Drucksache 18 / 12 983 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 15. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dezember 2017) zum Thema: Gedeckte Sportanlagen und Schulneubau und Antwort vom 22. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 983 vom 15. Dezember 2017 über Gedeckte Sportanlagen und Schulneubau ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele neue gedeckte Sportanlagen entstehen im Zuge der Schulneubauoffensive des Senats? Zu 1.: Im Zuge der Schulneubauoffensive werden für die ersten 28 Sporthallenneubauten 77 Hallenteile errichtet. Der Senat prüft darüber hinaus gemeinsam mit den Bezirken, an welchen Standorten und in welchem Umfang zusätzliche gedeckte Sportanlagen entsprechend dem außerschulischen Sportbedarf vorzusehen sind. 2. Wie wird sichergestellt, dass der Bedarf der Bezirke an gedeckten Sportanlagen im Rahmen der Neubauoffensive vollständig abgedeckt wird? Zu 2.: Der Senat stellt die Berücksichtigung der von den Bezirken im Rahmen der Planung angemeldeten Bedarfe durch Personal und Mittel der Schulbauoffensive sicher. 3. Wo genau entstehen diese gedeckten Sportanlagen und für welche Sportarten werden diese nutzbar sein (bitte konkrete Auflistung der zu realisierenden Sportarten je Halle erstellen)? Zu 3.: Die Sporthallen entstehen an den jeweiligen für Um- oder Neubau vorgesehenen Schulstandorten. Sporthallen an Schulstandorten werden den Vorgaben des Planungshandbuches entsprechend als multifunktionale Sportanlagen errichtet. Besondere Ausstattungen und/oder Einbauten richten sich im Einzelfall nach dem Bedarf der Sportorganisationen, der durch die Bezirke zu ermitteln ist. - - 2 4. Nach welchen Kriterien werden die zu errichtenden Hallentypen bestimmt? Zu 4.: Der Sporthallenbau bezieht neben den Bedarfskriterien unter anderem auch Kriterien der Barrierefreiheit, der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit, der Qualität etc. ein. 5. Welche Nutzergruppen werden neben den Schulen erwartet? 6. Welche konkreten Nutzungszeiten sind für die unterschiedlichen Nutzer vorgesehen? 8. Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats zur Vergabe der Hallenzeiten an den Wochenenden? Zu 5., 6. und 8.: Zu den Fragen 5., 6. und 8. verweist der Senat auf die Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (SPAN), insbesondere auf die dort unter Nr. 3 „Nutzungszeiten“ und Nr. 4 „Vergabegrundsätze“ enthaltenen Regelungen. 7. Wann werden die jeweiligen Hallen für den Sport nutzbar sein (bitte konkreten Zeitpunkt der erwarteten Inbetriebnahme je Halle nennen)? Zu 7.: Sporthallen werden mit Schulneubauten errichtet und gehen mit diesen auch an das Schulnetz. Geplant ist eine Fertigstellung zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Die Erstellung von Bauzeitenplänen erfolgt mit der Aufstellung der Planungsunterlagen und kann dezidiert noch nicht benannt werden. Berlin, den 22. Dezember 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12983 S18-12983