Drucksache 18 / 12 974 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm, Niklas Schrader und Hakan Taş (LINKE) vom 13. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2017) zum Thema: Antisemitismus bei anti-israelischen Demonstrationen im Dezember 2017 und Antwort vom 29. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm, Herrn Abgeordneten Niklas Schrader und Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12974 vom 13. Dezember 2017 über Antisemitismus bei anti-israelischen Demonstrationen im Dezember 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Teilnehmer*innen zählte die Polizei jeweils bei den anti-israelischen Versammlungen am 8.12.2017 am Pariser Platz und in Neukölln sowie am 10.12.2017 in Neukölln und am 12.12.2017 am Hauptbahnhof? Zu 1.: Am 8. Dezember 2017 fanden im Bereich des Pariser Platzes zwei Versammlungen statt, die sich thematisch gegen die Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem richteten. Am selben Tag fand eine spontane Versammlung von mutmaßlich ehemaligen Teilnehmenden der zuvor genannten Versammlungen im Bereich Neukölln statt. Die von der Polizei geschätzten Teilnehmerzahlen der Versammlungen am 08., 10. und 12. Dezember 2017 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Datum Versammlung Teilnehmende 08.12.17 „Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels“ ca. 120 „Verlegung der Amerikanischen Botschaft nach Jerusalem“ bis zu 1.200 Spontanversammlung in Neukölln ca. 400 10.12.17 „Protestdemo gegen die völkerrechtswidrige Entscheidung von Donald Trump“ bis zu 2.500 12.12.17 „Erklärung von Trump bezüglich Jerusalem“ ca. 400 2. Sind die Anmelder und Leiter dieser Versammlungen bereits in der Vergangenheit als Anmelder oder Leiter anderer Versammlungen oder sonstiger Veranstaltungen mit nahostpolitischem Themenbezug aufgetreten? Wenn ja, wann, anlässlich welcher wie bezeichneten Versammlungen? Zu 2.: Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Versammlungen wurden sowohl durch Einzelpersonen als auch durch Organisationen angemeldet. Zu Einzelpersonen 2 erteilt der Senat aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft. Der Themenbezug „nahostpolitisch“ stellt zudem kein recherchefähiges Kriterium dar. Soweit unter diesen Einschränkungen möglich, sind die in der Vergangenheit durch die Verantwortlichen der in Frage 1 genannten Versammlungen angemeldeten Aufzüge und Kundgebungen der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Datum Art Thema 11.04.15 Aufzug "Beistand mit den Palästinensern in Al-Yarmuk Syrien" 05.08.15 Kundgebung "Angriffe auf die Palästinenser in Jerusalem und die Verbrennung des palästinensischen Kindes in Duma" 18.08.15 Kundgebung "Solidaritätskundgebung mit den palästinensischen Gefangenen und Überreichung eines Protestschreiben an EU" 30.09.15 Kundgebung "Solidarität mit palästinensischen Gefangenen im Hungerstreik in Israel" 13.10.15 Kundgebung "Ereignisse im besetzten Palästina" 21.10.15 Kundgebung "Protestkundgebung gegen den Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu" 23.10.15 Kundgebung "Solidaritätskundgebung mit dem Palästinensischen Volk und gegen den israelischen militärischen Einsatz in Palästina" 28.10.15 Kundgebung "Nachtkundgebung mit Kerzen aus Solidarität mit den palästinensischen Opfer" 14.11.15 Aufzug "Solidaritätsdemonstration mit dem palästinensischen Volk" 11.01.16 Kundgebung "Protest Kundgebung gegen die Auslieferung von ehemaligen Palästinensischen Gefangenen durch die Bulgarische Regierung an Israel" 28.01.16 Kundgebung "Internationaler Tag zu Unterstützung der Palästinensischen Recht" 30.01.16 Kundgebung "Internationaler Tag zu Unterstützung der Palästinensischen Recht" 05.02.16 Kundgebung "Solidaritätskundgebung mit den Palästinensischen Gefangenen" 29.02.16 Kundgebung "Protestkundgebung gegen die Ermordung von Omar Al Nayef" 15.05.16 Aufzug "68 Jahre Nakba" 18.06.16 Kundgebung "Solidaritätskundgebung mit den palästinensischen Gefangenen und gegen die israelische Administrativhaftpolitik" 30.06.16 Kundgebung "Hunger-Streik-Tag. Als Solidarität mit dem Palästinensischen Gefangenen in Israel" 13.07.16 Kundgebung "Solidarität mit den Palästinensischen Gefangenen in Israel" 22.07.16 Kundgebung "Kundgebung mit Kerzen zur Solidarität mit den palästinensischen Gefangenen in den israelischen Haftanstalten" 3 Datum Art Thema 25.07.16 Kundgebung "Kundgebung Anti Terroraktion gegen unschuldige Menschen und gegen ISIS" 06.08.16 Kundgebung "Solidaritätskundgebung gegen Administrativhaft Politik Israel" 13.08.16 Kundgebung "Solidarität mit den hungerstreikenden palästinensischen Gefangenen in den israelischen Haft" 10.09.16 Kundgebung "Solidarität mit den hungerstreikenden palästinensischen Gefangenen in israelischer Haft" 22.10.16 Kundgebung "Solidarität mit Georg Abdallah" 30.01.17 Kundgebung „Solidaritätskundgebung mit der arabischen Bevölkerung in den Gebieten von 1948 Gegen die israelische Unterdrückungs- und Diskriminierungspolitik“ 15.04.17 Kundgebung "Solidarität mit den palästinensischen Gefangenen in Israel" 22.04.17 Kundgebung „Solidarität mit den Palästinensischen Gefangenen in Israel“ 26.04.17 Kundgebung "Solidarität mit den Palästinensische Gefangenen in der israelischen Gefängnissen" 28.04.17 Kundgebung „Solidarität mit dem Palästinensischen Gefangenen in Israel“ 29.04.17 Kundgebung "Solidarität mit den inhaftierten Palästinensern in israelischen Gefängnissen" 03.05.17 Kundgebung "Solidaritätskundgebung mit den palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen" 06.05.17 Kundgebung Solidaritätskundgebung mit symbolischen Hungerstreik als Andenken an die Palästinensischen Gefangenen“ 13.05.17 Kundgebung "- Gedenken an die Nakba - Vertreibung der Palästinenser - Solidarität mit den palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefangenenlagern - Beendigung der Gaza-Blockade - Gedenken an die 50-jährige Besatzung Jerusalems" 19.05.17 Kundgebung "Solidaritätskundgebung mit den palästinensischen politischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen" 26.05.17 Kundgebung "Solidarität mit den Hungerstreikenden palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen. 7. Jahrestag Free- Gaza-Flotille Angriff auf "Mavi Marmara" Blutiger Angriff Israels auf Gaza-Hilfsflotte Belagerung von Gaza" 06.06.17 Kundgebung "50 Jahre israelische Besatzung in Jerusalem" 07.07.17 Kundgebung "Gegen die Administrativhaft in Israel und Freilassung der Parlamentsabgeordneten Khaleda Jarrar " 18.07.17 Kundgebung "Wir sagen NEIN zu der Schließung der Al-Aqsa Moschee und lehnen die Unterdrückungsmaßnahmen und Missbrauchshandlungen Israels in Jerusalem ab!" 22.07.17 Kundgebung "Nein zur Schließung der Al-Aqsa Moschee in Jerusalem" 4 Datum Art Thema 26.07.17 Kundgebung "Solidaritätskundgebung anlässlich der Ereignisse in Jerusalem" 28.07.17 Kundgebung "Solidaritätskundgebung anlässlich der Ereignisse in Jerusalem" 11.10.17 Kundgebung "100 Jahre Balfour Deklaration" 21.10.17 Kundgebung „Solidarität mit Georg Ibrahim Abdulah in Frankreich“ 31.10.17 Kundgebung "Kundgebung mit Kerzen zur Solidarität mit dem palästinensischen Volk und gegen die israelische Aggression auf Gazastreifen" 02.11.17 Aufzug "Anlässlich des 100. Jahrestages der Balfour-Deklaration" 01.12.17 Kundgebung „Protestkundgebung gegen Absichten der USA für Schließung des Büro der PLO die einzige legitime Vertretung des Palästinensischen Volkes“ 06.12.17 Kundgebung "Spontankundgebung: