Drucksache 18 / 12 976 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 13. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2017) zum Thema: Durchschnittsmiete der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und Antwort vom 22. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 976 vom 13. Dezember 2017 über Durchschnittsmiete der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist jeweils die derzeitige Durchschnittsnettokaltmiete der Wohnungsbestände in den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften? Antwort zu Frage 1: Die durchschnittliche Bestandsmiete der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, STADT UND LAND, WBM) liegt für das Jahr 2016 bei rund 5,80 EUR/qm/mtl. (nettokalt, Soll). Für das Jahr 2017 liegen dem Senat derzeit noch keine Angaben vor. Frage 2: In wie vielen Fällen liegt die Wohnungsmiete unterhalb von 75 % der Durchschnittsmiete der jeweiligen Gesellschaft? (Bitte pro Gesellschaft sowie absolut und prozentual angeben) Frage 3: Wie oft wurde durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften von der in Absatz 2 der Ziffer 4.2 der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ genannten Ausnahme Gebrauch gemacht, höhere Mieterhöhungen zu verlangen, als in der Kooperationsvereinbarung festgeschrieben? (Bitte pro Gesellschaft und Bezirk angeben) Frage 4: Sieht der Senat die Notwendigkeit, die genannte Ausnahme einzuschränken? 2 Antwort zu Frage 2 bis Frage 4: Die Einhaltung als auch die Umsetzung der mit der Kooperationsvereinbarung verabredeten Regelungen werden im Rahmen eines entsprechenden Berichtswesens evaluiert. Die Wohnraumversorgung Berlin Anstalt öffentlichen Rechts (WVB AöR) erstellt einen Evaluationsbericht über das Jahr 2017, welcher dem Senat zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt und insofern keine Angaben gemacht und auch keine Rückschlüsse diesbezüglich gezogen werden können. Berlin, den 22.12.2017 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12976 S18-12976