Drucksache 18 / 12 971 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 13. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2017) zum Thema: Sicherheit im U-Bahn-Verkehr am 6.12.2017 und Antwort vom 27. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12971 vom 13. Dezember 1917 über Sicherheit im U-Bahn-Verkehr 6.12.2017 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Am 06.12.17 wurde durch die BVG zu Marketingzwecken während des laufenden Betriebes ein Konzert auf dem Bahnsteig des U-Bahnhofes „Deutsche Oper“ (U2) durchgeführt. Dabei waren laut Presseberichten rund 120 Personen anwesend. Frage 1: Gab es ein Sicherheitskonzept für diese Veranstaltung? Wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Für den Kurzauftritt von der Rock-Band „U2“ am U-Bahnhof Deutsche Oper am 06.12.2017 galt ein internes Sicherheitskonzept. Dieses Konzept regelt den Einsatz vor Ort für die anwesenden Personen und gibt die Rahmenbedingungen für den Ort, die Uhrzeiten, Besonderheiten und die beteiligten Personen vor. Bei jeder Veranstaltung gilt eines der internen Sicherheitskonzepte. 2 Frage 2: Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden konkret getroffen und welche Kosten sind hierdurch entstanden? Antwort zu 2: Die Sicherheitsvorkehrungen sind in dem internen Sicherheitskonzept benannt. Es waren ausschließlich Beschäftigte des Regeldienstes im Einsatz und somit sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Frage 3: Waren während der Veranstaltung anwesende Personen konkret gefährdet? Wenn ja, wieviel und wodurch? Antwort zu 3: Uns sind keine Gefährdungen von anwesenden Personen während der Veranstaltung bekannt. Frage 4: Gab es durch die Veranstaltung oder im Zuge der Veranstaltung Einschränkungen/Behinderungen im Regelbetrieb der U2? Wenn ja, welche? Antwort zu 4: Es gab keinerlei Einschränkungen im Regelbetrieb der U2. Frage 5 Wie war diese Veranstaltung mit § 3, Satz 9 der Hausordnung der BVG vereinbar? Antwort zu 5: Da die BVG das Hausrecht auf den U-Bahnhöfen besitzt, können Ausnahmen direkt genehmigt werden. Frage 6: Wie war diese Veranstaltung mit § 4 (2), Satz 6 der gemeinsamen VBB-Beförderungsbedingungen vereinbar? Antwort zu 6: Wie bereits in der Antwort zu Frage vier beschrieben, wurde der Regelbetrieb nicht behindert. Auch die 3 Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge oder die Nutzung der Ein- und Ausgänge waren zu diesem Zeitpunkt nicht beeinträchtigt. Berlin, den 27.12.2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12971 S18-12971