Drucksache 18 / 12 980 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 14. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2017) zum Thema: Prävention gegen Jugendkriminalität in Berlin II und Antwort vom 27. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12980 vom 14. Dezember 2017 über Prävention gegen Jugendkriminalität in Berlin II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde die Prüfung der landesweiten Einführung des Pilotprojekts „Täterorientierte Intervention“ (TOI) von der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe der Berliner Polizei abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht und wann wird das Ergebnis vorliegen? 2. Wurde die Prüfung der landesweiten Einführung des Wohnortprinzips zur Bearbeitung von Jugendstrafsachen von der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe der Berliner Polizei abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht und wann wird das Ergebnis vorliegen ? Zu 1. und 2.: Die zur Klärung beider Fragen eingerichtete Arbeitsgruppe der Polizei Berlin hat im November 2017 ihre Arbeit beendet. Die weiteren Entscheidungsprozesse sehen die Prüfung des ausführlichen Berichts der Arbeitsgruppe durch den Leiter des Landeskriminalamts und die Vorstellung im Leitungsgremium der Polizei Berlin vor. Gegebenenfalls sind Auswirkungen auf den Haushalt zu prüfen. Ein konkreter Termin für die Vorstellung eines Ergebnisses kann derzeit nicht genannt werden. 3. Warum wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Berlin keine einzelfall- und wohnortbezogenen , ressortübergreifenden Fallkonferenzen unter Beteiligung der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Jugendrichterinnen und Jugendrichter durchgeführt? Zu 3.: Die behördenübergreifende Zusammenarbeit zur Prävention gegen Jugendkriminalität ist unverzichtbar und wird im Land Berlin im Rahmen der Ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Kinder- und Jugenddelinquenz (RÜ-AG) regelmäßig erörtert und geprüft . In der RÜ-AG haben sich die Vertreterinnen und Vertreter aller Ressorts und Bereiche (z.B. Polizei, Schule, Jugendhilfe, Staatsanwaltschaft , Jugendgerichte) sowie die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit dazu verständigt , dass auf die Einführung sogenannter Fallkonferenzen als weiteres Instrument der gemeinsamen Einzelfallbesprechung derzeit verzichtet werden kann. Die Seite 2 von 2 bestehenden Austauschmöglichkeiten im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII werden als ausreichend betrachtet. So besteht jederzeit die Möglichkeit, dass das Jugendamt weitere Institutionen und Fachkräfte in die Hilfeplanung im Rahmen der Hilfeplankonferenzen einbezieht. Deshalb wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 keine zusätzlichen einzelfall- und wohnortbezogenen, ressortübergreifenden Fallkonferenzen durchgeführt. Maßnahmen zur Verbesserung der interdisziplinären, behördenübergreifenden Kooperation , um den Informationsaustausch im Einzelfall unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicher zu stellen, sind in den Rundschreiben Nr. 5 /2011 für den Umgang mit Mehrfach- und Intensivstraftätern sowie Nr. 1/2006 zur Zusammenarbeit und dem Datenaustausch zwischen Schule und Jugendamt geregelt . Auf dieser Grundlage wurden Handlungsempfehlungen zur Datenübermittlung im Bereich Kinder- und Jugenddelinquenz für die Praxis formuliert. Eine intensive, regelmäßige und verbindliche Zusammenarbeit zwischen den am Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen sowie die Kenntnis der jeweiligen Arbeitsweise und der Personen sind von großer Bedeutung für eine fachlich gute Praxis. Forciert wurden daher gemeinsame Arbeitsberatungen im Sinne einer stärkeren Vernetzung der Arbeitsfelder zur Stärkung der fallübergreifenden regelmäßigen institutionalisierten Zusammenarbeit , um gegebenenfalls auftretende Einzelprobleme lösen zu können. Berlin, den 27. Dezember 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12980 S18-12980