Verlegung der amerikanischen Botschaft nach Jerusalem" 15.12.17 Aufzug "Protestdemo gegen die völkerrechtswidrige Entscheidung von Donald Trump" (Quelle: Veranstaltungsdatenbank der Polizei Berlin, Abfrage vom 19. Dezember 2017) 3. Welche Organisationen riefen zu den Versammlungen am 8., 10. und 12.12.2017 jeweils auf und welche waren dort vertreten? Zu 3.: Eine Erhebung, welche Organisationen zu Versammlungen aufrufen oder an diesen teilnehmen, erfolgt durch die Polizei Berlin nicht. Sofern die benannten Versammlungen im Namen von Organisationen angemeldet wurden, können diese der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Datum Versammlung Anmeldender 08.12.17 „Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels“ „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) Landesverband Berlin e.V.“ „Verlegung der Amerikanischen Botschaft nach Jerusalem“ Einzelperson Spontanversammlung in Neukölln nicht angemeldet 10.12.17 „Protestdemo gegen die völkerrechtswidrige Entscheidung von Donald Trump“ Einzelperson 12.12.17 „Erklärung von Trump bezüglich Jerusalem“ „Palästinensische und Arabische Institutionen in Berlin“ 4. Welche Auflagen wurden für diese Versammlungen jeweils erteilt? Zu 4.: Für die am 8. Dezember 2017 durchgeführte Versammlung „Verlegung der Amerikanischen Botschaft nach Jerusalem“ wurde durch die einsatzführende Dienststelle das offene Entzünden von Feuern im Rahmen einer beschränkenden Verfügung untersagt. Die Versammlung „Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt 5 Israels“ sowie die Spontanversammlung in Neukölln wurden ohne Erteilung von Auflagen durchgeführt. Am 10. und 12. Dezember 2017 wurden durch die einsatzführenden Dienststellen folgende Auflagen erteilt: Es ist untersagt während der Dauer des Aufzuges Gegenstände -insbesondere Fahnen, Puppen und ähnliche Gegenstände - im öffentlichen Verkehrsraum zu verbrennen. Des Weiteren ist untersagt, Gewalttaten, die darauf gerichtet waren oder sind, Menschen zu töten, zu verletzen oder zu entführen, in Wort, Bild oder Schrift zu verherrlichen oder gutzuheißen bzw. zu solchen Taten aufzufordern. Untersagt sind das Rufen/Aussprechen und Darstellen von Parolen, die gegenüber Teilen oder Einzelnen einer ethnischen oder religiösen Gruppe ehrverletzend sind, zum Hass aufzurufen bzw. die Menschenwürde anderer beeinträchtigen, sowie diffamierende Äußerungen. Ebenfalls untersagt, ist jedes Werben für die Hizb Allah-Organisation und ihr nahestehende Organisationen wie die Miliz des „Islamischen Widerstands“ (al- Muquwama al-islamiya“). Kennzeichen, Symbole oder Embleme dieser Organisation dürfen weder auf Fahnen und Transparenten noch an der Kleidung der Teilnehmenden oder auf sonstige Weise gezeigt werden. Dies gilt auch für Kennzeichen, Symbole oder Embleme von Unter- oder Partnerorganisationen der Hizb Allah. Die zuvor aufgezählten Auflagen sind den Aufzugsteilnehmenden am Ort des Zusammentretens - ggf. auch wiederholt - und an anderen Orten während des Aufzuges bekannt zu geben. Weiterhin wurden am 10. Dezember 2017 nachfolgend genannte standardisierte Auflagen im Zusammenhang mit dem Mitführen eines Lautsprecherfahrzeugs in einem Aufzug erteilt. Für im Aufzug mitgeführte Lautsprecherwagen wird eine Befreiung von den Vorschriften des § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Beförderung von Personen auf Ladeflächen von Lastkraftwagen und Anhängern erteilt, sofern diese Benutzer einer technischen Einrichtung (Lautsprecheranlage oder dergleichen) sind oder eine zwingende Funktion als Bedienpersonal zu erfüllen haben. Die Ladefläche ist seitlich mit einer zumindest provisorischen Absturzsicherung auszustatten. Die Versammlungsteilnehmenden auf dem Fahrzeug