Drucksache 18 / 12 979 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 15. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2017) zum Thema: Open Data fördern! - Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus von Berlin aktiv bereitstellen und Antwort vom 04. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Regierender Bürgermeister Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 979 vom 15. Dezember 2017 über Open Data fördern! - Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus von Berlin aktiv bereitstellen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Hinderungsgründe sprechen gegen die unverzügliche, aktive und öffentliche Bereitstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Abgeordnetenhaus von Berlin? 2. Welche Maßnahmen hat der Senat seit Oktober 2016 ergriffen, um die immerfort genannten „technischen Probleme“ zu beheben, die regelmäßig als Argument gegen die aktive Veröffentlichung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes benannt werden? Wann sind etwaige technische oder andere Hindernisse spätestens beseitigt, die die Veröffentlichung behindern? 3. Hat der Senat überhaupt ein Interesse daran, dass Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses aktiv und öffentlich zur Verfügung gestellt werden? Antwort zu 1. bis 3.: Die Abteilung „Wissenschaftlicher Dienst“ ist eine Organisationseinheit der Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Die Entscheidung über den Umgang mit den von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wissenschaftlichen Dienstes erstellten Gutachten liegt daher ausschließlich beim Verfassungsorgan Abgeordnetenhaus . Berlin, den 4. Januar 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei S18-12979 S18-12979