Drucksache 18 / 12 966 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2017) zum Thema: Impfverhalten an Berliner Altenpflegeschulen und Antwort vom 22. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12966 vom 14. Dezember 2017 über Impfverhalten an Berliner Altenpflegeschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung misst der Senat dem Schutz vor Krankheiten wie z.B. Hepatitis A und B durch Impfungen von Multiplikatoren zu? Zu 1.: Die ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium, das jährliche Impfempfehlungen nach medizinisch-epidemiologischer Nutzen-Risiko-Bewertung auf Basis bestverfügbarer Evidenz ausspricht. Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten beim Menschen gegeben. Der Senat misst STIKO-empfohlenen Impfungen eine hohe Bedeutung zu. Die Hepatitis-B Impfung gehört zu den Standardimpfungen der aktuellen STIKO Empfehlung . Eine Grundimmunisierung ist im Kleinkindalter empfohlen. Die Hepatitis A Impfung gehört dagegen nicht zu den Standardimpfungen der aktuellen STIKO Empfehlung. Laut dem Robert Koch Institut besteht die Indikation für eine Hepatitis A-Impfung hauptsächlich für Reisende in Gebiete mit hoher Hepatitis A-Prävalenz. Darüber hinaus wird sie u.a. für den folgenden Personenkreis empfohlen: 1. Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (z.B. Männer, die Sex mit Männern haben (MSM)) 2. Personen mit substitutionspflichtiger Hämophilie 3. Personen in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte - - 2 4. Personen, die an einer chronischen Leberkrankheit einschließlich chronischer Krankheiten mit Leberbeteiligung leiden und keine Hepatitis A-Virus (HAV)- Antikörper besitzen 2. Wie hoch ist die aktuelle Impfquote von Schülerinnen und Schülern an Berliner Altenpflegeschulen? Bitte aufgeteilt nach Schule und Bezirk. Zu 2.: Die Berufsfachschulen für Altenpflege erfassen nicht den Impfstatus der Schülerinnen und Schüler. Daten zur Impfquote von Schülerinnen und Schülern an den Berufsfachschulen für Altenpflege liegen nicht vor. 3. Wie gehen Altenpflegeschulen in Berlin mit dem Thema Impfen hinsichtlich ihrer Schülerinnen und Schüler um? Wann erfolgt in welcher Form eine Information durch wen zum Nutzen von Impfungen z.B. bei Hepatitis A und B? Zu 3.: Die Impfthematik ist Gegenstand des theoretischen Unterrichts in den Berufsfachschulen für Altenpflege. Im Lernfeld 4.4 „Die eigene Gesundheit erhalten und fördern“ wird das Thema unter den Aspekten persönliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz schwerpunktmäßig im ersten und dritten Ausbildungsjahr bearbeitet und im Lernfeld 1.3 „Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen“ unter dem Thema Pflege infektionskranker alter Menschen schwerpunktmäßig im zweiten Ausbildungsjahr. Die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen für Altenpflege werden durch Information und Aufklärung dahingehend sensibilisiert, dass sie in ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind und eine Impfung Schutz bietet. Die Beschäftigung mit der Erhaltung und Förderung der eigenen Gesundheit ist Teil des Professionalisierungsprozesses. 4. Wie hoch ist die Impfquote der Ausbilderinnen und Ausbilder? Bitte aufgeteilt nach Schule und Bezirk. Zu 4.: An den Berufsfachschulen für Altenpflege unterrichten keine Ausbilderinnen und Ausbilder. Der Impfstatus von Lehrkräften an den Berufsfachschulen für Altenpflege wird nicht erhoben. Angaben zur Impfquote der Lehrkräfte an den Berufsfachschulen für Altenpflege liegen nicht vor. 5. Wie erfolgt die ärztliche Betreuung von Altenpflegeschulen hinsichtlich Vorsorge und Beratung der Lehrenden und Lernenden generell aus? Zu 5.: An der öffentlichen Berufsfachschule für Altenpflege erfolgt die betriebsärztliche Betreuung durch die GBB Gesellschaft für Betriebsmedizin und Betriebsberatung mbH. Die ärztliche Betreuung erstreckt sich auf die Beschäftigten. Beschäftige wie auch die Schulleitung können sich bei Beratungsbedarf an die GBB Gesellschaft für Betriebsmedizin und Be- - - 3 triebsberatung mbH wenden. Angebotsuntersuchungen sind jederzeit möglich. Impfschutzmaßnahmen werden angeboten. 6. Gibt es hinsichtlich der Prävention und Beratung hinsichtlich Impfen Absprachen und Kooperationen mit den praktischen Ausbildungsstätten der Schüler? Wenn ja, wie sehen diese aus? Zu 6.: Hinsichtlich Prävention und Beratung zum Thema Impfen gibt es zwischen Berufsfachschulen für Altenpflege und Trägern der praktischen Ausbildung keine Absprachen bzw. spezifischen Kooperationen. 7. Wie hoch ist zudem die Impfquote im Bereich der Altenpflege bezüglich Grippe und welche speziellen Werbekampagnen gibt es hier, um zusätzliche Risiken für die betagten Patienten zu vermeiden? Zu 7.: In Deutschland liegt eine unvollständige Datenlage bezüglich des Impfstatus vor. So bieten hierzu nur die Einschulungsuntersuchung (ESU) umfassende Daten. Über eine Influenza -Impfquote liegen keine Angaben vor. Berlin, den 22. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12966 S18-12966