dürfen sich nur innerhalb des gesicherten Bereiches aufhalten. Die Befreiung gilt nur während und für die Dauer des Aufzuges und ausschließlich für Personen, die eine der vorstehend genannten Aufgaben wahrnehmen. Unabhängig von der Verwendung muss jedes im Aufzug mitgeführte Fahrzeug im Frontbereich und beidseitig an jeder Achse durch Ordner gesichert werden, um so ein etwaiges Überfahren von Versammlungsteilnehmenden zu verhindern. Die Ordner müssen, wie bereits oben beschrieben, gekennzeichnet sein. Für Ordner sowie für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. 6 Für die Umsetzung und Einhaltung der genannten Auflagen ist für jedes im Aufzug mitgeführte Fahrzeug vom Veranstalter bzw. Leiter vor Beginn der Versammlung ein spezieller Wagenverantwortlicher zu bestimmen und der Polizeieinsatzleitung unter Angabe der vollständigen Personalien und des Kfz-Kennzeichens des zu überwachenden Fahrzeuges schriftlich zu benennen. Ohne Einsetzung und Benennung eines Wagenverantwortlichen darf kein Fahrzeug im Aufzug mitgeführt werden. 5. Wurden Kennzeichen, Symbole oder Embleme der Hamas oder Bildnisse ihrer Funktionäre bei diesen Versammlungen gezeigt? a) Wenn ja, wo, wann und wie oft? b) Wenn ja, welche polizeilichen Maßnahmen wurden daraufhin vor Ort in jedem einzelnen Fall jeweils ergriffen? 6. Wurden Kennzeichen, Symbole oder Embleme der Organisation Fatah oder Bildnisse ihrer Funktionäre bei diesen Versammlungen gezeigt? a) Wenn ja, wo, wann und wie oft? b) Wenn ja, welche polizeilichen Maßnahmen wurden daraufhin vor Ort in jedem einzelnen Fall jeweils ergriffen? Zu 5. und 6.: Kennzeichen, Symbole und Embleme der genannten Organisationen sind nicht verboten. Ihr Zeigen in einer öffentlichen Versammlung stellt grundsätzlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dar, so dass eine Erhebung durch die Polizei Berlin nicht erfolgt. 7. Wurden Kennzeichen, Symbole oder Embleme der Organisation Islamischer Staat oder Bildnisse ihrer Funktionäre bei diesen Versammlungen gezeigt? a) Wenn ja, wo, wann und wie oft? Zu 7. a): Im Rahmen der Versammlung am 12. Dezember 2017 erfolgte durch einen Redner der Kundgebung in arabischer Sprache mittels Lautsprecher und Mikrofon folgende Aufforderungen: „Alle Zeigefinger hoch! Hand hoch; lasst Stimme ertönen! Lasst Palästina und Waffen (Schüsse) ertönen! Wie schön ist der Tod vor der Kanone! Wie schön ist der Tod vor dem Panzer.“ Dabei zeigte der Redner den sogenannten „IS- Finger“. Ein Großteil der Teilnehmer erwiderte dieses durch Heben des Zeigefingers und Wiederholung der obengenannten Sätze. Weitere Feststellungen, auch im Verlauf der anderen benannten Versammlungen, wurden nicht gemacht. 7 b) Wenn ja, welche polizeilichen Maßnahmen wurden daraufhin vor Ort in jedem einzelnen Fall jeweils ergriffen? Zu 7. b): Der Vorfall wurde unter Einsatz von Videotechnik dokumentiert und der Redner nach Abschluss der Versammlung durch Dienstkräfte namhaft gemacht. Es wurden Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 86a StGB eingeleitet. 8. Welche verschiedenen antisemitischen Parolen gegen Jüdinnen und Juden oder gegen den Staat Israel wurden auf diesen Versammlungen jeweils gerufen? a) Wenn ja, wo, wann und wie oft? b) Wenn ja, welche polizeilichen Maßnahmen wurden daraufhin vor Ort in jedem einzelnen Fall jeweils ergriffen? 7 Zu 8. a): Anlässlich der Versammlung am 8. Dezember 2017 wurden keine antisemitischen Parolen durch Dienstkräfte der Polizei Berlin wahrgenommen und somit nicht dokumentiert. Eine Videosequenz dieser Versammlung, die im Nachgang durch eine unbekannt gebliebene Person im Internet veröffentlicht wurde, soll den Ausruf „Tod, Tod Israel“ in nicht deutscher Sprache enthalten. Dieses Video liegt der zuständigen Fachdienststelle beim Landeskriminalamt zur Prüfung vor. Anlässlich der Versammlung am 10. Dezember 2017 wurden nachfolgend genannte, wiederholt skandierte Ausrufe durch Dienstkräfte der Polizei Berlin erfasst: 14:22 Uhr - Rathaus Neukölln (Antreteplatz) „Kindermörder Israel"; "Terrorist USA"; "Terrorist Israel" 14:44 Uhr / Fuldastr. 