Drucksache 18 / 12 968 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 13. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2017) zum Thema: Fahrkartenkontrollen bei der S Bahn Berlin und Antwort vom 27. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 968 vom 13. Dezember 2017 über Fahrkartenkontrollen bei der S-Bahn Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn (DB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wieviel eigene bei der S-Bahn Berlin angestellte Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen angestellte Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind diese angestellt? Antwort zu 1: Die DB teilte hierzu mit: „Die S-Bahn Berlin verfügt über keine eigenen Kontrollkräfte sondern arbeitet hier mit einem spezialisierten Dienstleister zusammen. In der Regel sind täglich bis zu 80 Kontrolleure im Einsatz.“ 2 Frage 2: Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von S Bahn eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der S Bahn Berlin? Welchen durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn Berlin? Wieviel befristete Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren? Antwort zu 2: Die DB teilte hierzu mit: „ Der Dienstleister ist verpflichtet, seine Mitarbeiter/-innen nach Maßgabe des branchenüblichen Tarifrechts gemäß BDSW (Bundesverband für Sicherheitswirtschaft) zu entlohnen.“ Frage 3: Warum stellt die S Bahn Berlin nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches Tochterunternehmen hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie beurteilt dies der Senat? Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, dass Fahrkartenkontrolleure bei der S Bahn Berlin direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden? Antwort zu 3: Die DB teilte hierzu mit: „ Die S-Bahn Berlin hat sich unternehmerisch entschieden, in Zusammenarbeit mit spezialisierten Unternehmen ihren Beitrag zu einem gesamthaften Kontrollsystem für einen verkehrsträgerübergreifenden öffentlichen Nahverkehr einer Metropolregion zu leisten.“ Der Senat beabsichtigt nicht, in der Zukunft darauf hin zu wirken, dass Fahrausweiskontrolleure bei der S-Bahn direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden. Die unternehmerische Verantwortung für das Personal obliegt allein der DB. Frage 4: Wie stellt die S Bahn Berlin eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der Fahrkartenkontrolleure sicher? Antwort zu 4: Die DB teilte hierzu mit: „ Die S-Bahn Berlin hat den Dienstleister wirksam verpflichtet, geeignetes und geschultes Personal einzusetzen, überprüft dies regelmäßig und sichert im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Einhaltung der Qualitätsstandards.“ Frage 5: Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein, um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit eines E Tickets nicht überprüfen kann? Antwort zu 5: Die DB teilte hierzu mit: „ Die S-Bahn Berlin teilt diese Beobachtung nicht. Die im Auftrag der S-Bahn Berlin 3 eingesetzten Kontrolleure sind angewiesen, grundsätzlich eine Prüfung mit dem Handkontrollgerät durchzuführen und werden dahingehend auch überprüft.“ Frage 6: Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der S Bahn Berlin / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma sogenannte „Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind diese Prämien? Antwort zu 6: Die DB teilte hierzu mit: „Nein.“ Berlin, den 27.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12968 S18-12968