschaffen. Dieses ist auch im Rahmen anderer Vergabearten möglich. Rechtliche Voraussetzung für die Durchführung der Innovationspartnerschaft ist, dass der Beschaffungsbedarf noch nicht durch eine auf dem Markt bereits verfügbare Leistung befriedigt werden kann. Die Nachfrage der öffentlichen Auftraggeber Berlins nach solchen Leistungen ist in der Praxis noch die Ausnahme . Im Regelfall werden innovative Aspekte nicht im Rahmen der Wahl der Vergabeart, sondern aufgrund der Inhalte der Leistungsbeschreibung in das öffentliche Vergabewesen eingebettet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Nr. 6 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/11284 vom 13. Mai 2017 über Innovationspartnerschaft und Start-Up-Kultur in Berlin verwiesen: „Zur Thematik „Beschaffung innovativer Leistungen“ stehen diverse öffentlich zugängliche Informationsmöglichkeiten zur Verfügung, z.B. das Kompetenzzentrum Offen Verhandlung Rahmenvereinbarung innovat. PartnerschaftenNicht offen Wettbewerbl. Dialog Verfahrensarten Anzahl Wert in Anzahl Wert in Anzahl Wert Anzahl Wert in Anzahl Wert T€ T€ T€ T€ T€ X 75 105.066 0 0 20 18.454 0 0 0 0 keine wertmäßige Erfassung möglich 3 innovative Beschaffung (KOINNO) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (http://de.koinno-bmwi.de/).“ Berlin, den 20.12.2017 In Vertretung Christian R i c k e r t s ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-12965 S18-12965