6 „Kindermörder Israel“; „Zionisten gleich Faschisten“ 15:49 Uhr / Kottbusser Str. 92 „Israel Kindermörder“, „Israel Frauenmörder“ Anlässlich der Versammlung am 12. Dezember 2017 wurden nachfolgend genannte, wiederholt skandierte Ausrufe durch Dienstkräfte der Polizei Berlin erfasst: 16:23 - 17:36 Uhr - Washingtonplatz „Intifada bis zum Sieg!"; "„Israel bombardiert, USA finanziert“. Darüber hinaus wurde über die Pressestelle der Polizei Berlin bekannt, dass seitens eines Versammlungsteilnehmers der Spruch „Wir werden Soldaten und Siedler abstechen“ geäußert worden sei. Diesbezüglich erfolgte von Amts wegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. 8 b) Wenn ja, welche polizeilichen Maßnahmen wurden daraufhin vor Ort in jedem einzelnen Fall jeweils ergriffen? Zu 8. b): Die bei den Versammlungen am 10. und 12. Dezember 2017 skandierten Ausrufe wurden durch Dienstkräfte der Polizei Berlin dokumentiert. 9. Bei welchen der Versammlungen am 8., 10. und 12.12.2017 zerstörten Teilnehmer*innen Flaggen oder Symbole des Staates Israel und welche polizeilichen Maßnahmen wurden daraufhin vor Ort in jedem einzelnen Fall jeweils ergriffen? Zu 9.: Im Verlauf der Versammlung „Verlegung der Amerikanischen Botschaft nach Jerusalem“ am 8. Dezember 2017 wurden zwei Fahnen des Staates Israel in kurzer Abfolge durch eine unbekannt gebliebene Person entzündet. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wurde eingeleitet. Am 10. Dezember 2017 wurde durch einen Teilnehmer der Versammlung das Replikat einer israelischen Flagge verbrannt. Die Handlung wurde zunächst durch den Einsatz von Videotechnik dokumentiert. Nach Beendigung der Versammlung 8 wurde die Identität der Person festgestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. In der am 12. Dezember 2017 durchgeführten Versammlung wurden keine Handlungen im Sinne der Fragestellung festgestellt. 10. Wie viele Teilnehmer*innen wurden im Rahmen dieser Versammlungen jeweils wann, aus welchem Anlass und wegen welcher verschiedenen Tatvorwürfe in Gewahrsam genommen? Zu 10.: Im Zusammenhang mit den benannten Versammlungen wurde keine Person durch Dienstkräfte der Polizei Berlin in Gewahrsam genommen. 11. Wie viele Teilnehmer*innen wurden im Rahmen dieser Versammlungen jeweils wann, aus welchem Anlass und wegen welcher verschiedenen Tatvorwürfe festgenommen? Zu 11.: Die Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Datum Versammlung Freiheitsentziehungen 08.12.17 „Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels“ -keine- „Verlegung der Amerikanischen Botschaft nach Jerusalem“ Sieben Personen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz Eine Person wegen des Verdachts der Körperverletzung / des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte Eine Person wegen des Verdachts der Körperverletzung Spontanversammlung in Neukölln Eine Person wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz 10.12.17 „Protestdemo gegen die völker-rechtswidrige Entscheidung von Donald Trump“ Fünf Personen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz Eine Person wegen des Verdachts des Diebstahls / des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz Eine Person wegen des Verdachts der Körperverletzung / des Beleidigung Eine Person wegen des Verdachts der Beleidigung Eine Person wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pressegesetz