Drucksache 18 / 12 967 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2017) zum Thema: Lehrkörper oder Leerkörper an Berliner Altenpflegeschulen? und Antwort vom 22. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12967 vom 14. Dezember 2017 über Lehrkörper oder Leerkörper an Berliner Altenpflegeschulen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche formalen Voraussetzungen und Qualifikationen braucht ein Ausbilder an einer Altenpflegeschule in Berlin, um unterrichten zu dürfen? Zu 1.: An den Berufsfachschulen für Altenpflege unterrichten keine Ausbilderinnen und Ausbilder , sondern Lehrkräfte. Es gelten folgende Einstellungsvoraussetzungen als Lehrkraft (Studienratslaufbahn) an einer öffentlichen Berufsfachschule für Altenpflege (Oberstufenzentrum Gesundheit I): - 1. Staatsprüfung mit der Auflage, das 2. Staatsexamen erfolgreich abzulegen - 2. Staatsprüfung für ein Lehramt (Unterrichtsfächer Gesundheitslehre und Pflege) - Master of Science (z.B. Health Professions Education - MSc HPE - mit der Auflage eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und erfolgreichem 2. Staatsexamen – Voraussetzung : 90 Credit-Punkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) im 1. Fach und 60 ECTS im 2. Fach nach Anerkennung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sofern die ECTS im 2. Fach nicht ausreichen, kann ein 2. Fach berufsbegleitend studiert werden). Für die Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft gelten betreffend des Einsatzes im Unterricht die Bestimmungen des § 98 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG). Eine Unterrichtsgenehmigung ist dem Schulträger zu erteilen, wenn die Lehrkraft die fachliche Eignung erfüllt und die erforderliche persönliche Eignung nachgewiesen werden kann. Gemäß § 98 Abs. 3 Nr. 2 SchulG ist die fachliche Eignung erfüllt, wenn die Lehrkräfte eine wissenschaftliche Ausbildung und Prüfung nachweisen, die hinter der Ausbildung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht zurücksteht oder die wissenschaftliche und pädagogische Eignung der Lehrkräfte durch gleichwertige freie Leistungen nachgewiesen werden kann. In der Regel wird ein abgeschlossenes Masterstudium im Bereich der Pflegewissenschaften , der Medizinpädagogik oder der Pflegepädagogik gefordert. Liegt ein solcher Abschluss nicht vor, ist gem. § 98 Abs. 3 Nr. 2 SchulG zu prüfen, ob gleichwertige freie Leistungen vorliegen. Es handelt sich dabei immer um Einzelfallprüfungen. - - 2 2. Wie wird die Einhaltung dieser Mindeststandards gewährleistet? Zu 2.: Die Einhaltung der Mindeststandards wird durch die Schulen und die Schulaufsicht gesichert . Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung durch Schulbesuche der Schulaufsicht und bei den öffentlichen Schulen durch die Evaluation der Schulinspektion. 3. Wie viele Lehrkräfte erfüllen aktuell diese Voraussetzungen nicht und warum? Bitte aufgeteilt nach Schule und Bezirk. Zu 3.: An der öffentlichen Berufsfachschule für Altenpflege (Oberstufenzentrum Gesundheit I) arbeitet derzeit eine Lehrkraft, die sich im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst befindet und eine Lehrkraft, die derzeit das Zusatzstudium für das geforderte 2. Fach absolviert und danach den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst beginnt. Alle weiteren Lehrkräfte erfüllen die Voraussetzungen der Studienratslaufbahn (vgl. Antwort zu 1.). Alle Lehrkräfte der Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft erfüllen die Voraussetzungen gemäß § 98 Abs. 5 SchulG. 4. Gibt es derzeit einen Mangel an Lehrkräften an Berliner Altenpflegeschulen? Wenn ja, wie hoch ist dieser ? Bitte aufgeteilt nach Schule und Bezirk. Zu 4.: Für die Berliner Berufsfachschulen für Altenpflege ist für die nächsten Jahre ein Einstellungsbedarf zu verzeichnen. 5. Was unternehmen Senat und Altenpflegeschulen, um Lehrkräfte zu gewinnen und auch langfristig zu halten ? Zu 5.: Aufgrund einer Zusammenarbeit mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin können Absolventen des Master of Science in Public Health Education (MSc HPE) in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Die Personalgewinnung für die Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft liegt ausschließlich in der Verantwortung der freien Schulträger. Der Senat hat auf die langfristige Bindung von Lehrkräften keinen Einfluss. 6. Welche Form der Anstellung ist an Berliner Altenpflegeschule die Regel? Befristet, unbefristet oder Honorarbasis ? Zu 6.: An der öffentlichen Berufsfachschule für Altenpflege erfolgen die Einstellungen unbefristet als tarifbeschäftigte Lehrkraft. An den Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft können Lehrkräfte befristet , unbefristet oder auf Honorarbasis beschäftigt sein. Auf die Erteilung einer - - 3 unbefristeten Unterrichtsgenehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde, folgt häufig die unbefristete Anstellung durch den Schulträger. 7. Wie verteilen sich die Verträge alle Lehrkräfte auf diese drei Formen? Zu 7.: An der öffentlichen Berufsfachschule für Altenpflege sind 100 % unbefristet eingestellte Lehrkräfte beschäftigt. Die Form der Anstellung an Schulen in freier Trägerschaft wird von der Schulaufsichtsbehörde statistisch nicht erfasst. 8. Findet eine regelmäßige externe Qualitätsprüfung der Altenpflegeschulen statt, gerade im Bereich der privaten Anbieter? Wenn ja, durch wen wie oft und wie verläuft diese? Zu 8.: Die Schulaufsichtsbehörde übt die Aufsicht über die Berufsfachschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft aus. Zusätzlich zu den internen Evaluationen an der öffentlichen Berufsfachschule für Altenpflege findet alle fünf Jahre eine Evaluation durch die Schulinspektion statt. Die öffentliche Berufsfachschule ist zudem nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert (vgl. Antwort zu 2.). Berlin, den 22. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12967 S18-12967