Eine Person aufgrund der Sicherstellung eines Taschenmessers Eine Person als wiedererkannter Straftäter vom 08.12.2017 12.12.17 „Erklärung von Trump bezüglich Jerusalem“ Eine Person wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz Eine Person wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 86a StGB Eine Person zur Identitätsfeststellung 12. Wurden bei den Versammlungen Gegenstände von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt? Wenn ja, welche, wie viele und bei welcher Versammlung jeweils? Zu 12.: Die Aufzählung sichergestellter / beschlagnahmter Gegenstände kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 9 Datum Versammlung Sichergestellte / beschlagnahme Gegenstände 08.12.17 „Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels“ -keine- „Verlegung der Amerikanischen Botschaft nach Jerusalem“ Sechs Schals Zwei Mützen Spontanversammlung in Neukölln Eine Fahne 10.12.17 „Protestdemo gegen die völkerrechtswidrige Entscheidung von Donald Trump“ Vier sog. „Palästinensertücher“ Ein Taschenmesser Ein Reizstoffsprühgerät Drei Flyer 12.12.17 „Erklärung von Trump bezüglich Jerusalem“ Ein sog. „Palästinensertuch“ 13. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatvorwürfe wurden gegen Teilnehmer*innen der Versammlungen am 8., 10. und 12.12.2017 jeweils eingeleitet? Zu 13.: Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Datum Versammlung Eingeleitete Ermittlungsverfahren Anzahl Delikt 08.12.17 „Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels“ 10 2 1 1 1 Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Straftat) Verdacht der versuchten Körperverletzung Verdacht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte Verdacht des Landfriedensbruchs Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit) „Verlegung der Amerikanischen Botschaft nach Jerusalem“ Spontanversammlung in Neukölln 3 1 Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz Verdacht der gefährlichen Körperverletzung 10.12.17 „Protestdemo gegen die völkerrechtswidrige Entscheidung von Donald Trump“ 5 2 1 1 1 1 Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Straftat) Verdacht der Beleidigung Verdacht der Körperverletzung Verdacht des Diebstahls Verdacht des Verstoßes gegen das Pressegesetz Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit) 12.12.17 „Erklärung von Trump bezüglich Jerusalem“ 2 1 Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz 14. Wurden gegen einzelne Rednerinnen und Redner der Versammlungen am 8., 10. und 12.12.2017 Ermittlungsverfahren aufgrund mutmaßlich strafbarer Redeinhalte eingeleitet? Wenn ja, in wie vielen Fällen gegen Personen welcher Organisationen und mit welchen Tatvorwürfen? Zu 14.: 10 Bezugnehmend auf den in der Antwort zu Frage 7 dargestellten Vorgang wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen einen Redner der Versammlung am 12. Dezember 2017 eingeleitet. 15. Wurden bei den Versammlungen am 8., 10. und 12.12.2017 Sprechchöre strafbaren Inhalts gerufen? Wenn ja, welche und mit welchen polizeilichen Maßnahmen wurde in jedem einzelnen Fall darauf reagiert? Zu 15.: Durch die Dienstkräfte der Polizei Berlin wurden während der benannten Versammlungen keine strafrechtlich relevanten Sprechchöre festgestellt. 16. Wie, durch welche und wie viele Personen wurde sichergestellt, dass Parolen und Banner unterschiedlicher Sprachen bei diesen Versammlungen von der Polizei verstanden werden? Zu 16.: Bei den benannten Versammlungen, ausgenommen der spontanen Versammlung in Neukölln am 8. Dezember 2017, wurde jeweils ein amtlich beeidigter Dolmetscher für die arabische Sprache eingesetzt. Berlin, den 29. Dezember 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12974 S18-12974